Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Petition soll erreichen, die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Versteuerung des geldwerten Vorteils der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge vom 5.11.2025 unverzüglich zurückzunehmen und den alten Sachstand wieder in Kraft zusetzen.
Begründung
Die Erlasse erhöhen die Sozialabgaben- und Steuerlast für sogenannte Standby-Tickets. Steuern und Abgaben übersteigen den von den Fluggesellschaften angebotenen ermäßigten Tarif um ein Vielfaches.
Das ist in unseren Augen eine unzumutbare Mehrbelastung und führt bei Angestellten in niedrigen Einkommensgruppen zu erheblichen Einbußen, die einen Verbleib im Beruf gefährden können. Angestellte der Airlines nutzen verbilligte Tickets zum überwiegenden Teil für ihre Arbeitswege. Nur zu einem sehr geringen Teil werden diese Tickets für private Reisen genutzt. Niedrige Löhne und hohe Lebenshaltungskosten, vor allem in den Metropolregionen München und Frankfurt, machen das sog. “Shutteln” aus anderen europäischen Regionen für viele Angestellte notwendig, um ihren Beruf überhaupt ausüben zu können. “Shutteln” wird zudem zur Notwendigkeit, wenn Airlines aus Rationalisierungsgründen Basen schließen. Mitarbeitende werden in Folge anderen Basen zugeteilt. Plötzlich liegen hunderte Kilometer zwischen Heimat und Arbeitsort. Das Angebot kostengünstig zu pendeln ermöglicht den deutschen Airlines erst die notwendigen Fachkräfte in den Metropolregionen zu finden und/oder dauerhaft zu halten. Verteuert sich der Arbeitsweg noch weiter, rechnet sich das für Angestellte mit niedrigem Einkommen nicht mehr. Folgendes Beispiel kann die finanziellen Auswirkungen verdeutlichen:
Eine junge Frau, 20 Jahre, alleinstehend, keine Kinder, Steuerklasse 1, wohnt in der Region Dresden und arbeitet als Flugbegleiterin mit Stationierungsort Frankfurt am Main. Um ihre Tätigkeit in Frankfurt auszuüben, pendelt sie mit einem Stand-By-Flugticket in der Economy-Class ca. 10-mal pro Monat. Ihr zu versteuerndes Bruttomonatseinkommen beträgt ca. 2023,00 €, plus steuerfreier Flugzulage von 327,00 €. Auf 2023,00 € zahlt sie 530,00 € Steuern und Sozialabgaben. Somit verfügt sie über 1820,00 € (netto) pro Monat. Nach bisheriger Regelung musste sie mit einem Pendleraufwand in Höhe von (rund) 900,00 € (Ticketpreis + Steuern und Gebühren) rechnen. Es blieben ihr bisher 920,00 € pro Monat für den Lebensunterhalt. Nach angepasster Regelung muss sie auf jedes Ticket zusätzlich einen geldwerten Vorteil in Höhe von 76,46 € einrechnen. Dies erhöht ihr zu versteuerndes Bruttomonatseinkommen um 764,60 €, obwohl sie keinen Cent mehr Gehalt erhält. Auf 2023,00 € zahlt sie jetzt 850,00 € Steuern und Sozialversicherung. Somit bleiben ihr 1173,00 €, plus steuerfreier Flugzulage von 327,00 €, also 1500,00 € pro Monat. Sie muss weiterhin mit einem Pendleraufwand in Höhe von (rund) 900,00 € rechnen. Der zusätzliche geldwerte Vorteil reduziert aber ihr verfügbares Monatseinkommen um weitere 320,00 €. Es bleiben ihr künftig nur noch 600,00 € pro Monat für den Lebensunterhalt.
Die Verordnung ist sozial unausgewogen. Sie trifft vor allem Berufspendler in den unteren Einkommensgruppen, die aufgrund der Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf vergünstigte Tickets mit dem Flugzeug angewiesen sind.
Weil ich direkt davon betroffen bin