Volksvertreterin Anja Völk
Stellungnahme zur Petition Fußgängerampel über B300/Hauptstraße Ustersbach
Aktive Bürger Ustersbach, zuletzt bearbeitet am 07.08.2023
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich begrüße und unterstütze die Initiative für die Errichtung einer Querungshilfe, idealerweise einer Lichtzeichenanlage (Fußgängerampel mit Druckknopf) in Ustersbach. Diese Auffassung habe ich bereits auch im Gremium des Gemeinderats deutlich ausgeführt.
Seit ich seit 2008 dem Gremium des Gemeinderats angehöre wurden regelmäßig, auch durch mich, Anfragen an den jeweiligen Bürgermeister gerichtet, die Prüfung der Möglichkeit der Einrichtung einer Fußgängerampel an der B300 vorzugsweise im Bereich der beiden Bushaltestellen bzw. in Richtung Grundschule vorzunehmen. Regelmäßig scheiterten diese Anfragen an den Vorgaben der Straßenbehörden.
Die B300 stellt für unsere Gemeinde eine dauerhafte Gefahrenquelle für alle Fußgänger dar, die diese Straße innerorts überqueren wollen. In den letzten Jahren und Jahrzehnten nahm der Verkehr, insbesondere durch große Fahrzeuge wie LKWs und Sattelschlepper auf der B300 stetig zu und damit auch die Gefahr diese Straße sicher zu überqueren. Die B300 ist in Ustersbach sehr breit ausgebaut. Ob nur „gefühlt“ oder reell, scheint sie breiter zu sein als in den Nachbarorten (Diedorf, Gessertshausen, Ried und Breitenbronn). Ein Grund könnte darin liegen, dass bei ihrem Ausbau an der Hauptstraße sämtliche Vorgärten der Anwohner zurückgebaut werden mussten, sodass dort der dörfliche Charakter erheblich gestört wurde und die Wirkung der Straße als „schnelle Durchgangsstraße“ verschärft wurde. Hinzu kommt, dass seit der letzten Erneuerung des Straßenbelages auf Mittellinien innerorts verzichtet wurde. Auch die vermeintlich gerade und übersichtliche Fahrstrecke durch den Ort verleitet zu einem schnellen Fahren. Kaum jemand fährt in einer angemessenen Geschwindigkeit (max. 50 km/h) durch den Ort. Vielmehr werden Autofahrer, die die Geschwindigkeit einhalten, oftmals innerorts überholt. Mehrere Versuche den Durchgangsverkehr durch bauliche Maßnahmen zu entschleunigen, scheiterten regelmäßig an Vorgaben der Verkehrsbehörden.
Die B300 durchschneidet unser Dorf und trennt den südlich gelegenen Teil des Ortes, in welchem sich Kindergarten und Schule befinden vom nördlichen Bereich, wo sich die alte Schule, der Sportplatz, dass Marienheim Baschenegg und die Ortsteile Baschenegg und Mödishofen befinden, voneinander. An der Straße entlang läuft die einzige Busverbindung des Ortes nach Augsburg. Die Straße muss also vielfach am Tag überquert werden. Hier queren täglich Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen, zum Teil noch in der Dunkelheit, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Studierende und Grundschulkinder die Straße, um zum Bus oder zur Schule zu gelangen. Weitere Querungen über den Tag erfolgen durch unsere Bürgerinnen und Bürger zum Besuch von Trainingseinheiten, Stammtischen, Kirchgängen, Besuchen von Veranstaltungen und Kursen, Seniorenveranstaltungen, Einkäufen beim Bäcker und der Naturoase, Besuche bei der Raiffeisenbank usw.. Es herrscht also reger Fußgängerverkehr an dieser Straße und somit besteht dauerhaft eine akute Gefahr für die örtliche Bevölkerung, insbesondere für unsere Kinder und unsere Seniorinnen und Senioren. Da die Anzahl dieser Querungen über den gesamten Tag stattfinden, lassen sich keine „Spitzenzeiten“ für Querungen nachweisen. Deshalb ist es einem kleinen Ort wie Ustersbach nahezu unmöglich, die von den Verkehrsbehörden geforderten Querungszahlen zu erreichen. Dies ändert jedoch nichts an der hohen Gefährlichkeit dieser vielbefahrenen Straße.
Besonders gefährlich ist der Übergang der B300 aus Richtung Norden (Sportplatz) kommend an der Bushaltestelle, da die Straße hier eine leichte Biegung macht und zudem aufgrund von Bewuchs nur sehr schwer einsehbar ist. Hierin liegt auch die Problematik der zwischenzeitlich angebrachten Piktogramme. Diese sind nämlich genau in Höhe der etwas nach vorne gewölbten Stelle des Gehwegs angebracht, mithin eigentlich viel zu knapp vor der Gefahrenstelle an der Bushaltestelle. Genau an diesem Ort nämlich wäre die B300 am sichersten zu überblicken und überqueren. Die angebrachten Piktogramme haben die Situation nicht entspannt. Im Gegenteil bergen diese Zeichen nur ein trügerisches vermeintliches Sicherheitsgefühl.
Dass ein Versuch an dieser Stelle eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h einzuführen gescheitert ist und mit der Begründung beendet wurde, dass 17 % der Autofahrer die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhalten würden, ist für mich nach wie vor nicht nachvollziehbar. Die Tatsache, dass die damals angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten wurde, lag meines Erachtens darin, dass diese nur unzureichend beschildert war. Um die Änderung einer Verkehrsführung, bzw. einer Geschwindigkeitsregelung vornehmen zu können, bedarf es jedenfalls am Anfang, deutlichen Hinweisen, um die Autofahrer auf diese Umstellung einzurichten. Ebenfalls bedarf es Verkehrskontrollen, um den Autofahrern auch klar zu erkennen zu geben, dass die geforderten Beschränkungen auch ernst genommen und kontrolliert werden. Erst dann finden solche Maßnahmen auch Beachtung. Meines Erachtens ist es falsch, eine Anordnung aufzuheben, nur weil sie nicht eingehalten wird.
Dass die Möglichkeit besteht, Geschwindigkeitsreduzierungen auf Bundesstraßen vorzunehmen, zeigt unser Nachbarbundesland Baden-Württemberg, hier z.B. die Gemeinde Oppenweiler (Rems-Murr-Kreis, B 14). Dort ist die gesamte Ortsdurchfahrt der ehemals gefährlichen Straße auf 30 km/h begrenzt. Die Schilder sind deutlich sichtbar und in regelmäßigen Abständen aufgestellt und die Geschwindigkeit wird regelmäßig kontrolliert, zudem gibt es mehrere Querungshilfen (Fußgängerampeln). Es gibt darüber hinaus kaum eine Gemeinde in Baden-Württemberg, welche nicht an den jeweiligen Ortseingängen über Blitzgeräte verfügt. Diese Kontrollen führen erkennbar dazu, dass vorgegebene Geschwindigkeiten auch eingehalten werden.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass unser Bürgermeister in seiner Stellungnahme die Errichtung einer Querungshilfe – ich gehe davon aus, dass auch er eine Fußgängerschutzanlage mit Druckknopf bevorzugen würde – befürwortet. Ich könnte dabei, wie ich bereits im Gremium des Gemeinderats ausgeführt habe, sehr gut mit der Idee leben, dass diese sich in der Verlängerung der Wiesenstraße (Ortsverbindungsstraße nach Mödishofen) über die B300 zur Schulstraße (Einfahrt zur Grundschule) befinden könnte. Diese Örtlichkeit bietet sich an und würde den Grundschuldkindern zur sicheren Überquerung der B300 dienen und für die Bevölkerung nördlich der B300, insbesondere aus Mödishofen kommend, einen guten Standort darstellen. In keiner Weise nachvollziehen kann ich jedoch, warum dieses Vorhaben nicht jetzt gleich energisch umgesetzt werden sollte und vom Bau einer Linksabbiegerspur in ein geplantes Baugebiet, Kindertagesstätte, bzw. Einkaufsladen östlich der Grundschule abhängig gemacht werden sollte. Es spricht nichts dagegen diese Maßnahme bereits jetzt zu verfolgen, da sich auch bei Einrichtung einer Linksabbiegerspur am östlichen Ortsausgang der Gemeinde oder der Bebauung dieses Bereichs, nichts an der Straßensituation an der Wiesenstraße/Schulstraße ändern wird. Tatsache ist, dass im Moment offensichtlich die Verkehrsbehörden die Einsatzkriterien für eine Querungshilfe als gegeben erachten. Wenn wir weiter bis zum Bau der Kindertagesstätte und damit eventuell auch zum Umzug des Horts warten, ist eine erneute Prüfung der Zahlen mit Sicherheit erforderlich. Ob in diesem Fall erneut der Nachweis der Kriterien zu führen wäre, erscheint mir fraglich. Ich erachte es also als aktuelle und dringende Aufgabe in dieser Sache weiter „dranzubleiben“.
Am 07.02.2023 hat der Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Straßenverkehrsbehörde* zur Kenntnis, fordert aber dennoch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Querung**, welche über eine bloße Gefahrenbeschilderung hinausgeht. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit fordert die Gemeinde Ustersbach eine Fußgängerschutzanlage mit Bedarfsampel (Druckknopfampel) oder zumindest eine bauliche Querungshilfe in Form einer Mittelinsel.“
(*es handelte sich um die Ausführungen zur Beendigung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h; ** gemeint war an Höhe der Alten Schule/Hort)
Zu diesem Beschluss, welchem ich zugestimmt habe, stehe ich nach wie vor und bin auch bereit mich weiterhin hierfür einzusetzen.
Die Aussicht, dass unsere Gemeinde irgendwann eine Umgehungsstraße bekommen wird, ist relativ gering aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der angrenzenden Nachbardörfer. Es ist also davon auszugehen, dass wir noch lange mit einer Bundesstraße im Ort leben müssen. Daher sollte es unsere Aufgabe sein, das Leben mit dieser Straße in Ustersbach auch verkehrssicher zu gestalten. Hierzu gehört meiner Ansicht nach, dafür zu sorgen, dass diese Straße durch Fußgänger gefahrlos überquert werden kann. Hierfür setze ich mich ein, unabhängig davon, ob der Hort auch in Zukunft weiter an der B300 liegt oder nicht.
Obwohl es sich hier zwar um eine Bundesstraße handelt, rege ich an, dass die Initiatorinnen der Petition an den Petitionsausschuss des bayerischen Landtags herantreten, um mit allen Beteiligten die Verkehrssituation in Ustersbach in einem Vororttermin zu besichtigen.
Anja Völk | |
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Partei: | Aktive Bürger Ustersbach |
Fraktion: | Aktive Bürger Ustersbach |
Neuwahl: | 2026 |
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