Sinn stiften ohne Steuerabzug: Mit der openPetition-Stiftung können Sie mit einer Zustiftung in Bürgerbeteiligung und digitale Demokratieformate investieren.
„In einer Demokratie zählt jede Stimme gleich viel. Der Verwirklichung dieses Ideals hat sich die openPetition-Stiftung verschrieben. Die Stiftung möchte Gleichgesinnten die Möglichkeit geben, sich ebenfalls an der Verwirklichung dieses demokratischen Ideals zu beteiligen.“ – Präambel der Stiftungsvereinbarung
Die openPetition-Stiftung wurde im Dezember 2022 gegründet, um Projekte im Bereich der politischen Bildung, des bürgerschaftlichen Engagements und des demokratischen Staatswesens zu fördern. Wie unsere seit 2010 bestehende, mittlerweile größte deutschsprachige Petitionsplattform openPetition ist auch unsere Stiftung gemeinnützig.
Das hat den Vorteil, dass Zustiftungen bis zu 1 Million Euro von der Steuer abgesetzt werden können – unabhängig vom Jahreseinkommen der stiftenden Person. Eine Zuwendung an die openPetition-Stiftung bietet sich also insbesondere für Menschen an, die größere Spendensummen an uns und unsere Mission richten wollen.
Die Zinserträge aus den angelegten Zustiftungen kommen den langfristigen Zielen der openPetition gemeinnützigen GmbH zugute. Dazu gehören z.B. die Weiterentwicklung digitaler Abstimmungen, des innovativen Diskussionsformats „Hausparlamente” sowie der enge Austausch mit Schulklassen zur Förderung der politischen Beteiligung junger Menschen.
Sie können Ihre steuerlich absetzbare Spende an das folgende Konto überweisen. Bitte denken Sie daran, im Verwendungszweck die openPetition-Stiftung zu nennen und die Art der Spende als „Vermögensstockspende“ sowie Ihre Adresse für die Zuwendungsbestätigung anzugeben.
Kontoinhaber: Dachstiftung für individuelles Schenken
IBAN: DE54 4306 0967 0103 700800
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: openPetition-Stiftung(975) – Vermögensstockspende – [PERSÖNLICHE ANSCHRIFT]
openPetition arbeitet als Gründungsstifter mit der erfahrenen Dachstiftung für individuelles Schenken zusammen, die zum gemeinnützigen GLS Treuhand e.V. gehört. Den Zuwendungsbescheid für Ihre Zustiftung erhalten Sie im Anschluss über die Dachstiftung. Auf Wunsch danken wir unseren Zustifterinnen und Zustiftern gerne namentlich in unserem jährlich erscheinenden Transparenzbericht.
Ihnen ist das finanzielle Risiko einer Zustiftung zu hoch? Alternativ besteht die Möglichkeit einer widerruflichen Schenkung an die openPetition-Stiftung, die im Falle einer finanziellen Notlage zurückgefordert werden kann. Bei einer Schenkung greifen die oben beschriebenen steuerrechtlichen Vorteile nicht. Über die genauen Details informieren wir Sie gerne persönlich.
Bei Fragen und Anregungen schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an info@openpetition-stiftung.de. Wir melden uns persönlich bei Ihnen zurück. Danke für Ihren Beitrag für die Demokratie.
Fragen & Antworten (FAQ)
Gibt es Unterschiede in der steuerlichen Absetzbarkeit, wenn ich etwas an die openPetition-Stiftung spende oder direkt an die openPetition gGmbH?
Spenden an die openPetition gGmbH sind generell steuerlich absetzbar, doch ist die steuerliche Entlastung beschränkt: Maximal 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei einer Zustiftung existiert dieses Limit nicht bzw. Zustiftungen bis zu 1 Million Euro können von der Steuer abgesetzt werden – unabhängig vom Jahreseinkommen der stiftenden Person.
Worin unterscheidet sich die Verwendung der Gelder, wenn ich etwas an die openPetition-Stiftung spende oder direkt an die openPetition gGmbH?
Gelder, die an die Stiftung gehen, dienen vor allem einer dauerhaften Anlage, da wir allein die Zinserträge reinvestieren. Diese kommen ausschließlich den langfristig angelegten Projekten der openPetition gGmbH zugute. Dazu gehören zum Beispiel die Weiterentwicklung digitaler Abstimmungen und unseres Formats “Hausparlamente” sowie politische Arbeit, die das Ziel verfolgt, das Petitions- und damit das Mitbestimmungsrecht von Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig zu stärken.
Spendengelder an die gGmbH investieren wir hingegen innerhalb eines Jahres vor allem in laufende Kosten wie den Erhalt und Ausbau unserer Plattform, in die Beratung von Petitions-Startenden, in die Verbreitung von Petitionen sowie in die Förderung des Bürger-Politik-Dialogs.
Unterstützt die Stiftung die gGmbH für den Fall, dass diese z.B. Verlust macht und Finanzmittel benötigt?
Ja, für den Fall, dass die openPetition gGmbH einmal in finanzielle Not gerät, würde die openPetition-Stiftung selbstverständlich unterstützen.