Damit die Unterschrift einer Online-Petition genauso belastbar wird wie eine Offline-Unterschrift muss die Identität eines Unterzeichners bewiesen werden können. Aber wie?
Die Lösung liegt im neuen, digitalen Personalausweis. Mit seiner Online-Ausweisen (eID) Funktion wird es möglich sein eingegebene Adressdaten zu verifizieren und die Einmaligkeit der Unterschrift zu beweisen.
Die so gesammelten verifizierten Unterschriften wären auch geeignet in einem Bürgerbegehren oder Volksbegehren zur Erreichung eines Unterschriftenquorums beizutragen vorausgesetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen passen sich dem technischen Fortschritt an.
openPetition hat auf dem Wege dorthin einen ersten Schritt getan und am 23.07.2010 ein Berechtigungszertifikat zur Nutzung der Online-Ausweisen Funktion beim Bundesverwaltungsamt beantragt.
Am 06.12.2010 war es endlich so weit. openPetition wurde die Berechtigung erteilt für die Wahrnehmung des Geschäftszweckes:
– Verifizierung der Unterzeichnerdaten zur verbindlichen Unterstützung einer regional begrenzten Online-Petition –
Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig. Es wird geschätzt, dass nach 4 Jahren 80% aller Bundesbürger einen neuen Personalausweis besitzen.
Die verbindliche Unterzeichnung von Petitionen und vielleicht bald auch von Volks-/Bürgerbegehren um damit seinen freien Bürgerwillen zu bekunden sind ein guter Grund sich für die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises zu entscheiden.