Region: Bensheim

Regionalen Grünzug bei Bensheim erhalten: Keine Bebauung der Altneckarschlingen

Petition richtet sich an
Bürgermeister*in, Magistrate, Stadtverordnetenversammlungen der Städte Bensheim und Lorsch sowie das Regierungspräsidium Darmstadt (Obere Landesplanungsbehörde)

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96 %
673 von 700 für Quorum in Bensheim Bensheim

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Petition richtet sich an: Bürgermeister*in, Magistrate, Stadtverordnetenversammlungen der Städte Bensheim und Lorsch sowie das Regierungspräsidium Darmstadt (Obere Landesplanungsbehörde)

Wir fordern die Städte Bensheim und Lorsch sowie die zuständigen Genehmigungsbehörden auf, von der geplanten Bebauung der rund 21 Hektar großen Fläche im Regionalen Grünzug westlich des Gewerbegebiets Stubenwald II Abstand zu nehmen.

Es darf keine Zielabweichung vom geltenden Regionalplan zugunsten eines interkommunalen Gewerbegebiets im Bereich der Altneckarschlingen erfolgen.

Der Freiraum ist dauerhaft als Regionaler Grünzug zu erhalten und ökologisch aufzuwerten.

Begründung

Die geplante Bebauung betrifft eine rund 21 Hektar große Fläche im Regionalen Grünzug zwischen Bensheim und Lorsch. Dieser Bereich gehört zum Landschaftsraum der historischen Altneckarschlingen und erfüllt zentrale ökologische Funktionen für Wasserhaushalt, Boden, Klima und Artenvielfalt.
Intakte Böden speichern Niederschläge, ermöglichen Grundwasserneubildung, puffern Starkregenereignisse und binden über Humusbildung Kohlenstoff. Offene Flächen entlang der Weschnitz übernehmen wichtige Retentionsfunktionen und tragen zur klimatischen Ausgleichswirkung bei. Eine Versiegelung würde diese Funktionen dauerhaft und irreversibel beeinträchtigen.

Die Fläche erfüllt zudem eine wichtige Trittsteinfunktion im regionalen Biotopverbund. Als strukturreicher Offenlandraum bietet sie zahlreichen Arten Rückzugs-, Nahrungs- und Fortpflanzungsmöglichkeiten und dient insbesondere Zugvögeln entlang der Rheinebene als Zwischenrast- und Orientierungsraum.

Die ökologische Bedeutung des angrenzenden Landschaftsraums ist wissenschaftlich dokumentiert: Im Bereich der Wattenheimer Brücke wurden im Rahmen eines mehrjährigen Monitorings 1.215 Tierarten nachgewiesen, darunter über 22 Prozent Arten der Roten Listen. Solche strukturreichen Offenland- und Auenräume sind in der intensiv genutzten Oberrheinebene selten und für den Biotopverbund von besonderer Bedeutung.

Nach öffentlich zugänglichen Planunterlagen wurden im Raum Bensheim in den vergangenen Jahrzehnten in erheblichem Umfang zusätzliche Gewerbeflächen ermöglicht. Gleichzeitig verfolgen Bund und Länder das Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund ist die erneute Inanspruchnahme eines Regionalen Grünzugs aus naturschutzfachlicher Sicht unverhältnismäßig.

Als Naturschutzverbände sehen NABU und BUND es als ihre Aufgabe an, auf die langfristigen Folgen solcher Eingriffe hinzuweisen. Was heute versiegelt wird, fehlt dauerhaft – für Natur, Klima und die Lebensqualität künftiger Generationen.

Quellen und weiterführende Informationen
Geplantes interkommunales Gewerbegebiet Bensheim–Lorsch (Planungsgrundlagen und Beschlüsse):
– Tagesordnung und Vorlagen der Stadtverordnetenversammlung Bensheim zum interkommunalen Gewerbegebiet (Grundsatzbeschluss, Verwaltungsvereinbarung, Zielabweichungsverfahren):
https://nabu-bergstrasse.de/wp-content/uploads/2026/02/2026_Februar_STVV-1.pdf
– Pressebericht zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung:
https://nabu-bergstrasse.de/wp-content/uploads/2026/02/BA-Beschluss-Stadtverordnete-22-2-2026-Interkommunales-Gewerbegebeirt.pdf


Ökologische Bedeutung des Landschaftsraums / Monitoring Wattenheimer Brücke:
– Wissenschaftliche Veröffentlichung (Open Access, Propylaeum / Universitätsbibliothek Heidelberg):
„Zehn Jahre Monitoring an der Wattenheimer Brücke (Lorsch, Kreis Bergstraße)“
https://books.ub.uni-heidelberg.de/propylaeum/catalog/book/1683
(Nachweis u. a. von 1.215 Tierarten sowie einem hohen Anteil von Arten der Roten Listen.)


Entwicklung von Gewerbeflächen im Raum Bensheim (öffentlich zugängliche Planunterlagen):
– Bebauungsplan „Stubenwald“ (Aufstellungsbeschluss 1999, ca. 59 ha Geltungsbereich):
https://buergergis.kreis-bergstrasse.de/Dokumente/bauleitplanungskataster/pdf/006-31-02-2975-004-BW45-00_T.pdf
– 24. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Stubenwald II“ (Erweiterung Gewerbeflächen):
https://buergergis.kreis-bergstrasse.de/Dokumente/bauleitplanungskataster/pdf/006-31-02-2975-002-BW57-24_T.pdf

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.02.2026
Sammlung endet: 24.08.2026
Region: Bensheim
Kategorie: Umwelt

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Neuigkeiten

Ich lebe jedoch hier und nicht im Odenwald. Soll ich meinen Nachkommen erzählen, wir müssen für die Wirtschaft (trotz besseren Wissens) im Beton groß werden? Autos, Straßengefechte, industrielle Anlangen, Massenwohnanlagen, Großlagerhallen prägen doch bereits seit langem unseren einst so schönen Wohnraum. Wenn ich Großstadt gewollt hätte, wäre ich nach Frankfurt oder Mannheim gezogen. Schaut man sich die ausufernde Bebauung an wird, es sowieso bald Frankheim oder Mannfurt heißen! Beate Dillmann

Man kann komplexe Situationen nicht dadurch vereinfachen, dass man ganze Dimensionen des Gesamtproblems einfach ausblendet. Die Grundlage für alle Umweltmaßnahmen ist eine starke finanzielle Basis und die ist in Bensheim derzeit nicht gegeben, die Produktivität am Standort ist schlecht. Wenn in Bensheim eine überschaubare Fläche für Gewerbe genutzt wird, ist das kein Problem - gleich nebenan ist der Odenwald. Was ist denn der Vorschlag der Antragsteller, Arbeitsplätze und Steuern zu generieren?

Warum Menschen unterschreiben

Naturschutz!

Ergänzend zur Petitionsbegründung befürchte ich, dass die Stadt Bensheim den aktuell propagierten Bürokratieabbau nutzt, um zu Lasten von Natur und Landschaft ein überdimensionales Gewerbegebiet zu erreichen, um über Grundstücksverkäufe ihren Haushalt zu sanieren. Geschickt ist es, auch die Stadt Lorsch ins Boot zu holen und damit mögliche Einsprüche zu verhindern. Es wäre auch ein großer Schritt, um dann auch an anderer Stelle leichter in die Bereiche der Altneckarschlingen eingreifen zu können. Das Projekt darf auf keinen Fall fortgeführt werden, auch nicht in einer Teilfläche (Salamitaktik, weitere Flächen würden wohl folgen).

Es sollten erst einmal die vorhandenen, aufgegebenen oder nicht bebauten Liegenschaften genutzt werden, bevor man wieder Grünland versiegelt

Natur sollte maximal erhalten bleiben

Damit der Acker von meinem Vater erhalten bleibt!
Die Landwirtschaft soll weiterlaufen!!!

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