Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Niedersächsischer Landtag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.
Stellungnahmen: Niedersächsischer Landtag Niedersachsen
16% unterstützen einen Antrag im Parlament.
56% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
56% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
FDP, zuletzt bearbeitet am 30.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.
In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .
Susanne Victoria Schütz
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Braunschweig-Nord
FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.
In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .
Jan-Christoph Oetjen
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.
In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .
Horst Kortlang
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.
In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .
Dr. Marco Genthe
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.
In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .
FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.
In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .
FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.
In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .
FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.
In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .
Hillgriet Eilers
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.
In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .
FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.
In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .
Jörg Bode
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
FDP, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Björn Försterling.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich teile Ihre Kritik an dem neuen Kita-Gesetz. Als FDP - Fraktion im Niedersächsischen Landtag befürchten wir, dass die Landesregierung mit dem geplanten Gesetz die Chance vertut, die frühkindliche Bildung in unserem Bundesland zukunftsgerecht aufzustellen. Der vorliegende Entwurf bleibt nicht nur weit hinter den Erwartungen zurück, sondern verschlechtert stellenweise sogar die Situation für Kinder, Eltern, Fachkräfte und Träger. Ein neues Kitagesetz ohne notwendigen zusätzlichen finanzielle Mittel bedeutet nur eins: Die Landesregierung macht ein Kitagesetz um des Gesetzes willen, nicht für die Kinder und die Bildungsqualität in Niedersachsen. Das kann in unseren Augen nicht der Anspruch von Politik sein. Viel mehr fordern wir konkrete Verbesserungen für die Arbeit vor Ort: Es muss einen Plan für die dritte Kraft im Kindergarten geben, ein inklusiver Kitaplatz muss genauso gefördert werden wie ein exklusiver Platz und wir brauchen eine verlässliche Ausbildungsvergütung ohne den Versuch, mit Auszubildenden den Fachkraft-Kind-Schlüssel künstlich weiter aufzuhübschen. Kinder, Kita-Personal und Eltern wollten ein neues Gesetz für mehr Bildungsqualität, vorgelegt hat die Landesregierung ein neues Gesetz für einen formalen Haken am Koalitionsvertrag. Dem können und werden wir nicht zustimmen.
In den vergangenen Wochen haben wir unsere Kampagne zum Kita-Gesetz gestartet. Unter dem Motto "#guterWurf für beste Bildung" setzen wir uns für ein zukunftsfähiges Kita-Gesetz ein. Alle Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite: www.fdp-fraktion-nds.de/guterwurf .
Meta Janssen-Kucz
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 14.04.2021
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Grüne Landtagsfraktion hat sich bereits intensiv mit der Novellierung des KiTa-Gesetzes auseinandergesetzt und kommt zum selben Schluss wie die Träger (Übersicht über alle Stellungnahmen auf www.nifbe.de/infoservice/aktuelles/1823-in-der-diskussion-das-neue-kitag). Der vorliegende Entwurf der Landesregierung aus SPD und CDU ist eine große Enttäuschung! Ich mache mir Sorgen um die Qualität unserer Kitas und die Arbeitsbedingungen der Erzieher*innen, wenn der Gesetzesentwurf so beschlossen wird. Wir möchten unbedingt noch Verbesserungen erwirken und haben uns deshalb mit den Trägern, Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen abgesprochen und unterstützen diese mit zentralen und dezentralen Aktionen. Wir müssen und wir werden auf die Landesregierung großen Druck ausüben, damit es hier endlich zu Verbesserungen kommt. Dafür ist es aber wichtig, dass dieser Druck nicht nur aus der Opposition kommt, weshalb ich mich freue, Sie dabei an unserer Seite zu wissen.
Für weitere inhaltliche Fragen können Sie sich gern an unseren Sprecher für frühkindliche Bildung, Volker Bajus (volker.bajus@lt.niedersachsen.de) oder unseren Kultusreferenten, Pascal Mennen (pascal.mennen@lt.niedersachsen.de) wenden. Eine gute Übersicht über weitere Aktionsideen liefert der Paritätische Wohlfahrtverband unter www.paritaetischer.de/mitgliedsorganisationen/fachbereiche-und-arbeitskreise/tageseinrichtungen-fuer-kinder#c12904.
Am 10.03.21 haben wir von der Grünen Landtagsfraktion unseren 5-Punkte-Plan für gute Kitas veröffentlicht, der unsere wesentlichen Forderungen gut zusammenfasst. Ausführlicher und detaillierter sind unsere parlamentarischen Initiativen. Alles finden Sie unter folgendem Link: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemeldungen/artikel/gruene-regierung-weil-laesst-kitas-mit-ihren-problemen-allein-kritik-der-verbaende-an-kita-gesetz-vol.html
Haben Sie vielen Dank für Ihre Mail, ich hoffe, dass wir gemeinsam noch deutliche Verbesserungen erreichen werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 14.04.2021
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich unterstütze und verstehe den Protest gegen das neue Kita-Gesetz. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html
Eva Viehoff
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 12.04.2021
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte
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diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“
Detlev Schulz-Hendel
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“
Dragos Pancescu
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“
Imke Byl
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“
Miriam Staudte
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“
Anja Piel
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“
Helge Limburg
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.04.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Christian Meyer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ich verstehe und unterstütze den Protest gegen das neue Kita-Gesetz ausdrücklich. SPD und CDU brechen ihr Versprechen aus dem Wahlkampf, dem Koalitionsvertrag und den Beschlüssen des Landtages, in denen sie nach dem Erlass der Kita-Gebühren für die oberen und mittleren Einkommen die Verbesserung der Betreuungsqualität angekündigt haben. Dabei liegen die Probleme in den Kitas auf der Hand und wurden durch die Pandemie noch einmal verschärft. Insgesamt bleibt viel zu wenig Zeit für eine gute frühkindliche Bildung, Inklusion kommt zu kurz und die schlechten Rahmenbedingungen erschweren den Fachkräftegewinn. Dass die Ausbildung für angehende Erzieher*innen immer noch nicht bezahlt wird, verschlimmert die Situation weiter. Der Gesetzentwurf könnte diese und viele weitere Baustellen angehen, bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen und zudem hinter dem wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussionen und Erkenntnissen zurück. So darf das Gesetz nicht verabschiedet werden. Mit einem 5-Punkte-Plan für gute Kitas und einem eigenen Gesetzentwurf kämpfe ich mit der Grünen Landtagsfraktion deshalb für wesentliche Verbesserungen im Gesetzentwurf. Die Dokumente gibt es auf unserer Internetseite in einem Kita-Spezial: www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/themen/schule-kinder-jugend/themenspecial-kita.html“
Burkhard Jasper
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 04.06.2021
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion
sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Deshalb muss mehr ausgebildet werden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Johanne Modder
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 02.06.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
CDU, zuletzt bearbeitet am 02.06.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Lasse Weritz
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Sebastian Zinke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Dr. Stephan Siemer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Marcel Scharrelmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Jörn Schepelmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Dr. Frank Schmädeke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Dr. Esther Niewerth-Baumann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Boris Pistorius
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Guido Pott
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Philipp Raulfs
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Thiemo Röhler
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Eike Holsten
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Veronika Koch
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Deniz Kurku
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Kerstin Liebelt
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Dr. Dörte Liebetruth
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Oliver Lottke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Dr. Marco Mohrmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Hanna Naber
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Tobias Heilmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Gifhorn-Nord/Wolfsburg
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Karin Logemann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Bernd Busemann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Anette Meyer zu Strohen
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Dr. Bernd Althusmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Matthias Arends
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Jochen Beekhuis
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Dr. Karl-Ludwig von Danwitz
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Jörn Domeier
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Uwe Dorendorf
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Christoph Eilers
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Christian Fühner
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Dr. Christos Pantazis
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Braunschweig-Nord
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Gudrun Pieper
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Stefan Politze
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Ulf Prange
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Uwe Santjer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Heiner Schönecke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Andrea Schröder-Ehlers
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Kai Seefried
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Wiard Siebels
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Ulf Thiele
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Björn Thümler
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Ulrich Watermann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Jens Nacke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Petra Joumaah
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Clemens Lammerskitten
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Olaf Lies
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Volker Meyer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Axel Miesner
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Karl Heinz Hausmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Karsten Heineking
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Frank Henning
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Bernd-Carsten Hiebing
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Reinhold Hilbers
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Jörg Hillmer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Gerda Hövel
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Markus Brinkmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Sarstedt/Bad Salzdetfurth
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Christian Calderone
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Helmut Dammann-Tamke
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Thomas Adasch
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Dr. Gabriele Andretta
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Göttingen-Stadt
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Holger Ansmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Martin Bäumer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Karsten Becker
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Karl-Heinz Bley
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
André Bock
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
CDU, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dirk Toepffer.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.
In der landesweit geführten Debatte rund um die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und den vielen Gesprächen unserer Fraktion mit Fachkräften, Verbänden und Familien ist deutlich geworden, dass die gesellschaftlichen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Erziehung auf der einen Seite und die realen Arbeitsbedingungen in unseren Kindertageseinrichtungen auf der anderen Seite nicht mehr stimmig ineinandergreifen.
Die Haltung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist hier klar: Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder besuchen. Das neue KiTaG muss die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche frühkindliche Bildung schaffen – gemeinsam mit den Fachkräften und nicht auf ihren Schultern. Auch die CDU-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf des Kultusministeriums und verhandelt aktuell mit dem Minister sowie dem Koalitionspartner, um Änderungen am aktuellen Entwurf zu erwirken. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weitere Perspektiven im Rahmen eines begleitenden Entschließungsantrages in den Landtag einbringen.
Über die fachlichen Einlassungen hinaus, ist deutlich geworden, dass eine nächste Novelle des KiTaG nicht erneut gut 30 Jahre lang auf sich warten lassen darf. Die über einen derart langen Zeitraum aufgestauten und berechtigten Erwartungen der Fachkräfte und Fachverbände sowie die Weiterentwicklung von Standards aus dem wissenschaftlichem Fachdiskurs müssen – und hier sollten sich alle an den Regierungen der letzten Jahrzehnte beteiligten Parteien und Fraktionen selbstkritisch hinterfragen – schneller als bisher gesetzlich verankert werden.
Wir wollen deshalb eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Gesetzes und zu diesem Zweck eine verbindliche Revisionsklausel im neuen KiTaG verankern.
Für viele der an uns herangetragenen und auch in dieser Petition genannten Kritikpunkte haben wir Verständnis. Es ist dennoch nicht aufrichtig zum jetzigen Zeitpunkt Unerfüllbares zu versprechen und falsche Erwartungen zu wecken. Als regierungstragende Fraktion ist es Aufgabe der CDU-Fraktion – dessen sind wir überzeugt – finanzierbare, seriöse und landesweit umsetzbare Lösungen zu finden.
Das gilt auch für die Einführung einer dritten Fachkraft im Kindergarten. Der akute Fachkräftemangel ist die Achillesferse auf dem Weg zur Umsetzung dieser berechtigten Forderung. Der Arbeitsmarkt hält aktuell nicht genug Fachkräfte bereit, um den enormen Bedarf, den die Einführung einer dritten Fachkraft auslösen würde, abzudecken.
Unser Kredo lautet deshalb: Ausbilden, ausbilden, ausbilden. Wir wollen eine dualisierte, tariflich vergütete Ausbildung auf DQR4- bzw. DQR6-Niveau in den Kindertageseinrichtungen etablieren und mit dem Einsatz als dritte Kraft kombinieren. Jede Kindergartengruppe sollte zukünftig eine Auszubildende oder einen Auszubildenden als „dritte Fachkraft in Ausbildung“ erhalten, solange bis genug Personal für eine volle dritte Fachkraft ausgebildet ist. Diesen Ansatz würden wir gerne im KiTaG verankern.
Dazu gehören auch die passenden Rahmenbedingungen: Ausbilderinnen und Ausbilder benötigen im Rahmen der dualisierten Ausbildung mehr Zeit zur Anleitung und für Reflektionsgespräche.
Wir sind davon überzeugt, mit unserem Modell der „dritten Fachkraft in Ausbildung“ dem Fachkräftemangel nachhaltig begegnen, bestehendes Fachpersonal entlasten, zügig in die dritte Kraft im Kindergarten einsteigen und den Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Qualität in unseren Kindertageseinrichtungen verbessern zu können. Es ist wichtig, dass Bund, Land und Träger für die erfolgreiche Umsetzung dieses Weges an einem Strang ziehen.
Die CDU-Fraktion setzt sich deshalb auf Bundesebene für eine Verstetigung und Ausweitung des Gute-KiTa-Gesetzes ein, denn die finanzielle Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz werden dringend zur Umsetzung benötigt. Zugleich bauen wir auf einen konstruktiven Austausch und zukunftsorientierte Vereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen.
Über die vorgenannten Anliegen setzt sich die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag für weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf ein:
- Beibehaltung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags
- Aufnahme von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz
- Aufnahme zahnmedizinisch-prophylaktischer Inhalte (Zahngesundheitserziehung)
- Aufnahme von Ernährungsstandards und Ernährungsbildung
- Beibehaltung der Gruppengröße von max. zehn Kindern in der Kindertagespflege
- Streichung der Möglichkeit des Platz-Sharings
- Ermöglichung des Direkteinstiegs für akademisches Personal (Streichung des Anerkennungsjahres mit geringer Vergütung)
Darüber hinaus plädieren wir für
- die Weiterentwicklung der pädagogischen Fachberatung,
- hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen zur Weiterbildung von Fachkräften,
- die weitere Förderung der Ausbildung von Lehrkräften der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik,
- die Prüfung einer Ausweitung von Verfügungsstunden sowie des Zuteilungssystems für Freistellungszeiten für Einrichtungsleitungen,
- einen „Runden Tisch“ zur zukünftigen Finanzierung sowie zu Abrechnungsmodalitäten der Finanzhilfe mit den Kommunalen Spitzenverbänden sowie
- eine landesweite Rückholkampagne für Fachkräfte in die niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere
- die Überführung der Kindertagespflege in das KiTaG als dauerhafte, gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der Kindertagespflege sowie die Verankerung verbindlicher Qualitätsstandards,
- die Anpassung und Neustrukturierung der Vorschriften zur Finanzhilfe zur Stärkung der Einstellungsmöglichkeiten für pädagogische Kräfte,
- die Vereinfachung der Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten,
- die Erweiterung des gesetzlichen Fachkräftekatalogs,
- die Neuregelungen im Rahmen einer unvorhersehbaren Abwesenheit, nach der an bis zu drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine geeignete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes als Aufsichtsperson eingesetzt werden kann,
- die Aufnahme eines umfassenden Rauchverbotes,
- die Neuregelungen zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen und
- die Möglichkeit zur Bildung eines Landeselternrates.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag begrüßt den aktuellen gesellschaftlichen Fokus auf die frühkindliche Bildung und wird sich auch weiterhin für die Belange von Familien – insbesondere Kindern – in unserem Land stark machen. In unseren weiteren Gesprächen werden wir versuchen die vorangehend genannten Verbesserungen im Sinne der Familien und der Fachkräfte umzusetzen.
Marcus Bosse
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
Wahlkreis: Wolfenbüttel-Süd/Salzgitter
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Axel Brammer
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2021
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Johanne Modder.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Frau Järnecke,
sehr geehrte Petentinnen und Petenten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich zum Thema KitaG-Novellierung an die SPD-Fraktion gewandt haben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten. Bitte nutzen Sie dazu den für Petitionen üblichen und vorgesehenen Weg unter dem Link: www.landtag-niedersachsen.de/petitionen/
Als SPD-Fraktion möchten wir diesem üblichen Verfahren möglichst wenig vorgreifen. Was ich aber stellvertretend für meine Fraktion an dieser Stelle sagen möchte, ist, dass uns eine stetige Qualitätsverbesserung im frühkindlichen Bildungsbereich sehr wichtig ist und dass wir von diesem Ziel nicht abweichen werden. Dies haben wir beispielsweise bei der Einführung der dritten Kraft in Krippe, der Verstetigung der Quik-Mittel oder dem Ausbau der Sprachförderung deutlich gemacht.
Momentan werden intensive Gespräche über die Finanzierbarkeit eines verbindlichen Stufenplans für die dritte Fachkraft von den Regierungsfraktionen und der Landesregierung geführt. Diese Gespräche sind zum jetzigen Zeitpunkt – der „Deadline“ der Petition – noch nicht abgeschlossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich den Gesprächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann und möchte.
Klaus Wichmann
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
AfD
zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet
Christopher Emden
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
AfD
zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet
Harm Rykena
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
AfD
zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet
Dana Guth
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
AfD
zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet
AfD
zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet
Jens Ahrends
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
AfD
zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet
Stephan Bothe
ist Mitglied im Parlament Niedersächsischer Landtag
AfD
zuletzt angeschrieben am 06.05.2021
Unbeantwortet