Volksvertreter Michael Esken
Stellungnahme zur Petition 100ha - Kein zusätzliches Gewerbegebiet
CDU zuletzt bearbeitet am 15.12.2016
Ich lehne ab.
Der Stadt Verl stehen derzeit keine gewerblichen Bauflächen für die Erweiterung, Umsiedlung oder Neuansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung. Einige planungsrechtlich bereits ausgewiesene Flächen sind in privater Hand, auf die die Kommune keinen Zugriff hat. Eine Fläche ist aus Gründen des neu festgelegten Hochwasserschutzes nicht nutzbar.
Um die Lebensqualität der Stadt nachhaltig zu sichern, ist es auch zukünftig wichtig, die wirtschaftliche Stärke zu erhalten und eine weitere Entwicklung insbesondere ansässiger Betriebe zu ermöglichen.
Aus diesem Grund hat die Stadt Verl das Gewerbeflächenkonzept Verl 2030 in Auftrag gegeben, um einerseits den Bedarf an weiteren Gewerbeflächen zu ermitteln und andererseits das Stadtgebiet auf eine verträgliche Standortwahl zu untersuchen.
Für die Bedarfsermittlung wurde die mit dem Kreis Gütersloh und der Bezirksregierung Detmold abgestimmte Methode der Trendfortschreibung angewandt, die die Flächeninanspruchnahme der letzten 10 Jahre sowie die Prognose der künftigen Bevölkerungszahl berücksichtigt. Dies ergibt für Verl einen zusätzlichen Bedarf von 70 ha bezogen auf die genutzten Gewerbeflächen. Abzüglich der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten (jedoch nicht verfügbaren) Gewerbeflächen verbleibt ein Bedarf von 14 ha.
Über eine sogenannte Raumwiderstandsanalyse, die die hohe Wertigkeit des gesamten Stadtgebietes und die daraus resultierenden Restriktionen aus rechtlicher und naturschutzfachlicher Sicht belegt, wurden potenzielle neue Standorte identifiziert und abschließend bewertet.
Das Gewerbeflächenkonzept sieht im Ergebnis drei Stufen der künftigen Flächenentwicklung vor:
1. Die Innenentwicklung und Nachverdichtung bestehender Gewerbestandorte, die einen Dialog mit den Grundstücks-Eigentümern erfordert.
2. Die Arrondierung vorhandener Gewerbestandorte, wobei insbesondere das Heranrücken an angrenzende Wohnnutzungen, z.B. durch Einschränkungen der Betriebsarten, zu beachten ist.
3. Die Begründung eines interkommunalen Gewerbe- und Industriestandortes, der nur im Verbund mit einer oder mehrerer (Nachbar)-Kommunen realisiert werden kann.
Für einen interkommunalen Gewerbe- und Industriestandort kommt auf Verler Stadtgebiet nur der im Gewerbeflächenkonzept vorgestellte Bereich nördlich und südlich der Autobahn A 2 zwischen Pausheide und Sürenheide in Frage. Problematisch sind vor allem die gestreute Siedlungsstruktur mit einzelnen Hofanlagen, die wohnortnahe Erholungsfunktion sowie die Nähe zu Naturschutzgebieten.
Positive Aspekte im Vergleich mit anderen denkbaren neuen Flächen im Stadtgebiet ist, dass
• er unmittelbar an einen vorhandenen Siedlungsbereich grenzt,
• die gesamtstädtische Untersuchung hier einen relativ großen Bereich mit mittleren Restriktionen ausweist
• sich hier die Möglichkeit einer unmittelbaren Anbindung an die Autobahn mit einer neuen Zu- und Abfahrt bietet, um Wirtschafts- und Beschäftigtenverkehre aus Wohngebieten zu halten.
Dies wird seitens der Stadt Verl daher als Bedingung für eine verkehrliche Erschließung vorausgesetzt. Eine genauere Untersuchung und konkrete Abgrenzung der Fläche obliegt einem nachfolgenden Planverfahren, wenn dieser Standortvorschlag in das Gewerbeflächenkonzept des Kreises Gütersloh aufgenommen wird.
Dann jedoch stehen die ausgewiesenen ca. 100 ha Gesamtfläche nur anteilig der Stadt Verl zur Verfügung, denn je nach Beteiligungsumfang werden anderen Kommunen entsprechende Flächenanteile angerechnet. Dies gilt genauso, wenn die Entscheidung des Kreises Gütersloh für ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet in einer anderen Stadt unter Beteiligung der Stadt Verl getroffen werden sollte. Diese Möglichkeit ist als ein Ziel im Gewerbeflächenkonzept ausdrücklich formuliert.
Die allgemeine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie mit einem 30-ha-Ziel sowie auf Landesebene übertragenen 5-ha-Ziel findet sich im Gewerbeflächenkonzept in den dargestellten drei Stufen wieder, die in dieser Reihenfolge verfolgt werden sollen. Erste Gespräche haben diesbezüglich bereits stattgefunden.
Insofern halten wir an der im Gewerbeflächenkonzept Verl 2030 beschriebenen Vorgehensweise als Beitrag für das Gewerbeflächenkonzept des Kreises Gütersloh sowie der Neuaufstellung des Regionalplans der Bezirksregierung Detmold fest.
Insoweit habe ich mich entsprechend der oben gemachten Ausführungen im Rat für das Konzept ausgesprochen.
Ich akzeptiere natürlich auch die Gegenpositionen, es gibt aus meiner Sicht keine falsche Meinung, sondern nur unterschiedliche Argumente, die jeweils auch aus der eigenen Blickrichtung heraus richtig sind. Deshalb ist eine Abwägung erforderlich. Bei der Gewichtung aller Argumente und mit Blick auf Möglichkeiten für die Zukunft unserer Stadt habe ich mich so wie oben dargelegt entschieden.
Es gibt nur die Planung und keine detaillierte Ausführung; die obliegt für den Fall, dass das Plangebiet sich überhaupt im Regionalplan wiederfindet, weiteren Entscheidungen mit vielen Optionen auch für ein mögliches Gewerbegebiet.
Bürgermeister Michael Esken | |
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Partei: | CDU |
Neuwahl: | 2020 |
Funktion: | Bürgermeister |
Wikipedia: | https://de.wikipedia.org/wiki/Michael Esken |
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