Was ist eine öffentliche Petitionsplattform?
Viele Wege führen bekanntlich nach Rom. Auf ähnliche Weise verhält es sich mit Petitionen: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten von Arten, Anliegen, Empfänger und Plattformen. Während früher Petitionen immer schriftlich erstellt und eingereicht werden mussten, haben sich durch die verbreitete Nutzung des Internets neue Optionen der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe aufgetan. Petitionen können mittlerweile in jedem Bundesland und generell in Deutschland online erstellt und eingereicht werden. Zudem haben der Bund sowie bisher vier Bundesländer eine eigene Petitionsplattform, auf der Petitionen an den jeweiligen Petitionsausschuss öffentlich gelistet werden. Dadurch können öffentliche Petitionen von anderen gesehen werden und gegebenenfalls unterstützt werden. Beispielsweise hat der Bundestag die Plattform e-Petitionen, in der öffentliche Petitionen unterstützt werden können. Neben staatlich organisierten Petitionsplattformen gibt es freie Petitionsplattformen, die unabhängig sind zur jeweiligen Region. Wenn Sie eine Petition starten, sollten Sie sich für eine Plattform entscheiden. Mehrere Petitionen auf diversen Plattformen sind kontraproduktiv; sie verwirren mögliche Unterstützende, wo unterschrieben werden soll und erschweren die Berichterstattung, bspw. würden Links in Onlineartikeln nur auf eine Plattform verwiesen. Die gesammelten Unterschriften müssten außerdem getrennt voneinader betrachtet werden, da es sich um mehrere Petitionen handelt. Entscheiden Sie sich lieber für eine Plattform und bündeln Sie Ihre Energie!
Vorteile von openPetitionen gegenüber staatlicher Petitionsplattformen
- Petitionen, die sich auf einen aktuellen Anlass beziehen, können sofort gestartet werden, ohne die übliche mehrwöchige Bearbeitungsdauer bei einer ePetition abwarten zu müssen.
- Petitionen unterliegen nicht der Frist von 4 Wochen, um Unterstützer zu werben. Die Dauer der Petitionsfrist ist zwischen einer Woche und einem Jahr wählbar.
- Der Petitionstext lässt sich auf openPetition bis eine Woche vor Ende der Petitionsfrist weiter bearbeiten. Dadurch fließen Erfahrungen und Hinweise von Unterstützern in die endgültige Formulierung des Petitionstextes ein. Über den geänderten Petitionstext werden alle bisherigen Unterstützer informiert mit der Möglichkeit Ihre Unterschrift zu widerrufen.
- openPetition ermöglicht dem Petenten fortlaufend bis zum Beschluss der Petition mit seinen Unterstützern in Kontakt zu bleiben. Neuigkeiten und Benachrichtigungen über den Fortschritt der Petition fördert die Kommunikation mit den Unterstützern und stärken den Zusammenhalt.
- openPetition bietet Widgets sowie Social Media Funktionen zur Steigerung der Reichweite und Vernetzung.
- Alle wichtigen Vorgänge sind transparent und für die Öffentlichkeit zugänglich, z.B. woher die meisten Unterstützer kommen.
- Unterschreiben, verbreiten oder diskutieren: Es gibt auf openPetition viele Möglichkeiten, sich aktiv am politischen Diskurs zu beteiligen, z.B: der Debattenraum.
- Im Gegensatz zu ePetitionen können durch openPetition Offline- und Online-Unterschriften kombiniert gezählt und eingereicht werden.
Weitere Unterschiede zwischen freien & staatlichen Petitionsplattformen
Beim Bundestag und den Landtagen, sprich den offiziellen staatlichen Organen, die sich mit Petitionen auseinandersetzen, werden Petitionsanliegen eingereicht und anschließend vom Petitionsausschuss geprüft. Werden Sie akzeptiert, beginnt der Zeichnungsprozess, in dem Unterstützende online für das Anliegen unterschreiben können. Darauf folgend beginnt der Petitionsausschuss mit der Bearbeitung der Petition.
Im Fall von freien Plattformen wie openPetition findet die Zeichnungsfrist für die Petition vor der Prüfung des Petitionsausschusses statt. Die Petition wird anschließend den Kriterien des jeweiligen Ausschusses entsprechend eingereicht.
Auf openPetition werden alle Petitionen, die auf den Plattformen des Bundestags oder der Länder veröffentlicht werden, gespiegelt. Bei Wunsch zu unterschreiben, wird man von uns zur entsprechenden Plattform weitergeleitet.
Zeichnungsfrist bei Petitionen
Die Zeichnungsfrist von offenen und staatlichen Plattformen unterscheiden sich. Der Bundestag räumt Petenten einer Online-Petition eine Zeichnungsfrist von 4 Wochen ein, in der 50.000 Stimmen erreicht werden müssen, um das Quorum zu erfüllen. Auf openPetition und anderen Petitions-Plattformen sind die Fristen länger (bis zu einem Jahr; in speziellen Einzelfällen auch länger). Das Quorum auf openPetition dient allerdings einem anderen Zweck, als das Quorum des Bundestags – welchen genau, erfährst du hier.
Wie werden die Petitionen einer freien Plattform behandelt?
Die Verfahrensgrundlagen für die Arbeit der Ausschüsse sind in der jeweiligen Satzung, in Verordnungen oder Geschäftsordnungen festgelegt. Hierin ist jeweils auch beschrieben, in welcher Form eine Petition rechtsverbindlich eingereicht werden muss und welchen Ansprüchen sie genügen muss, um bearbeitet zu werden. Online-Petitionen werden in der Regel genauso eingereicht und bearbeitet wie klassische Offline-Petitionen. Manche Landtage wie auch der Bundestag erkennen jedoch Unterstützerunterschriften von freien Plattformen nicht oder nur teilweise an. Die Petition kann nichtsdestotrotz eingereicht werden und muss vom Petitionsausschuss bearbeitet werden. Die Unterstützerunterschriften dienen in erster Linie dazu, Anliegen in den gesellschaftlichen und medialen Diskurs zu bringen.