Volksvertreter Bernd Becker
Stellungnahme zur Petition Für eine MODERATE Erhöhung der Kitagebühren und JA zum Ausbau der Kinderbetreuung im Linsengericht!
SPD, zuletzt bearbeitet am 12.03.2017
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Die SPD-Linsengericht ist grundsätzlich für eine Gebührenbefreiung aller KITA-Plätze. Leider hat der Bund ein Gesetz beschlossen – Recht auf einen KITA-Platz - ohne die Finanzierung zu regeln. Hier beweist sich was scheinbar Ferne, in Berlin und Wiesbaden gefaßte Beschlüsse, mit unserem Alltag zu tun haben. Bund(Berlin) und Wiesbaden gingen dabei deutschlandweit von geringen Anmeldezahlen für den U3-Bereich aus. Das Hessische Kinderförderungsgesetz zur Finanzierung der Kinderbetreuung in den Städten und Gemeinden geht bis heute von dieser Annahme einer niedrigen Anmeldezahl aus und führte folgerichtig vor allem im U3-Bereich zu einer chronischen Unterfinanzierung der Kinderbetreuung in den Städten und Gemeinden. In Linsengericht sind zurzeit 66 Prozent der Zweijährigen in der Betreuung und 100 Prozent der Dreijährigen, nur noch wenige Einjährige.
Das letzte Kindergartenjahr ist für die Eltern kostenfrei, das Land ersetzt den Gemeinden die Kosten von Montag bis Freitag 12.00 Uhr. Ab 12.00 Uhr freitags übernimmt die Gemeinde freiwillig wiederum die Kosten. Wir haben auf den steigenden Bedarf reagiert, 2015 für eine Million Euro neu im OT-Großenhausen gebaut, und drei neue U3 Gruppen (eine am Behindertenwerk)eingerichtet. Ein KITA-Platz kostet im Jahr zurzeit alle Linsengerichter für einjährige Kinder rund 16.000 Euro, für Zweijährige rund 8.000 Euro, für Dreijährige und Vierjährige rund 3.600 Euro.
70 Prozent der Kinderbetreuungskosten werden aus dem Gesamtsteuer¬aufkommen der Gemeinde, hier sind alle Bürgerinnen und Bürger beteiligt, getragen. Die Elternbeiträge decken seit vielen Jahren nur 12,5 Prozent der Kosten; auch nach der Neuregelung verbleiben die Elternbeiträge unter 15 Prozent der Gesamtkosten.
Die Eltern können in der Steuererklärung bis zu 4.000 Euro der KITA-kosten von der Steuer abziehen. Personenbezogene Hilfestellung erfolgt über den beschlossenen Sozialnachlass und den Gemeindevorstand. Die Möglichkeiten der Gemeinde sind auch wegen des ab 2017 vom Land Hessen geltenden Zwanges, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, ausgereizt. Der Bau eines U3-Hauses am Festplatz in Altenhaßlau einschließlich Bodenerkundung kann aber nur beginnen, wenn die Gemeinde der Kommunalaufsicht einen ausgeglichenen Haushalt nachweist. Wir hoffen auf erhöhte Zuweisungen von Bund und Land Hessen, damit wir die Elterngebühren vor allem im U3-Bereich neu diskutieren können.
Die Festlegung von Elternbeiträgen kann aus rechtlichen Gründen nur in den Fachausschüssen und in der Gemeindevertretung erfolgen; die rund 600 Eltern und Alleinerziehende unserer KITA-Kinder werden durch die gewählten Elternbeiräte vertreten.
Um allen Interessierten eine zweite – alternative - Möglichkeit zur Diskussion und kontinuierlichen Beteiligung zu geben, hat die SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung die Gründung eines offenen Arbeitskreises beantragt. Bürgermeister Ungermann wird dazu öffentlich im Boten und der Presse einladen. Wir hoffen auf eine erfolgreiche mehrheitliche Beschlussfassung unseres Antrages in der Gemeinde¬vertretung und eine rege Beteiligung. Wir begrüßen den Druck, den die Petition hoffentlich durch Weiterleitung an Bund und Land erzeugt.
Bernd Becker | |
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