Kinder vor Ort ohne Schulplatz, während auswärtige Kinder Plätze bekommen - NRW-Schulrecht ändern

Petition richtet sich an
Landtag Nordrhein-Westfalen, die Fraktionen im Landtag NRW, Petitionsausschuss und Ausschuss für Schule und Bildung

454 Unterschriften

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425 von 29.000 für Quorum in Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen

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  1. Gestartet 15.04.2026
  2. Sammlung noch > 4 Monate
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Petition richtet sich an: Landtag Nordrhein-Westfalen, die Fraktionen im Landtag NRW, Petitionsausschuss und Ausschuss für Schule und Bildung

Wir fordern den Landtag Nordrhein-Westfalen auf, das Schulrecht so zu ändern, dass Kommunen bei dauerhafter Übernachfrage an weiterführenden Schulen rechtssichere Steuerungsinstrumente erhalten. Dazu gehören insbesondere die vorrangige Berücksichtigung von Kindern aus dem Gebiet des jeweiligen Schulträgers, hilfsweise Kontingente für auswärtige Aufnahmen sowie ein verbindlicher interkommunaler Kosten- und Lastenausgleich.

Begründung

Dieses Problem betrifft Familien in ganz Nordrhein-Westfalen nicht nur z.B. Bornheim: Tausende Eltern wissen jedes Jahr nicht, ob ihr Kind einen Platz an der gewünschten oder wohnortnahen Schule bekommt.

Seit Jahren erleben Familien in NRW dieselbe unhaltbare Situation: Kinder erhalten innerhalb der eigenen Stadt keinen Platz an einer weiterführenden Schule, obwohl ihre Kommune erhebliche Mittel in das örtliche Schulangebot investiert.

Ich weiß, wovon ich spreche: Mein eigener Sohn war selbst davon betroffen und wurde an der 2 km entfernten Gesamtschule abgelehnt und pendelt jetzt jeden Tag 30km zu einer Realschule.
Gleichzeitig erhalten in diesem konkreten Fall fast 40% Jahr für Jahr auswärtige Kinder einen Schulplatz im Losverfahren.

Dabei wurde mir – ebenso wie in der politischen Diskussion – immer wieder entgegengehalten, dass das Landesrecht auswärtige Schülerinnen und Schüler grundsätzlich gleich behandelt und die Kommunen deshalb nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten haben.

Genau darin liegt das Problem:
Wenn Nachbarstädte kein vergleichbares eigenes Angebot vorhalten oder sich auf rechtliche Hürden berufen, können sie sich faktisch darauf verlassen, dass andere Kommunen ihre Kinder mitbeschulen. Die Last tragen dann die aufnehmenden Städte, ihre Schulen, ihre Haushalte – und am Ende die betroffenen Familien vor Ort. Städte die Pleite sind bauen keine Schulen, da Nachbarkommunen Sie faktisch gratis mitversorgen.

Für die Kinder gilt dann: Nach aktueller Rechtslage ist eine einfache Pendelstrecke zur Schule von 90 Minuten zumutbar: So sind nach der Schülerfahrtkostenverordnung (SchfkVO) für Schüler weiterführender Schulen Fahrtstrecken von jeweils 1 ½ Stunden zumutbar (vgl. § 13 Abs. 3 Satz 1 SchfkVO).

Dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, zeigen aktuelle Berichte aus der Region deutlich: Im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis haben für das Schuljahr 2026/27 insgesamt 84 Kinder, die sich an Gesamtschulen in Bornheim, Merten und Swisttal beworben hatten, zunächst keinen Platz erhalten. An allen Schulen entscheidet ein Losverfahren, wenn die Anmeldungen die Kapazitäten übersteigen.

Bornheim ist dabei kein Einzelfall. In vielen Städten und Gemeinden in NRW erleben Eltern dieselbe Unsicherheit: Kinder werden an der gewünschten oder wohnortnahen weiterführenden Schule abgelehnt, obwohl sie dort sozial verwurzelt sind, kurze Wege hätten und ihre Kommune das Schulangebot mitfinanziert. In Köln erhielten 2025 laut Auswertung der Stadt und in Berichterstattung rund zehn Prozent der Viertklässler zunächst keinen Platz an ihrer Wunschschule; bei Gesamtschulen scheiterte im ersten Anlauf mehr als jede fünfte Bewerbung.
Weiteres Bsp.: Essen. In Düsseldorf zeigte eine Elternumfrage große Unzufriedenheit mit dem Vergabeverfahren: 68 Prozent bewerteten es als schlecht oder eher schlecht, 70 Prozent wünschten sich Wohnortnähe als Kriterium.

Das Problem betrifft damit nicht nur einzelne Familien in NRW: Wenn Schulplätze knapp sind, entscheiden oft rechtliche Kapazitäten, Losverfahren und kommunale Zufälligkeiten über den Bildungsweg, den Schulweg und das soziale Umfeld eines Kindes. Genau deshalb braucht es eine landesrechtliche Lösung — fair für Familien, fair für Kommunen und verlässlich für alle Kinder in NRW.

Deutlich in Swisttal: Dort haben nach Angaben der Verwaltung 108 Kinder einen Platz an der Gesamtschule erhalten, 26 Kinder wurden abgelehnt – darunter 22 Kinder aus der eigenen Gemeinde. Gleichzeitig kamen nicht alle aufgenommenen Kinder aus Swisttal selbst.
Meckenheim, gleiche Muster: An der Realschule wurden 23 Kinder abgelehnt, darunter 19 aus der eigenen Stadt. Gleichzeitig erhielten zahlreiche Kinder aus Wachtberg Plätze. Daraus ist ein offener interkommunaler Konflikt über Verantwortung und Schulangebote entstanden.
Das ist weder familiengerecht noch kommunal fair:
Deshalb fordern wir den Landtag Nordrhein-Westfalen auf, das Schulrecht so zu ändern, dass bei nachweislich dauerhafter Übernachfrage Kinder aus dem Gebiet des jeweiligen Schulträgers rechtssicher vorrangig berücksichtigt werden können, hilfsweise eine gesetzliche Grundlage für Kontingente oder andere Steuerungsinstrumente bei der Aufnahme auswärtiger Schülerinnen und Schüler zu schaffen, sowie einen verbindlichen interkommunalen Kosten- und Lastenausgleich einzuführen, wenn Kommunen dauerhaft in erheblichem Umfang Kinder aus Nachbarkommunen mitbeschulen.

Kein Kind sollte innerhalb der eigenen Stadt leer ausgehen, nur weil das Landesrecht die kommunale Realität ignoriert.

Der Landtag NRW muss sich mit dieser Regelungslücke endlich ernsthaft befassen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, UWG Bornheim, Bornheim
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.04.2026
Sammlung endet: 21.09.2026
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Bildung

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Neuigkeiten

Wir sollten die Petition unterstützen, damit Kinder vor Ort einen Schulplatz in ihrer eigenen Kommune bekommen, dort, wo ihre Familien leben, ihre Steuern zahlen und mit denen auch der Schulunterhalt mitfinanziert wird.

Der zumutbare Schulweg sollte definitiv überarbeitet werden. Hier sollte ein Kind nicht länger als 30 Minuten pendeln müssen. Pauschal aber alle auswärtigen zu benachteiligen ist auch nicht richtig, wenn es in der dortigen Gemeinde/ Kommune kein dem Leistungsstand entsprechendes Angebot gibt. Warum sollte ein Kind mit sehr guten Noten auf eine Hauptschule müssen, weil es halt nur die eine vor Ort gibt? Hat das Kind nicht auch das Recht auf eine seiner Leistung entsprechende Bildungseinrichtung?

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Habe selber ein Kind was nach dem Sommer die Schule wechselt

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Meine Kinder gehen irgendwann auch auf Weiterführende Schulen und mir ist es wichtig das die Schule Wohnort nah ist und mein Kind nicht lange zu einer Schule Pendel muss.

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