Einzelpetitionen, Mehrfachpetitionen, Massenpetitionen, Sammelpetitionen, öffentliche Petitionen – Nicht nur in Deutschland haben sich mit der Zeit und mit dem aufkommen neuer (digitaler) Möglichkeiten mehrere Arten von Petitionen entwickelt. Dieser Beitrag wird Ihnen helfen, sie nie mehr zu verwechseln.
Einzelpetition
Einzelpetitionen sind die klassische Art von Petitionen, es gibt sie unter dem Namen “Supplicium” schon seit der römischen Kaiserzeit (Geschichte der Petition). Sie können von jedem Menschen, der sein Allgemein- oder Partikularinteresse einbringen will, verfasst und schriftlich oder mithilfe eines Online-Formulars eingereicht werden. Da der Petent bei diesem Petitiontyp keine weiteren Unterschriften als seine eigene braucht, werden sie in den meisten Fällen als Brief an den entsprechenden Petitionsausschuss, die Stadtverordnetenversammlung, oder den Gemeinderat geschickt.
→ Einzelpetitionen mit weniger kontroversen Themen haben bessere Chancen, ihr Ziel zu erreichen. Für Anliegen, die viele Menschen betrifft, empfiehlt sich im digitalen Zeitalter eine Sammelpetition. Je mehr Unterstützung eine Petition erhält, desto mehr politischer Handlungsdruck baut sich auf. Die Chancen auf eine Stellungnahme oder Reaktion steigen.
Massenpetition
Massenpetitionen sind Petitionen, deren Anliegen ähnlich oder gleich sind. Sie werden zusammen in der jeweiligen Instanz (Petitionsausschuss des Bundestages, der Landtage, der Kreistage oder Stadtverordnetenversammlung) eingereicht. Je mehr Petitionen mit dem gleichen Anliegen oder ähnlichen Anliegen eingereicht werden, desto stärker wird ein bestimmtes Anliegen unterstrichen. Eine Interessenbündelung durch das Einreichen vieler ähnlicher oder gleicher Petitionen kann auch ein Indiz dafür sein, dass ein Interesse von allgemeiner Relevanz ist bzw. dass ein Allgemeininteresse besteht. Sammelpetitionen können den Aufwand des gemeinsamen Einreichens vereinfachen und die Anzahl an Unterstützern stark erhöhen, weshalb sie häufig der Massenpetition vorgezogen werden.
Mehrfachpetition
Mehrfachpetitionen sind Petitionen, die das gleiche Ziel bzw. Anliegen haben, aber dennoch individuell verfasst werden. Sie werden vom Empfänger der Petition – den Petitionsausschüssen der Bundes-, Landes- und Kreistage sowie den Stadtverordnetenversammlungen – zusammengefasst. Mehrfachpetitionen werden ab dem Moment, in dem Sie gebündelt werden, behandelt wie eine Massenpetition.
Sammelpetition
Eine Sammelpetition definiert sich durch ein Anliegen, das von einem Wortführenden verfasst wird, um anschließend Unterstützung für das entsprechende Anliegen in Form von Unterschriften on- und offline zu sammeln. Die klassischen Unterschriftenbögen wurden in den letzten 5-10 Jahren abgelöst von Petitionsplattformen wie openPetition und Co. Viele Initiatoren drucken die gesammelten Unterschriften für die Übergabe an einen Abgeordneten aus. Dies geschieht aber eher aus einem symbolischen Akt, um die Menge an Unterstützerinnen und Unterstützern zu verdeutlichen. Die Unterstützenden können wie der oder die Wortführende beim Unterschriften sammeln helfen – jeder kann sich die normierten Unterschriftenbögen herunterladen, ausdrucken und auf der Straße Leuten ansprechen. Auch online kann der Sammelprozess durch Weiterempfehlungen via Social Media und E-Mail unterstützt werden. Es gib einen offiziellen Initiator, mit dem der Bundestag (oder der Landtag/Kreistag/etc) korrespondiert.
→ Die auf unserer Seite openPetition veröffentlichten Petitionen sind Sammelpetitionen: openPetitionen werden von den Petitionsausschüssen so behandelt, wie Sammelpetitionen, die direkt eingereicht werden.
Öffentliche Petition
Diese Petitionen werden von dem Petent auf der Seite des Bundestags, der Landtage oder einer offenen Plattform wie openPetition veröffentlicht. Danach hat der Petent zwischen 6 Wochen (Bundestag) und mehreren Monaten (Landtage/openPetition) Zeit, um Unterschriften zu sammeln und ein Quorum/eine Relevanzschwelle zu erreichen. Ist die Relevanzschwelle erreicht, wird die Petition vom Petent online oder offline eingereicht (openPetition). Öffentliche Petitionen auf der Website des Bundestags oder der Landtage werden vor Beginn der Zeichnungsfrist eingereicht. Öffentliche Petitionen wurden mit dem Internet und der aufkommenden Online-Partizipation möglich.