Volksvertreter Manfred Neumeister

Stellungnahme zur Petition Gelber Sack oder Tonne einführen und Aufwertung der Wertstoffhöfe im Landkreis Bayreuth

Die Grünen zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Ich enthalte mich.

Manfred Neumeister
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Eingangs sei erwähnt, dass wir im Kreistag nicht grundsätzlich gegen die Einführung eines Holsystems für Wertstoffe sind. Bereits in 2011 hat jedoch noch der Alt-Kreistag ohne Ge-genstimmen eine Resolution zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet, worin unter anderem gefordert wurde, Entscheidungen über die Art der örtlichen Abfall- und Wert-stoffsammelsysteme nicht generell in Form einer Wertstofftonne vom Bundesgesetzgeber „überzustülpen“, sondern den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern vor Ort zu überlas-sen. Derzeit ist ein Wertstoffgesetz angekündigt, im welchem nähere Vorgaben und Rah-menbedingungen bezüglich der Trägerschaft, Organisation und Finanzierung der künftigen Wertstofferfassung geregelt werden sollen, welches aber noch nicht vorliegt.

Im Oktober 2013 haben die zuständigen Kreisgremien einen Beschluss gefasst, dass auf-grund gegenwärtig noch bestehender rechtlicher, organisatorischer und finanzieller Unwäg-barkeiten das bestehende System (Wertstoffhöfe und Depotcontainer) zunächst für den Zeit-raum von 2015-2017 weitergeführt werden soll. Dies bedeutet, dass im Landkreis Bayreuth vor 2018 keine Gelbe Tonne (ohne stoffgleiche Nichtverpackungen) oder Wertstofftonne (incl. stoffgleiche Nichtverpackungen) eingeführt wird. Da auch nach den Neuwahlen des Kreistages 2014 die Gesetzeslage gleich geblieben ist, wurden die beiden Anträge von Junge Liste und Wahlgemeinschaft Land erörtert und der Beschluss von 2013 inhaltlich bestätigt. Die flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne wurde grundsätzlich befürwortet.

Derzeit ist somit noch nicht gesichert, wer die Trägerschaft und damit die Kosten bei der Ab-holung der `Gelben Tonne` übernehmen wird. Sind es nun die Dualen System, die privatwirt-schaftlich organisiert sind, oder die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, sprich der Landkreis und somit möglicherweise seine Bürger, die die Kosten zu tragen haben. Ein Schnellschuss mit Einführung von 30.000 `Wertstofftonnen` würde einen Millionenbetrag im Kreishaushalt verursachen, der dann bei Trägerschaft des Landkreises und unsicherer Mitfi-nanzierung der Hersteller und Vertreiber möglicherweise zu einer Gebührenerhöhung führen würde. Mit Abfall lässt sich gewisser Maßen viel Geld verdienen. Ich als Kreisrat möchte je-doch auch darauf schauen, dass nicht der einzelne Bürger die Zeche zahlen muss und ande-re die Nutznießer wären. Deshalb sollten wir zunächst den Erlass eines Wertstoffgesetzes abwarten. Danach wird bis 2016 das Konzept über die künftige Erfassung von Wertstoffen unter Einbeziehung der Fragestellung, was künftig mit den Wertstoffhöfen geschehen soll, verabschiedet.

Im Übrigen gibt es bei der Erfassung von Verpackungswertstoffen auch keine Verträge zwi-schen Landkreis und Entsorgern. Vertragsinhaber zur Einsammlung der Wertstoffe sind folg-lich die Dualen Systeme. Die nach den Systemvorgaben ausgeschriebenen Verträge lassen sich während ihrer Laufzeit nicht einfach aufkündigen.. Die derzeitige Einführung einer Wert-stofftonne durch den Landkreis wäre rechtlich nicht zulässig, da es sich bei der Sammlung von Verkaufsverpackungen um eine Leistung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung handelt. Zudem wäre es haushaltsrechtlich eine freiwillige Leistung des Landkreises, die nicht aus Abfallgebühren finanziert werden darf, sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln und damit über die Kreisumlage erfolgen müsste.

Bleiben wir folglich bei unseren gefassten Beschlüsse und gehen nach Inkrafttreten des neuen Wertstoffgesetzes bis spätestens 2016 unsere Neustrukturierung als Gesamtkonzept an.

Manfred Neumeister

Manfred Neumeister - Ausgeschieden
Partei: Die Grünen
Neuwahl: 2026
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