Am 19. Juli 2016 hat das Brüsseler Parlament ein Gesetz erlassen, das ein Petitionsrecht in der Stadtkammer entwickelt. Das Ziel dieser Reform ist es der Demokratie einen neuen Impuls zu verleihen und den Dialog zwischen den Abgeordneten und den Bürgern zu stärken.
Das Petitionsrecht ist ein erfolgreiches Instrument der direkten Demokratie, welches den Bürgern eine Stimme außer der klassischen Wahlbeteiligung gibt. Das Gesetzt sieht zudem vor, dass wenn ein/e Brüsseler/in wenigstens 5.000 Unterschriften von Stadtbürgern/innen sammelt, kann er/sie sein Thema ins lokale Parlament bringen. Zuerst wird die Petition von der lokalen Petitionkommission in einer Sitzung besprochen, während der Petent / die Petentin seine Meinung äußern und erklären kann. Er bekommt nach 6 Monaten eine Antwort.
Das Parlament hat dannach die Möglichkeit, eine Sitzung zu organisieren, um das Thema weiter zu diskutieren. Eine Petition, die das Quorum von 5.000 Unterschriften leider nicht erreicht hat, kann trotzdem auf eigene Initiative des Parlaments im Plenum diskutiert werden.
Petitionen in der belgischen Verfassung
Das Petitionsrecht ist zwar in der Verfassung seit ihrer Erstellung verankert. Artikel 28 und 57 der belgischen Verfassung bestimmen, wie dieses Recht ausgeübt werden kann.
Artikel 28:
Jeder hat das Recht, Petitionen, die von einer oder mehreren Personen unterzeichnet sind, an die öffentlichen Behörden zu richten.
Nur die konstituierten Behörden haben das Recht, Petitionen unter einem Gesamtnamen einzureichen.
***
Artikel 57:
Es ist verboten, den Kammern Petitionen persönlich zu unterbreiten.
Die Abgeordnetenkammer hat das Recht, die an sie gerichteten Petitionen an die Minister zu verweisen. Die Minister sind verpflichtet, zu deren Inhalt Erläuterungen zu geben, sooft die Kammer dies verlangt.
Einzelne Petitionen müssen per Einschreiben eingereicht werden.
Online-Petitionen statt einzelner Petitionen
Insgesamt sind nur sehr wenige Informationen über dieses Thema im Internet zu finden. Pascal de Gendt erklärt in einem kurzen Essay, dass Online Petitionen stark an Erfolg gewinnen, während die einzelne Petitionen nur selten als Mittel des Bürgerdialogs genutzt werden. Seiner Ansicht nach sollte das Petitionsrecht verstärkt werden und von den Politikern besser erklärt werden. In seiner aktuellen Form sei es ungenügend.
Einschränkungen des Petitionsrechts
Der Autor behauptet weiter, dass ein beachtlicher Unterschied zwischen Flandern und Wallonien beobachtet werden kann. In Flandern bekommen Petitionen mehr Aufmerksamkeit als in Wallonien und der Weg, eine Petition zu erstellen, wird besser erklärt. Es gibt aber keine offizielle Website, um öffentliche Petitionen an das Parlament zu richten. Auf der belgischen Website von openPetition können Petitionen veröffentlicht und diskutiert werden.