Petition richtet sich an:
Landesregierung Baden-Württemberg und Landtag Baden-Württemberg
Im Rahmen der Diskussion um das GEAS-Anpassungsgesetz fordern Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU Sekundärmigrationszentren in allen Bundesländern. Solche Sekundärmigrationszentren sollen als Quasi-Haftanstalten eingerichtet werden für Geflüchtete, die über ein anderes EU-Land bzw. die Schweiz in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Da Deutschland von europäischen Ländern umgeben ist, würde ein Großteil der Geflüchteten nach diesem Vorschlag in geschlossenen Zentren verweilen. Nach Art. 104 Grundgesetz darf ein solcher Freiheitsentzug nur richterlich angeordnet werden. Die Vorschläge sind daher für uns verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft.
Begründung
Warum wir gegen Sekundärmigrationszentren sind?
Etliche Asylsuchende reisen über EU-Staaten ein, deren Asylsystem systemische Mängel aufweist. Konkret betrifft dies u. a. Polen, wo Menschen beim Einreiseversuch oft wochenlang unter freiem Himmel im Niemandsland zwischen Polen und Belarus campieren. Schläge durch Grenzbeamte sind dokumentiert. Der polnische Umgang mit Personen, die nach Deutschland weiterreisen und dann von Deutschland nach Polen rücküberstellt werden, wird von einzelnen Verwaltungsgerichten als „Verletzung unionsrechtlicher Mindeststandards“ kritisiert. Konkret: Menschen werden ohne Prüfung des Asylgesuches und ohne Rechtsbeistand abgeschoben. Im Oktober 2025 untersagte das Verwaltungsgericht Hannover Überstellungen nach Polen, im Januar 2026 folgte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Bisher konnten durch zivilgesellschaftlichen Beistand (unabhängige Beratungszentren, Kirchen etc.) Überstellungen nach Polen verhindert werden. Das Konzept von Sekundärmigrationszentren würde den Zugang der Betroffenen zur Zivilgesellschaft abschneiden.
Nach der derzeitigen Planung sollen Geflüchtete (inklusive Minderjährige) sich nur in diesen geschlossenen Sekundärmigrationszentren aufhalten dürfen und innerhalb kürzester Zeit in das Land der Ersteinreise rücküberstellt werden.
Die derzeitige Diskussion um die Reform des europäischen Asylsystems auf europäischer Ebene lässt nicht hoffen, dass Polen und andere kritisierte Staaten ihren Umgang mit Geflüchteten überdenken. Mit der Errichtung von Sekundärmigrationszentren würde sich Baden-Württemberg an der Missachtung von Mindeststandards im Asylverfahren indirekt beteiligen.
Sekundärmigrationszentren bedeuten die standardmäßige Inhaftierung eines erheblichen Teils der Geflüchteten zur Vorbereitung ihrer Abschiebung in EU-Staaten, die nachweislich gegen die Europäische Menschenrechtscharta verstoßen. Solche Verstöße sind neben Polen ( https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-hannover-15a503624-asyl-polen-rueckfuehrung-systemische-maengel-dublin-iii ) auch in Bulgarien (https://www.matteo-asyl.de/aktuelles/schrecken-und-perspektiven-im-deutschen-abschiebeland-bulgarien-erster-bericht-von-einer-recherchereise) sowie in Griechenland ( https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/576b7f77-76a6-4def-bded-6c7e319890e3 ) und Kroatien ( https://www.cms.hr/en/publikacija/systematic-human-rights-violations-at-croatian-borders/ ) nachgewiesen.
Baden-Württemberg muss keine Sekundärmigrationszentren einrichten, dazu besteht nach europäischem Recht keine Verpflichtung. Menschen, die bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden, könnten auch weiter in regulären Erstaufnahmezentren und in der Anschlussunterbringung in den Landkreisen untergebracht werden.
Es geht um Menschenrechte