Volksvertreter Jan Lindenau
Stellungnahme zur Petition Keine Schließung der SeniorInnen Einrichtung im Heiligen Geist Hospital Lübeck #RettetUnserZuhause
SPD, zuletzt bearbeitet am 03.02.2023
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich sehr gerne eine Stellungnahme zu der Thematik Heiligen-Geist-Hospital abgebe, muss ich formale Aspekte in dem formulierten Anschreiben richtigstellen.
Zum einen bin ich kein gewählter Vertreter in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck. Ich bin ein durch eine Direktwahl gewählter Bürgermeister, die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck wird davon unabhängig in der Kommunalwahl gewählt.
Da ich nicht Mitglied der Bürgerschaft bin, bin ich auch nicht Mitglied in einer Fraktion und habe daher auch keinen Vorsitzenden. Jeder Fraktion der Lübecker Bürgerschaft steht es selbstverständlich frei, eigene Stellungnahmen zu dem Thema abzugeben, diese können für mich in meiner Funktion Bürgermeister aber nicht bindend sein. Beschlüsse der Bürgerschaft als städtisches Beschluss- und Entscheidungsgremium sind grundsätzlich für die Hansestadt Lübeck bindend, Fraktionsbeschlüsse sind das nicht.
In meiner Funktion als Bürgermeister vertrete ich öffentlich-rechtliche Aspekte zu diesem Thema, zum Beispiel Brandschutz und Bauordnung, privatrechtliche Aspekte wie Mietverträge zwischen dem Eigentümer der Immobilie und dem Nutzer sowie Angelegenheiten der Stiftung, die selbstständige Eigentümerin des Gebäudes ist. Die Vorgabe im Antwortformular von openPetition, wonach die Grundlage für die Entscheidung eine "eigene Entscheidung" ist, ist somit nicht korrekt. Eine andere Auswahl lässt das Formular der Website jedoch leider nicht zu. Diese Erläuterungen sind für das Verständnis der Abhängigkeiten wichtig.
Außer Frage steht, dass das Gebäude mit seiner kulturellen Bedeutung, die selbst für die Hansestadt Lübeck ein Alleinstellungsmerkmal darstellt, erhalten bleiben muss und wird. Darüber hinaus muss das Gebäude auch weiterhin erlebbar sein – und dies nicht nur von außen. Alle Überlegungen verfolgen das Ziel, das Heiligen-Geist-Hospital als historisches Gebäude mit einer Nutzung, die dem Stiftungszeck der Stiftung als Eigentümerin des Gebäudes entspricht, zu erhalten.
Der Inhalt der aktuellen Diskussion beschäftigt sich mit der sehr sensiblen Nutzung als Pflegeeinrichtung für ältere Menschen. Hier geht es um berechtigte Schutzansprüche, die die Bewohner:innen des HGH erwarten dürfen. Für diesen Personenkreis gelten andere und höhere Anforderungen an die Sicherheit als für andere Nutzungen. Eine Gefährdung dieser Menschen wird von der Hansestadt Lübeck nicht in Kauf genommen.
Die Verwaltung hat es sich nicht leichtgemacht, kommt aber aufgrund der in der Folge dargelegten Fakten zu dem Ergebnis, dass ein Betrieb eines Alten- und Pflegeheimes in den Räumlichkeiten zukünftig nicht mehr möglich ist.
Unsere Standards für den Betrieb einer Pflegeeinrichtung beinhalten eine klar strukturierte Gliederung des Gebäudes, kurze Wege für die Bewohnenden und Pflegekräfte, die Umsetzung von Wohngruppenkonzepten mit Gemeinschaftsräumen, große und helle Wohnräume mit ausreichend dimensionierten Badezimmern und eine gewährleistete Barrierefreiheit im gesamten Gebäude. All dies ist im HGH nicht gegeben. Natürlich mag man jetzt einwenden, warum wir es denn so lange trotzdem genutzt haben. Die Antwort ist sehr einfach: die Historie und Tradition des Gebäudes hat die Nutzung vorgegeben und Betreiber und Bewohnende haben den baulichen Zustand akzeptiert. Diese langjährige Akzeptanz kann aber angesichts der Gefährdungslage nicht länger fortbestehen.
Diskutiert wird aktuell über eine brandschutzrechtliche und brandschutztechnische Entwicklung, die auf den Betrieb der Pflegeeinrichtung im HGH einwirkt. Feuerwehr, Bauordnung, die Stiftung HGH als Eigentümerin des Gebäudes und der städtische Betrieb Senior:innenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck sind sich in der Bestandsaufnahme sicher, dass eine grundlegende Sanierung des Gebäudes unumgänglich ist, um konkrete Gefahren für die dort lebenden Menschen abzuwenden. Das Thema Brandschutz ist einem historischen, für einen Betrieb der Altenpflege genutzten, Gebäude ist ein unglaublich kompliziertes und teures Thema – leider aber nicht vermeidbar, um den BewohnerInnen Sicherheit im Brandfall bieten zu können.
Im Zuge von regelmäßig stattfindenden Branschutzbegehungen der Feuerwehr wurden Mängel festgestellt, die anschließend durch begleitende Ingenieure und externe Sachverständige verifiziert und dokumentiert wurden. Die Mängel waren so schwerwiegend, dass sofortiges Handeln erforderlich wurde. In der Abarbeitung der Mängelliste wurden Maßnahmen definiert, die in ihrer Gesamtheit eine umfassende Sanierung erforderlich machen. Diese Sanierung kann zum Schutz der Bewohner:innen und Mitarbeitenden der Einrichtung nicht im laufenden Betrieb erfolgen, eine Schließung während der Bauphase kann somit nicht vermieden werden.
Vor der eigentlichen Sanierung sind allerdings Sofortmaßnahmen erforderlich, um eine baurechtliche Nutzungsuntersagung abzuwenden. Feuerwehr und Bauordnung haben der Eigentümerin dafür eine Frist bis zu 30.09.2023 eingeräumt. Aus fachlicher Sicht ist das der größtmögliche Aufschub für die Durchführung der Sofortmaßnahmen. Obwohl mit Hochdruck daran gearbeitet wird, diese Sofortmaßnahmen termingerecht zu erledigen, erscheint es aktuell fraglich, ob die Baumaßnahmen bis zu Ende der Frist geplant, ausgeschrieben und durchgeführt werden können.
Da für alle Beteiligten die Sicherheit der Bewohnenden an erster Stelle steht, gehen alle, genau wie ich selbst, davon aus, dass der Betrieb der Einrichtung am 30.09.2023 endet.
In einer Sondersitzung des Sozialausschusses der Lübecker Bürgerschaft am 14.02.2023 wird das Thema wieder diskutiert werden. Neben der Sachverhaltsinformation zur aktuellen Entwicklung wird es dabei auch um die Zeit nach der Sanierung gehen. Fragen wie Investitionsvolumen, Stiftungsrecht und Nachnutzungsmöglichkeiten werden diskutiert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung unter: www.luebeck.de/de/presse/pressemeldungen/view/138450
Unabhängig von der noch nicht durch die Lübecker Bürgerschaft entschiedenen Zukunft des HGH, kommt die Hansestadt Lübeck der kommunalen Daseinsvorsorge als einer der größten Anbieter von Pflegeeinrichtungen in Lübeck weiter nach. Mit dem Zukunftskonzept 2030 sanieren wir weitere Einrichtungen und beabsichtigen neue Standorte zu bauen. Basis ist hierfür die Pflegebedarfsplanung der Hansestadt Lübeck.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Lindenau
Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
Bürgermeister Jan Lindenau | |
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Partei: | SPD |
Fraktion: | SPD |
Neuwahl: | 2023 |
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