Petitionsausschuss vereinfacht Petitionsverfahren

26. Juni 2024 - Petitionsrecht

Gesenktes Quorum, verlängerte Mitzeichnungsfrist und ein insgesamt beschleunigtes Petitionsverfahren. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages verabschiedete heute längst überfällige Änderungen der Verfahrensgrundsätze. openPetition begrüßt diese sehr, aber wir sagen auch: Da geht noch mehr!

Das Petitionswesen gilt als wichtigstes Beteiligungsinstrument auf Bundesebene. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist dabei die wichtigste staatliche Institution, um Bürgeranliegen Gehör in der Politik zu verschaffen. Doch das Petitionswesen ist auch mit vielen Hürden verbunden, die es Petitionen schwer machen, die politische Aufmerksamkeit zu erlangen, die sie verdienen. Ein Teil dieser Hürden wurde heute vom Ausschuss abgesenkt.

Was ändert sich genau? 

Ab dem 01.07.2024 wird das erforderliche Quorum für eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss von bislang 50.000 Unterstützenden auf 30.000 abgesenkt. Zeitgleich wird die Frist zur Mitzeichnung von Petitionen von vier auf sechs Wochen verlängert. Zudem muss der Petitionsausschuss nun eine Petition binnen zehn Sitzungswochen abschließend beraten. Bislang war nur von einer “angemessenen Frist” die Rede. 

All diese Änderungen tragen zu einer Stärkung des Petitionswesens bei – besonders in Zeiten von steigender Politikverdrossenheit ein gutes Zeichen.

Umfassende Reform bleibt aus 

openPetition begrüßt diese Änderungen, eine Reform stellen diese aber noch nicht dar. Bürgerbeteiligung bereichert unsere Demokratie, doch dafür müssen Petitionen auch von den Stellen gehört werden, die relevante Entscheidungen treffen können. Wir fordern deswegen noch weitergehende Maßnahmen:

  • Petitionen sollen in Fachausschüssen behandelt werden, sofern sie 50.000 Unterschriften erreichen. 
  • Ab 100.000 Unterschriften soll die Petition zum Thema im Plenum des Deutschen Bundestages werden.
  • Petitionen, die über 100.000 Unterschriften sammeln konnten, sollen zusätzlich in einer Form der Bürgerbeteiligung debattiert werden. Nur so kann der Relevanz der Unterschriftenzahl gebührend Rechnung getragen werden.

Nur durch einen Dialog auf Augenhöhe stärken wir das Vertrauen in die Demokratie. Deswegen bleiben wir weiter dran und kämpfen für eine echte Reform im Petitionsrecht, damit Deutschland zum Vorreiter für moderne Bürgerbeteiligung werden kann.

Update (27.06.2024): In der Debatte im Bundestagsplenum zum Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2023 betonte u.a. MdB Axel Echeverria das Bestreben der Ampel-Parteien, Petitionen mit 100.000 Unterschriften auch im Plenum des Deutschen Bundestages zu behandeln. Diese Änderung muss jedoch im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung getroffen werden. Wir hoffen sehr, dass dies erfolgreich verläuft und wir demnächst eine weitere Verbesserung des Petitionsrechts feiern können. 

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