Volksvertreter Michael Hendricks

Stellungnahme zur Petition Elterninitiative: Nicht mit uns. 300% Beitragserhöhung ohne Gegenleistung!

FDP zuletzt bearbeitet am 21.06.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

In der Schulausschusssitzung am 22.03.2018 wurde bereits eifrig über den Verwaltungsvorschlag gem. Beschlussvorlage Nr. 25/2018 diskutiert. Es geht um die Einführung von gestaffelten Elternbeiträgen für die “Offene Ganztagsschule” (OGS) und die Anhebung der Beiträge für die Betreuung “Schule von acht bis eins” (8-1). Hierbei zeigte sich, dass die Ausschussmitglieder unterschiedlicher Auffassung waren. So wurde der Tagesordnungspunkt schnell zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

In der Ratssitzung am 26.04.2018 wurde nunmehr neu über diesen Punkt diskutiert. Einigkeit war auch hier nicht zu erzielen. Die Fraktionen wurden vom Bürgermeister Peter Driessen gebeten, ihre jeweiligen Vorstellungen schriftlich der Verwaltung vorzulegen, sodass dann noch kurzfristig eine Einigkeit herbeigeführt werden kann.

Die FDP-Fraktion kann dem Verwaltungsvorschlag gem. Beschlussvorlage Nr. 25/2018 nicht zustimmen und empfiehlt eine geringere Staffelung der Beiträge.

Es wird vorgeschlagen folgende Modellvarianten zu beschließen:

OGS Modell 2

8-1 Modell A

(siehe Anlage 7 zur Beschlussvorlage Nr. 25/2018)

Begründung:

Die Einführung der gestaffelten Beiträge, so Fraktionsvorsitzender Michael Hendricks, war eine Forderung der FDP-Fraktion, welche bereits in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 thematisiert wurden. Insofern werden die unterschiedlichen Lösungsansätze der Verwaltung begrüßt.

Dass gestaffelte Beiträge lediglich für die OGS und nicht für die “8-1”-Betreuung eingeführt werden soll, ist nachvollziehbar dargelegt worden.

Der als moderat zu bezeichnende Anstieg der Beiträge für die “8-1”-Betreuung bei gleichzeitiger Staffelung für Geschwisterkinder wird als unproblematisch und sinnvoll angesehen.

Hinsichtlich der Höhe der Beiträge für die OGS fehlt an einer ausgewogenen Berücksichtigung des aufgrund der Steigerung der Beiträge nicht unwahrscheinlichen Rückgangs der Inanspruchnahme dieser Betreuungsform, gibt Marcel Erps zu bedenken. Es ist besonders zu berücksichtigen, dass in der Gemeinde Bedburg-Hau ca. 50 % der Eltern, nach den Erfahrungswerten aus dem Kita-Bereich, den beiden obersten Einkommensstufen zuzuordnen sind.

Dies zeigt, dass in starkem Maße die Gemeinde für junge Familien, und hierbei insbesondere für die finanziell besser gestellten, attraktiv ist. Die Einführung der OGS-Beiträge darf diesen besonderen Standortfaktor nicht insoweit negativ beeinflussen, dass a) weniger Eltern die Kinder für diese Betreuungsform anmelden und b) weniger Familien nach Bedburg-Hau ziehen.

Zu a)

Wie auch der Bericht GPA zeigt, wird die Betreuungsform in Bedburg-Hau gut angenommen. Dies führt dazu, dass die Kosten pro Kind gering sind. Werden weniger Kinder für diese Betreuungsform angemeldet, steigen zum einen die Kosten pro Kind. Zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Modellrechnung der Verwaltung nicht aufgeht und der Zuschussbedarf doch höher ausfällt. Hiervon ist aus Sicht der FDP-Fraktion auszugehen. “Eine Erhöhung der OGS-Einnahmen ist aus unserer Sicht nicht allein durch die Erhöhung der Beiträge sondern nur durch das Produkt von höheren Beiträgen mit der Anzahl der Kinder zu verstehen” so Hendricks weiter (siehe Anlage zur Darstellung einer möglichen Entwicklung).

Es ist auch davon auszugehen, dass eher die finanziell besser gestellten Eltern, die Überlegung anstreben würden, ihr Kind nicht für die OGS anzumelden. Sicherlich ist eine 1 zu 1 Übertragung von der Einkommens- zur Sozialstruktur der Gemeinde nicht möglich. Dennoch ist dieser Indikator für die Betreuung und Entwicklung der Bedburg-Hauer-Kinder wichtig und sollte auf dem jetzigen Niveau verbleiben.

Die Tatsache, dass die Betreuungskosten steuerlich abrechenbar sind, wie von den Grünen in der Ratssitzung angemerkt, ist sicherlich korrekt, kann sich dennoch je nach Einkommensstruktur unterschiedlich auswirken und wird bei der Frage, ob jemand sein Kind für die OGS anmeldet, eine nachrangige Rolle spielen.

Zu b)

Die Gemeinde Bedburg-Hau hat auch aufgrund der Nähe zur Kreisstadt Kleve einen besonderen Standortfaktor. Idyllisch gelegen und doch alle Einkaufsmöglichkeiten in naher Umgebung macht gerade für Personen zwischen 25 und 55, welche über finanzielle Unabhängigkeit verfügen, die Attraktivität aus. Statistische Auswertungen von IT-NRW spiegeln dies ebenso wieder wie eigene Erfahrungen. Zu diesem Personenkreis gehören ebenso junge Familien, für die neben diesen Faktoren auch die Betreuungsstruktur und die damit verbundenen Betreuungskosten eine wichtige Rolle spielen.

Eine zu einseitig betrachtete Anhebung der Kosten wird unweigerlich dazu führen, dass weniger Familien nach Bedburg-Hau ziehen.

Insgesamt betrachtet die FDP-Fraktion die Modellvarianten

OGS Modell 2

8-1 Modell A

als angemessen.

“Bei diesem Modell ist dann auch dem möglichen Umstand zu genüge Rechnung getragen, dass neben einem OGS-Kind auch noch ein weiteres voll beitragspflichtiges Kita-Kind zum Haushalt gehört”, so Marcel Erps weiter.

Die Staffelung der Einkommensgrenzen sollte so beibehalten werden, da dies für die Eltern nachvollziehbar ist. Diese Grenzen sind bereits aus dem Kita-Bereich bekannt.

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