Região: Alemanha
Social

Volle Inflationsausgleichszahlung bei der Diakonie Mitteldeutschland

A petição é dirigida a
Die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Diakonie der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
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  1. Iniciado dezembro 2023
  2. Colecta finalizada
  3. Submissão em 15/04/2024
  4. Diálogo com o destinatário
  5. Decisão

Wir fordern als Unterzeichnende von der ARK DW.EKM, im Geltungsbereich der AVR-EKM von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, allen Mitarbeitenden 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei unabhängig von der nächsten Entgeltverhandlung beginnend im laufenden Jahr auszubezahlen. 

Razões

Sehr geehrte Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

im Rahmen des 3. Entlastungspakets hat die Bundesregierung, zur Bekämpfung der Folgen der aktuellen Energiekrise, die Zahlung einer sog. Inflationsausgleichsprämie vorgeschlagen. Damit haben Arbeitgeber*Innen die Möglichkeit, ihren Beschäftigten bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei als Einmalzahlung – auch in mehreren Teilbeträgen – auszubezahlen. Diese Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sie ist also nicht an eine Tarif- oder Entgeltrunde gebunden. Gleichzeitig ist sie dazu gedacht, die hohen Preissteigerungen auszugleichen, unter denen Arbeitnehmer*innen aktuell leiden.

Leider hat die ARK DW.EKM in ihrem Beschluss vom 03.07.2023 eine wesentlich geringere Inflationsausgleichszahlung beschlossen. Dieses hat zu einer großen Enttäuschung unter den rund 34000 Mitarbeitenden der Diakonie EKM geführt.

Deshalb fordern wir als Unterzeichnende von der ARK DW.EKM, im Geltungsbereich der AVR-EKM von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, allen Mitarbeitenden 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei unabhängig von der nächsten Entgeltverhandlung beginnend im laufenden Jahr auszubezahlen.

Die enorme Teuerung schlägt für alle Mitarbeitenden diakonischer Einrichtungen und kirchlicher Träger jetzt zu Buche. Daher müssen wir auch jetzt Lösungen für die Kollegen*Innen finden. Ein Verweis darauf, dass die z.B. für den Geltungsbereich der AVR-EKM Entgeltrunde für 2023 und 2024 abgeschlossen ist und erst wieder ab dem 01.01.2025 die Einkommen steigen können, trägt der Not der Kollegen*innen keine Rechnung. Diese Entscheidung ist auch deshalb jetzt zu treffen, weil wir sonst Beschäftigte an Arbeitgeber*Innen verlieren werden die die Inflationsausgleichsprämie in den nächsten Monaten und i.H.v bis zu 3000 € (Caritas, AVR-DD, TVÖD-P…) auszahlen.

Wir schlagen vor, sich einerseits an der aktuellen Tarifeinigung für den TVöD zu orientieren, andererseits die Laufzeit der jetzigen Vereinbarung der ARK zu berücksichtigen. In 07/23 beschlossen Sie eine nach Entgeltgruppen (EG) gestaffelte Regelung zur Auszahlung einer einmaligen Inflationsausgleichsprämie mit einer Zahlungsfrist bis Oktober 2024.

Wir sehen hierin jedoch eine strikte Ungleichbehandlung zwischen den Entgeltgruppen, da die Reallohnverluste alle gleichermaßen betreffen. An dieser Stelle verweisen wir auf die getroffenen Beschlüsse der ARK-Bayern und ARK-Hessen, die unabhängig von den Entgeltgruppen, allen Vollzeitbeschäftigten insg. 3000 € Inflationsausgleichsprämie ausbezahlen.

Wir Unterzeichnende fordern Sie als Mitglieder der ARK DW.EKM auf, auf Ihrer nächsten ggf. außerordentlichen Sitzung einen entsprechenden angepassten Beschluss zu fassen, damit die Inflationsausgleichsprämie zeitnah zur Auszahlung kommen kann.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

in der Diakonie Mitteldeutschland

 

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