Die Petition zur Netzneutralität auf dem Petitionsserver des dt. Bundestags hat in 4 Tagen die Hürde von 50.000 Unterschriften übersprungen. Was kann sie damit erreichen?
Die Petition von Johannes Scheller fordert ein Gesetzt, das „Internetanbieter („Provider“) verpflichtet, alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Herkunft gleich zu behandeln. Insbesondere sollen keine Inhalte, Dienste oder Dienstanbieter durch diese Provider benachteiligt, künstlich verlangsamt oder gar blockiert werden dürfen.“
Eine Woche nach dem Start steht der Zähler bei knapp 70.000 Unterschriften, die erforderlichen 50.000 für eine mögliche öffentliche Anhörung sind also erreicht. Dass es eine solche Anhörung geben wird, ist damit allerdings nicht automatisch sichergestellt: der Petitionsausschuss kann sich auch dagegen entscheiden.
Ob der Petitionsausschuss des Bundestags die Petition zur Netzneutralität öffentlich anhört oder sogar eine Befragung der Bundesregierung einleitet, hängt auch wesentlich von der öffentlichen Aufmerksamkeit für das Thema ab. Aktuell ist sie sehr hoch. Die Medien berichten über die Pläne des Marktführers Telekom, den Zugang zu begrenzen, eigene Angebote und die von Vertragspartnern davon jedoch auszunehmen. Gegen das daraus resultierende „Zwei-Klassen-Internet“ und für Netzneutralität kämpft aktuell eine große Zahl von Organisationen und Web-Aktivisten. Inzwischen fordern auch einige Politiker/innen wirksame Maßnahmen.
Der Hemmschuh für die ePetition könnte das parlamentarische Prozedere werden: Die Petition läuft noch bis zum 18. Juni und endet damit in der parlamentarischen Sommerpause, in der alle Aktivitäten ruhen. Kurz nach dieser Pause sind am 22. September die Bundestagswahlen. Daher wird sich der Ausschuss möglicherweise erst im November oder noch später mit der Petition befassen. Bis dahin, so steht zu befürchten, ist die öffentliche Aufmerksamkeit abgeklungen und die Politiker/innen, die sich jetzt zu Wort melden, sind nach der Wahl in anderen Positionen. Die gesamte politische Landschaft dürfte sich dann geändert haben.
Ob der Petitionsausschuss oder einzelne Politiker/innen sich dann noch geneigt zeigen, die Petition prominent zu behandeln, ist ungewiss, darf aber bezweifelt werden. So zeigt dieser Fall erneut, dass das Petitionswesen grundlegend überarbeitet werden muss. Es darf nicht im diffusen Ermessen einer Behörde ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis wie dem Petitionsausschuss des Bundestags liegen, ob und wie die wirklich Zuständigen ein massenhaft unterstütztes Anliegen bearbeiten. Denn selbst wenn eine öffentliche Anhörung erreicht wird, hat das keinerlei bindenden Einfluss darauf, wer sich mit der Petition beschäftigt. Für Petitionen mit großem Zuspruch muss eine Behandlung durch die wirklichen Entscheidungsträger sicher gestellt sein. Dafür setzt sich openPetition ein.