Stellungnahmen: Gemeinderat Spiesen-Elversberg
Unbeantwortet (6) 54,5% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (3) 27,3% |
Ich enthalte mich (1) 9,1% |
Ich lehne ab (1) 9,1% |
9% unterstützen einen Antrag im Parlament.
9% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
27% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Ingrid Britten
ist Mitglied im Parlament Gemeinderat
Die Grünen, zuletzt bearbeitet am 28.02.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Grünen-Fraktion im Gemeinderat plädiert für eine Lösung, die die Interessen beider Seiten – der unmittelbaren Anlieger, aber auch der Anwohner der unteren Straßen – bestmöglich zum Ausgleich bringt. Vor diesem Hintergrund ist weder die derzeitige Richtungs-Vollsperrung für den Kraftfahrzeugverkehr zielführend, noch der ursprüngliche Zustand mit dem ungebremsten Durchgangsverkehr. Wir sprechen uns daher für eine verkehrsberuhigte Zone (sog. „Spielstraße“) aus, die lediglich mit Schritttempo befahren werden darf. Die Folgen: Jederzeit wäre die Durchfahrt für alle möglich, das niedrige Tempo macht diese aber sehr unattraktiv für den Durchgangsverkehr. Zugleich wird die Lebensqualität der unmittelbaren Anlieger gestärkt, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer wird erhöht. Im Gegensatz zu Anlieger-frei wären die Kontrollen auch einfacher möglich, da sich diese lediglich noch auf die Geschwindigkeit beschränken müssten.
Peter Marx
ist Mitglied im Parlament Gemeinderat
CDU, zuletzt bearbeitet am 08.01.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die CDU Fraktion nimmt zu der Petition wie folgt Stellung.
Die Änderung der Verkehrsführung ist eine von der Verwaltung angeordnete befristete Maßnahme (laufende Geschäft der Verwaltung) Sie obliegt einzig dem Bürgermeister. Der Gemeinderat hat keine Möglichkeit Einfluß zu nehmen.
Nichtsdestotrotz haben wir beim Vorstellen der Verkehrsführungsänderung unsere Bedenken kundgetan.
Der Bürgermeister hatte ein Einbinden der Anlieger im Vorfeld zugesagt.
Die derzeitige Beschilderung ist rechtlich bedenklich, da das Verkehrszeichen 250 das Befahren in beide Richtungen untersagt.
Die Sinnhaftigkeit der Maßnahme ist nicht erkennbar, da sie die Bewohner der Straße "Zum Brünnchen" und südlich davon ( Forsthausstraße, An der Eisernen Brück, Glück-Auf-Straße usw.) ausschließt.
Hier werdem bewußt alle Anwohner benachteiligt, da das Einfädeln in den fließenden Verkehr auf 2 - 3 Stellen bei einem täglichen überörtlichen Verkehrsaufkommen über die Landstraße 112 von mehr als 12 000 Fahrzeugbewegungen sehr schwierig wird.
Dennis Ditz
ist Mitglied im Parlament Gemeinderat
FDP, zuletzt bearbeitet am 04.01.2024
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die FDP Gemeinderatsfraktion nimmt bezüglich der Petition Änderung der Verkehrsführung Hirschberg/Parallelstr. wie folgt Stellung.
Die von der Ortspolizeibehörde Spiesen-Elversberg angeordnete, zur Zeit gültige Verkehrsregelung im Bereich Hirschberg/Parallelstr. in der jetzt gültigen Fassung wurde von Beginn an in den Gremien des Gemeinderates von der FDP kritisiert.
Sehr wohl sind die Interessen einiger Anwohner im Bezug auf die herrschende Verkehrsdichte in diesem Bereich ernst zu nehmen. Dies darf aber nicht zu Lasten vieler weiterer Bürgerinnen und Bürgern geschehen, die mittelbar von dieser Anordnung nachteilig betroffen sind.
Wir kritisieren in diesem Zusammenhang die Kommunikation zwischen Bürgermeister und den mittelbar und unmittelbar Betroffenen Anwohnern, so wurde zu Beginn dieser Maßnahme Anwohner von umliegenden Straßen als mittelbar Betroffene die Stellungnahme zu dieser Anordnung verwehrt.
Gerade als liberale Partei begrüßen wir außerordentlich diese Petition, zeigt sie doch wie wichtig direkte Bürgerbeteiligung ist.
Aus unserer Sicht wäre ein Kompromiss an dieser Stelle zu begrüßen, um sowohl die Interessen der Anwohner der Hirschbergstraße, als auch die der mittelbar betroffenen Anrainerstraßen gerecht zu werden.
Daher stehen wir einer Lösung die Verkehrsführung in der Hirschbergstraße wie zur Zeit angeordnet bestehen zu lassen, dafür aber die Parallelstraße in umgekehrter Verkehrsführung zu öffnen positiv gegenüber.
Dies schafft aus unserer Sicht sowohl eine Verkehrsberuhigung im Bereich Hirschberg/Parallelstr., als auch die Interessenwahrung bezüglich der Verkehrsanbindung weiterer Straßen in diesem Bereich.
Im gemeinsamen Miteinander und gegenseitiger Rücksichtnahme liegt der Schlüssel zum Erfolg, dafür stehen wir und begleiten den Entscheidungsfindungsprozess gerne aktiv weiter, für ein lebenswertes Spiesen-Elversberg.
Klaus-Dieter Kreuter
ist Mitglied im Parlament Gemeinderat
Die Linke, zuletzt bearbeitet am 06.01.2024
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Klaus-Dieter Kreuter.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Die Linke
Ich enthalte mich.
Die Linke im Gemeinderat Spiesen-Elversberg kann hier nichts beschließen, da wir keine Einflussmöglichkeit haben!
Wir verstehen den Unmut der Bürgerinnen und Bürger. Die Entscheidung liegt nicht beim Gemeinderat, sondern bei der Ortspolizeibehörde Spiesen-Elversberg. In der Bürgerfragestunde im Dezember wurde das Thema diskutiert und der Bürgermeister hat zugesichert mit den Betroffenen im Januar einen Termin zur Klärung der Angelegenheit zu machen. Unsere Fraktion Die Linke würde sich sehr freuen, wenn hier eine einvernehmliche Lösung erarbeitet wird. Es muss ein Kompromiss gefunden werden, der alle Bürgerinnen und Bürger im betroffenen Gebiet zufriedenstellt. Die Hirschberg/ Parallelstraße könnte z. B. als gegenläufige Einbahnstraße geführt werden. Wir sind zuversichtlich, dass hier noch eine Gute und von allen tragbare Lösung erarbeitet wird. Ich als erster Beigeordneter der Gemeinde Spiesen-Elversberg bin gerne bereit als Vermittler meinen Teil zu einer einvernehmlichen Lösung beizutragen.
Bernd Huf
ist Mitglied im Parlament Gemeinderat
Parteilos, zuletzt bearbeitet am 18.01.2024
Ich lehne ab.
Die getroffene Verkehrsregelung in der Hirschberg- und Parallelstraße erfolgte auf Grundlage des § 45 Abs. 1 STVO.
Hirschbergstraße und Parallelstraße dienen überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücke. Darüber hinaus dienen sie gemeinsam mit „Friedhofstraße“ der Erschließung von „Eckstraße“ und „Blumenstraße“, „Sportplatzstraße“ und „Willi-Neu-Ring“ (sog. Bauquartier „Hirschberg“) In der Eckstraße befindet sich ein Kindergarten.
Anliegerstraßen werden als Straßen definiert, die ganz überwiegend der Erschließung der Grundstücke dienen. Als Anliegerverkehr ist in diesem Zusammenhang der Verkehr anzusehen, der zu den angrenzenden Grundstücken hinführt oder von ihnen ausgeht (Ziel- und Quellverkehr). Dem Anliegerverkehr ist darüber hinaus auch der kleinräumige Ziel und Quellverkehr aus dem betreffenden Bauquartier zuzuordnen. V. g. Straßen bilden zusammen ein Bau-/Wohnquartier nach § 4 BauNVO. Auch bei Schulen, Kindergärten, Friedhöfen handelt es sich grundsätzlich um kleinräumigen Ziel- und Quellverkehr (Bay VGH Urteil v. 31.07.2018 – 6 B 18.481 Orientierungssatz und RN 20).
„Forsthausstraße“, „Glück-Auf-Straße“, „An der Eisernen Brück“ werden über die Straßen „Zum Brünnchen“ und „Pestalozzistraße“ an die Hauptverkehrsstraßen (Sankt Ingberter Straße /Heinitzstraße erschlossen. Auch „Forsthausstraße, An der Eisernen Brück“, „Zum Brünnchen“ und „Pestalozzistraße“ bilden gemeinsam ein Bau-/Wohnquartier.
Abseits der Hauptverkehrsstraßen, so auch in vorgenannten Straßen, herrscht Tempo 30.
Die Ortsdurchfahrt von Elversberg ist mit bis zu 17.000 Fahrzeugen/Tag schwer belastet. Häufig kommt es zu Stockungen aufgrund von Ampelschaltungen oder auch Rückstau durch den Kreisverkehr „Kaiserlinde“. Längere Verkehrsbeobachtungen zeigten, dass die Wegeverbindung Pestalozzistraße –Hirschbergstraße – Sportplatzstraße - Friedhofstraße als Abkürzungsverkehr in Richtung Autobahn A8, Anschlussstelle Elversberg und aus dieser Richtung kommend, genutzt wird.
Insbesondere in den Hauptverkehrszeiten wurde die Abkürzung genutzt, um das hohe Verkehrsaufkommen in der „Sankt Ingberter Straße“, „Heinitzstraße“ und „Lindenstraße“ zu umfahren. Dies ist auch aus der Begründung der Petition zu erkennen.
Sportplatzstraße, Hirschbergstraße und Pestalozzistraße sind sehr stark von Schulkindern und Eltern mit Kindergartenkindern frequentiert. Durch die Vielzahl der der beobachteten Fahrzeuge (auch auszugehend von 565 Petitionsunterstützern und deren Begründung), die auch überwiegend eine nicht angepasste Fahrweise an den Tag legen, ist eine erhebliche Gefährdung sowohl der Fußgänger, Schul- und Kindergartenkinder als auch der Anwohner gegeben.
Um die Verkehrssicherheit in diesen Seitenstraßen zu erhöhen, hier vor allem im Bereich der Grundschule Elversberg (Schulweg), wurde in einem ersten Schritt die Pestalozzistraße, zwischen Glück-Auf-Straße und Friedrichsthaler Straße, zur Einbahnstraße erklärt.
In einer Folgebeurteilung der neu eingerichteten Verkehrsregelung wurde jedoch festgestellt, dass keine ausreichende Verkehrsberuhigung durch die Einbahnstraßenregelung eingetreten ist. Erneut durchgeführte Verkehrszählungen bestätigten dies.
In Folge dessen wurde der zweite Schritt umgesetzt und ein Verbot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art, ausgenommen Radverkehr, für die Hirschbergstraße und die Parallelstraße angeordnet (Vz 250 + Zz 1022-10). Nachfolgende Verkehrszählungen haben jetzt eine merkliche Beruhigung des Verkehrsaufkommens gezeigt.
Demzufolge konnte jetzt die angestrebte Verkehrsberuhigung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Grundschule Elversberg und dem damit verbundenen Schulweg der Kinder erreicht werden.
Um den Verkehrsfluss aus der Straße „Zum Brünnchen“auf die „Heinitzstraße“ zu verbessern, wurden entsprechende Richtungspfeile auf die Fahrbahn aufgebracht.
Mit der Petition wird u. a. begehrt, den westlich der Sankt Ingberter/Heinitzstraße gelegene Bereich als „Anlieger frei-Zone“ auszuweisen.
Das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ erlaubt nicht nur eigentlichen Anliegern – also Personen mit durch rechtliche Beziehung zu den Grundstücken begründete Anliegereigenschaft – die Durchfahrt, sondern auch den Verkehr mit ihnen. Und damit eine Zufahrt zu ihrem Grundstück durch Dritte. Dabei ist dem Dritten aus Gründen des Schutzes seiner Privatsphäre nicht zuzumuten, den Anlieger zu benennen, mit dem er zum fraglichen Zeitpunkt verkehrte. Es ist daher nicht zu kontrollieren, wer Anliegereigenschaften besitzt und wer nicht. Denn nicht zum erlaubten Anliegerverkehr gehört es, wenn über die gesperrte Strecke von einem Punkt außerhalb der „Sperrstrecke“ ein anderer Punkt jenseits der Strecke erreicht werden soll (Beitrag Klaus-Ludwig Haus aus Deutsche Anwalt Office Premium RZ. 56)
Kein Anlieger in diesem Sinne ist auch derjenige, der die Durchfahrt der gesperrten Anliegerstraße mit dem Zweck verbindet, über weitere Straßen die eigene Anliegerstraße zu erreichen oder in einer Straße mit einem Anlieger in Verkehr zu treten. Damit ist auch dieser Verkehr nicht statthaft. Die Anliegereigenschaft wird nämlich durch rechtliche Beziehung zu den an den gesperrten Straßen anliegenden Grundstücken oder den auf ihnen errichteten Anlagen bestimmt.
Dieser Bereich der geschützten rechtlichen Beziehung würde verlassen, genügte gewissermaßen ein Netz bzw. eine Kette aneinander bzw. hintereinander geknüpfter Anliegerstraßen beliebiger Zahl (so auch das Petitionsbegehr westlich der Sankt Ingberter-/Heinitzstraße), um jedem Verkehrsteilnehmer, der sich in Bezug auf irgendeiner dieser Straßen berechtigterweise einer Anliegereigenschaft berühmt, die auf sämtliche Straßen des Netzes bzw. der Kette bezogene Anliegereigenschaft vermitteln (Beitrag Klaus-Ludwig Haus aus Deutsche Anwalt Office Premium RZ. 58).
Es ist daher nicht möglich, den in der Petition dargelegten Bereich mit „Anlieger frei“ zu Kennzeichnen.
Der Anliegerbegriff ist rechtlich inzwischen derart unscharf, dass die Beschilderung „Anlieger frei“ nur eine geringe Abschreckwirkung“ hätte. (VG Aachen, U v. 30.10.2006 – 2 K 2808/04)
Weiterhin wird mit Hilfe der Petition begehrt, Hirschbergstraße und Parallelstraße gegensätzlich als Einbahnstraße auszuweisen.
Mit der vorgenommen Verkehrsregelung wird beabsichtigt, den wie vor dargelegten, nicht erlaubten Abkürzungsverkehr aus dem Wohnviertel „Hirschberg“ herauszunehmen. Wird der begehrten Einbahnstraßenregelung entsprochen, kommt es erneut zu oben geschilderten, unrechtmäßigen Verkehrsflüssen, die nicht kontrollierbar sind und die Sicherheit und Ordnung in den Anliegerstraßen gefährden.
Thorsten Löhrhoff-Knobe
ist Mitglied im Parlament Gemeinderat
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.01.2024
Unbeantwortet
Patrick Andres
ist Mitglied im Parlament Gemeinderat
Die Grünen
zuletzt angeschrieben am 31.01.2024
Unbeantwortet
Bettina Kootz
ist Mitglied im Parlament Gemeinderat
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.01.2024
Unbeantwortet
Dorothee Ditz-Boos
ist Mitglied im Parlament Gemeinderat
FDP
zuletzt angeschrieben am 31.01.2024
Unbeantwortet
Paul-Lukas Wagner
ist Mitglied im Parlament Gemeinderat
SPD
zuletzt angeschrieben am 31.01.2024
Unbeantwortet
Wolfgang Keller
ist Mitglied im Parlament Gemeinderat
CDU
zuletzt angeschrieben am 31.01.2024
Unbeantwortet