Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Deutschland haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind krank ist. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch.
Was jedoch im Gesetz nicht berücksichtigt wird:
Was passiert, wenn der betreuende Elternteil selbst krank wird?
Gerade Familien mit kleinen Kindern stehen dann vor einem realen Problem. Wenn die Hauptbezugsperson – häufig die Mutter – krankheitsbedingt ausfällt, benötigen die Kinder dennoch Betreuung. Der andere Elternteil oder im Fall von Alleinerziehenden eine andere nahestehende Bezugsperson hat jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung, wenn das Kind selbst gesund ist.
Die Folge ist eine Situation, die viele Familien kennen:
- Ein Elternteil ist krank und nicht in der Lage, Kleinkinder zu betreuen.
- Der andere Elternteil muss dennoch arbeiten gehen.
- Die Betreuung der Kinder ist faktisch nicht gesichert.
Diese Gesetzeslücke entspricht nicht der Lebensrealität moderner Familien.
Deshalb fordere ich eine Ergänzung von § 45 SGB V, sodass ein Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld auch dann besteht, wenn
der betreuende Elternteil krankheitsbedingt ausfällt und die Betreuung der Kinder deshalb nicht sichergestellt ist.
Eine solche Regelung würde:
- Familien in Ausnahmesituationen entlasten
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern
- eine realistische und faire Lösung für Eltern schaffen
Gerade in den ersten Lebensjahren eines Kindes ist Betreuung unverzichtbar. Wenn der betreuende Elternteil krank wird, darf die Familie mit dieser Situation nicht allein gelassen werden.
Ich bitte daher den Gesetzgeber, diese Lücke zu schließen und die gesetzlichen Regelungen an die tatsächlichen Bedürfnisse von Familien anzupassen.
Begründung
Als Mutter zweier kleiner Kinder erlebe ich gerade selbst eine Situation, die viele Familien kennen: Wenn der betreuende Elternteil krank wird, entsteht eine Betreuungslücke, die unser aktuelles Recht nicht berücksichtigt.
In Deutschland können Eltern nach § 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch zuhause bleiben, wenn ihr Kind krank ist. Wenn jedoch der betreuende Elternteil selbst krank ist – etwa mit einer Grippe, Migräne oder einer schweren Infektion – gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, dass der andere Elternteil oder eine andere Bezugsperson zuhause bleiben darf, um die Betreuung der Kinder zu übernehmen.
Gerade bei Kleinkindern ist das ein großes Problem. Kinder können in diesem Alter nicht allein betreut werden. Wenn ein Elternteil krank im Bett liegt, müssen Familien trotzdem irgendwie funktionieren – oft mit großer körperlicher und emotionaler Belastung.
Diese Gesetzeslücke betrifft sehr viele Familien in Deutschland und passt nicht mehr zur Lebensrealität moderner Eltern.
Ich fordere daher eine Ergänzung von §45 SGB V, sodass ein Anspruch auf Freistellung auch dann besteht, wenn der betreuende Elternteil krankheitsbedingt ausfällt und die Betreuung der Kinder nicht sichergestellt ist.
Familien brauchen in solchen Situationen Unterstützung statt zusätzlicher Belastung.
Weil ich selber schon in dieser Situation war und es heftig ist mit hohem Fieber zwei kleine Kinder zu betreuen.