Der gestern veröffentlichte Jahresbericht des Petitionsausschusses des Bundestags offenbart die Mängel des aktuellen Verfahrens. Von den 15.000 Petitionen, die der Ausschuss bei der Vorstellung des Berichts als Beweis für den Erfolg der eigenen Arbeit wertet, war nur ein verschwindend kleiner Teil öffentlich.
Dadurch konnten lediglich 5% der Petitionen von Betroffenen und Interessierten unterzeichnet werden. Somit beschäftigt sich der Petitionsausschuss vor allem mit Einzelanliegen und kaum mit massenhaft unterstützen Forderungen von gesamtgesellschaftlicher Relevanz.
Der Petitionsausschuss arbeitet zu langsam.
Laut Bericht wurde 2012 ein Beschluss zu einer Petition gefasst, die fordert „auf die registergestützte Volkszählung im Jahre 2011 zu verzichten.“ Nicht der einzige Fall, in dem der Ausschuss erst dann reagiert, wenn längst Fakten geschaffen wurden. Falls überhaupt eine Bearbeitung erfolgt. So befinden sich aktuell mehr als 1.000 Petition „in der Prüfung“, einige davon seit sechs Jahren und länger. Eine Petition zu Vereinfachung und Transparenz bei Visa-Anträgen für Deutschland (ID 540) ist seit Dezember 2007 in Bearbeitung. Eine Petition zur sogenannten GEMA-Vermutung, die auch fordert, zu Prüfen, ob das Vorgehen der GEMA mit dem Grundgesetz konform ist (ID 4517) seit Juni 2007.
Massenweise Unterstützung ist kein Kriterium
Dem Bericht zufolge wurden insgesamt zwölf Eingaben öffentlich beraten. Die Marke von 50.000 Unterschriften, die Autoren eine persönliche Anhörung ihres Anliegen ermöglichen, wurde jedoch nur von vier Petitionen erreicht. Der Ausschuss entscheidet nach nicht transparenten Kriterien, welche Petitionen öffentlich verhandelt werden und welche nicht. Selbst bei 50.000 Unterschriften kann eine Anhörung mit zwei Drittel Mehrheit abgelehnt werden. Die Zahl der Unterstützer ist nicht ausschlaggebend für das Bearbeitungsverfahren.
Die Hebammen-Petition (ID 11400) hat das Anfang des Jahres demonstriert. Sie war mit 186.000 Unterschriften die bis dato größte ePetition. Das Ergebnis: Der Petitionsausschuss gibt die Petition lediglich als „Material“ an die Bundesregierung weiter. Damit erklärte der Petitionsausschuss den Fall für abgeschlossen, obwohl eine solche Materialübersendung weder eine Entscheidung in der Sache bedeutet, noch ein weiteres Verfahren einleitet.
Freie Petitionsplattformen werden bevorzugt genutzt
Freie Petitionsplattformen werden mehr genutzt als der Petitionsserver des Bundestags. So erreichten 2012 alle Sammelpetitionen (alle Petitionen, bei denen mitzeichnen möglich ist) beim Ausschuss zusammen 895.369 Unterschriften. Im gleichen Zeitraum wurden allein auf openPetition.de doppelt so viele Unterschriften getätigt. Allein eine Petition zum Stopp der GEMA-Tarifreform erzielte hier 300.000 Mitzeichnungen. Die Anzahl der Petitionen war dabei mit jeweils gut 800 etwa gleich groß.
Wichtiger Grund für die stärkere Nutzung von openPetition ist eine einfachere Handhabung, obgleich die gleichen persönlichen Angaben zur Verifizierung der Unterschrift erforderlich sind. Hinzu kommen bessere Austauschmöglichkeiten zwischen Unterstützern und Petent, sowie die Möglichkeit, Papier-Unterschriften hochzuladen. Da politisch engagierte Bürger/innen wissen, dass Petitionen an den Bundestags-Ausschuss keine rechtlich bindende Wirkung haben, wenden sie sich Alternativen zu, die bessere Funktionen haben und mehr Öffentlichkeit herstellen.