Eine Petition einreichen kann laut Art. 17 GG jeder von uns. Der Petitionsausschuss des Bundestages ist für die Bearbeitung, Prüfung und Beschlussempfehlung eines Anliegens zuständig – das ist gut so, eine Antwort kann jedoch im Durchschnitt bis zu 18 Monate auf sich warten lassen.
weiterlesen