Petitionsausschuss zeigt geringe Wirkung

10. Juni 2015 - Transparenz

Der Petitionsausschuss könnte eine wertvolle Kontrollinstanz der Bundesregierung sein und dafür sorgen, dass unser Parlament wirklich über die Fragen diskutiert, die sehr viele Bürger beschäftigen. Im Moment leistet er jedoch kaum einen Beitrag dazu. Das zeigt erneut der gestern veröffentlichte Jahresbericht des Ausschusses.

Nur eine einzige Petition wurde „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung weitergeleitet, also als Empfehlung, dem Anliegen zu entsprechen. 31 weitere Petitionen wurden „zur Erwägung“ weitergeleitet, also als Ersuchen, das Anliegen zu prüfen. Das sind zusammen lediglich 0,18% der 2014 behandelten Petitionen. Für alle anderen Petitionen hat der Ausschuss keine Schritte unternommen, um die zuständigen gewählten Vertreter dazu auffordern, das Anliegen zu bearbeiten.

Kaum Einflussmöglichkeiten, wenige öffentliche Petitionen, Zahl der Unterschriften unwichtig

Weniger als 3% der 2014 eingereichten Petitionen wurden auf dem Petitionsserver des Bundestags veröffentlicht und konnten online unterzeichnet werden. Seit Jahren ist dieser Anteil gleichbleibend so gering. Damit beschäftigt sich der Ausschuss vor allem mit Einzelanliegen und kaum mit Anliegen von öffentlichem Interesse.

Der Grundsatz des Petitionsausschusses, jede Petition gleich zu behandeln, ungeachtet der Anzahl der Unterzeichner, behindert ebenfalls den Anspruch, auf wichtige Bürgeranliegen angemessen einzugehen. Mit einer großen Sammelpetition verbindet sich für den Initiator die Hoffnung, Gehör zu finden und eine aussagekräftige und nachvollziehbare Reaktion von seinen gewählten Vertretern zu bekommen. Diese Hoffnung wird durch das aktuelle Vorgehen des Petitionsausschusses systematisch enttäuscht.

openPetition fordert, dass jedes Mitglied des Parlaments die Möglichkeit hat, auf stark unterstützte Petitionen zu reagieren. Aktuell ist das nicht möglich, denn in der Praxis wird in Sammel­beschluss­empfehlungen über bis zu 200 Petitionen gleichzeitig abgestimmt – noch dazu meist am Ende eines langen Sitzungstages. Dabei geht jede noch so gut vorbereitete Beschlussvorlage des Petitionsausschusses unter und damit auch die Achtung und Beachtung relevanter Bürgeranliegen.

openPetition hält den Petitionsausschuss für den richtigen Ort, um eine öffentliche Debatte im Bundestag zu fordern, wenn es um gesellschaftlich relevante Fragen geht. Solange er diese Möglichkeit nicht effektiv nutzt, wird openPetition die gewählten Vertreter direkt zu einer Stellungnahme bewegen, wenn das openPetition-Quorum erreicht wurde. Auf kommunaler Ebene und auf Landesebene wird diese Möglichkeit bereits genutzt.

Alle Zahlen sind dem Jahresbericht 2014 des Petitionsausschusses des Bundestages entnommen.

 

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