Die Berliner Finanzverwaltung hat jetzt entschieden: Petitionen an staatliche Empfänger sind gemeinnützig!
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Forderungen an Adressaten aus der Privatwirtschaft oder generell ohne staatlichen Bezug laut Gesetz nicht der Gemeinnützigkeit dienen.
Gemeinnützig ist nach dem deutschen Finanzrecht all das, was die Allgemeinheit selbstlos fördert. Die dafür anerkannten Zwecke sind in §52 der Abgabenordnung aufgelistet. Für Petitionsplattformen hat die Finanzverwaltung bundeseinheitlich nun beschlossen, dass ausschließlich Petitionen an staatliche Stellen gemeinnützig sind.
openPetition ist seit 2012 vom Finanzamt Berlin wegen Förderung der Bildung, Förderung des demokratischen Staatswesens und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements als gemeinnützig anerkannt.
Um unsere Gemeinnützigkeit zu behalten, sind ab 07.12.2020 nur noch Petitionen an staatliche Stellen auf unserer Plattform kostenlos.
Unsere Betriebskosten für Kampagnen, die sich an nicht-staatliche Empfänger richten, dürfen nicht mit Spenden finanziert werden, sondern müssen nach der neuen Vorgabe der Finanzverwaltung durch eine Servicegebühr gedeckt werden. Der Betrag errechnet sich aus den entstehenden Kosten für den Betrieb der Webseite und dem Anteil der Kampagnen, die an nicht-staatliche Empfänger gerichtet sind.
Wie hoch ist die Servicegebühr für Kampagnen ?
Die Servicegebühr für 2021 beträgt 10,00 EUR pro Kampagne (nicht-staatlicher Empfänger). Aufgrund von steigenden Kosten sehen wir uns ab dem 01.07.2024 dazu gezwungen, diese Servicegebühr auf 15,00 EUR anzuheben. Dank einer erfolgreichen Spendensammlung müssen diese Kosten aber nicht mehr von den Petitions-Startenden übernommen werden. Stattdessen zahlt der nicht (!) gemeinnützige Förderverein diese für Sie. Mehr Informationen finden Sie im zugehörigen Blogbeitrag.
Wie berechnet sich die Servicegebühr ?
Die Servicegebühr basiert auf den anteiligen Kosten für den Betrieb der Petitionsplattform im Jahr 2019 in Höhe von rund 45.841,00 EUR. Das sind 10% der gesamten Ausgaben für Gehälter, Mieten und betriebliche Aufwendungen in 2019. Bei 5.609 gestarteten Petitionen im Jahr 2019 liegen die Kosten pro Petition bei 8,17 EUR. Zusammen mit den Aufwendungen für die Abrechnung selbst, können wir ein kostendeckendes Angebot für Kampagnen mit einer Servicegebühr von 10,00 EUR brutto (8,40 EUR netto + 1,60 EUR MwSt. 19%) gewährleisten.
Was kosten staatliche Petitionen?
Petitionen an staatliche Stellen bleiben weiterhin kostenlos. Die Kosten werden durch die Spenden unserer Nutzerinnen und Nutzer abgedeckt. Ebenso kostenlos ist und bleibt die Nutzung und Funktionen der restlichen Plattform, wie z.B.: der Debattenraum, die Nebenan-Funktion, automatisch erstellte Unterschriftenbögen sowie die generelle Beratung und Hilfeleistung.
Diese Tabelle gibt einen Überblick, welche Empfänger staatlich bzw. staatlichen Bezug haben (kostenlose Petition) und welche Empfänger nicht-staatlich sind (Kampagne mit einmaliger Servicegebühr):
Staatliche Empfänger
- Politische Volksvertreterinnen und Volksvertreter, z.B. Gesundheitsminister oder Bürgermeister
- Parteien und Fraktionen
- Parlamente, Ausschüsse und Ministerien, z.B. Petitionsausschuss, Bildungsausschuss, Stadtrat
Empfänger mit staatlichem Bezug (werden durch den Staat gefördert)
- Deutsche Bahn, Deutsche Telekom, etc.
- Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen, Universitäten)
- Kirchliche Einrichtungen, Organisationen oder Vertreter (hierzu zählen ausschließlich katholische und evangelische Einrichtungen), z.B. ein Pastor, Johanniter GmbH, Friedhöfe
- Kulturelle Einrichtungen, z.B. Theater, Museen, Schwimmbäder, Bibliotheken, Sport- und Freizeitstätten, Stadthallen
- Ämter, Behörden und Bundesanstalten, z.B. Auswärtiges Amt, Finanzamt
- Stiftungen, Zentralen und Institute, z.B. Max-Planck-Institut oder Bundeszentrale für politische Bildung
- Soziale staatliche Träger, z.B. Alten- und Pflegeheime, Sozialämter, Integrationsagenturen, Jugend- und Sozialhilfe
- Gesundheitliche Einrichtungen, z.B. Krankenkassen, Krankenhäuser
- Banken
- Staatsdiener, z.B. Gerichte, Polizei, Bundeswehr, Lehrkräfte
- Öffentlich-rechtliche Medienanstalten bzw. Programme
Nicht-staatliche Empfänger
- Sportverein, z.B. Fußballverein oder Handballverein
- Vereine und Gruppen, z.B. Selbsthilfegruppe
- private Firmen und Unternehmensstandorte/-werke
- Künstler, Selbstständige, Prominente
- Freie Wohlfahrtspflege durch Vereine, Verbände und Organisationen
- Gewerkschaften