Verbraucherschutz - Novel-Food-Verordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

714 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

714 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Novel Food Verordnung der EU für Deutschland in der jetzigen Fassung nicht umzusetzen. Denn diese Verordnung verhindert oder erschwert sehr den Einsatz von Naturstoffen im Bereich von komplementärmedizinischen Therapien, die bereits in vielen Studien ihre Wirksamkeit bewiesen haben. Damit geht oft auch die letzte Hilfe für austherapierte Menschen verloren. Viele dieser Stoffe werden in anderen Kulturen bereits seit langer Zeit erfolgreich eingesetzt.

Begründung

Es gibt eine Reihe von Naturstoffe z.B. aus dem Bereich der Heilpflanzen und Pilze, die in anderen Kulturen z.B. in Asien bereits seit Jahrtausenden bekannt sind und dort erfolgreich angewandt werden. Diese Stoffe haben oft ein Wirkpotential ohne nennenswerte Nebenwirkung. Oft bieten sie alleine oder in Kombination mit medizinischen Standardverfahren die Möglichkeit Menschen mit Krebs, Autoimmunerkrankungen und anderen Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen effizienter und sicherer zu heilen. Oft sind sie für "austherapierte" die letzte Möglichkeit ihr Leben zu retten. Viele Präparate aus dem Bereich der Nahrungergänzungsstoffe werden bereits auch in Deutschland schon länger eingenommen und es gibt verschwindend wenig Fälle, in denen es dabei zu Störungen oder irreversiblen Komplikationen gekommen ist. Deshalb sollte es jedem Bürger selbst überlassen werden, womit er versucht sich zu heilen. Wenn wir den Menschen diese Freiheit der Selbstbestimmung nehmen oder gar sie kriminalisieren, wenn Sie versuchen sich zu helfen, dann werden viele Chancen vertan neuen heilsame Wege zu finden und Menschenleben geopfert.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.03.2012
Sammlung endet: 17.05.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-7125-035471

    Verbraucherschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die so genannte Novel-Food-Verordnung in
    ihrer jetzigen Fassung nicht umgesetzt wird.
    Es wird ausgeführt, dass diese Verordnung den Einsatz von Naturstoffen im Bereich
    von komplementärmedizinischen Therapien erschwere oder sogar verhindere. Es
    gebe Naturstoffe, z.B. aus dem Bereich der Heilpflanzen und Pilze, die in anderen
    Kulturen erfolgreich angewandt würden. Diese hätten trotz Wirksamkeit häufig keine
    nennenswerten Nebenwirkungen und würden eine Hilfe für Kranke bedeuten, die
    z.B. austherapiert seien. Daher solle jedem selbst überlassen werden, welche Art
    von Therapie er wählt.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 714 Mitzeichnende haben
    das Anliegen unterstützt. Den Petitionsausschuss hat zudem eine weitere Petition
    mit diesem Anliegen erreicht, die mit der vorliegenden Petition gemeinsam behandelt
    wird. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass möglicherweise nicht alle jeweils
    aufgeführten Gesichtspunkte dargestellt werden. Der Petitionsausschuss hat der
    Bundesregierung die Gelegenheit gegeben, ihre Auffassung zu dem Anliegen
    darzustellen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte
    Ergebnis:
    Die so genannte Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97 des
    Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige
    Lebensmittelzutaten) umfasst ausschließlich Zutaten, die in Lebensmitteln verwendet
    werden sollen. Die in der Petition genannten medizinischen und therapeutischen
    Anwendungen von Naturstoffen sind hiervon nicht betroffen, die sie nicht dem

    Lebensmittelrecht unterfallen, sondern dem Arzneimittelrecht zuzuordnen sind. Die
    Novel-Food-Verordnung erfasst Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die vor dem
    Inkrafttreten der Verordnung am 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang
    für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind. Für solche Lebensmittel und
    Lebensmittelzutaten liegen in der Europäischen Union keine ausreichenden
    Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Unbedenklichkeit vor. Sie unterliegen daher vor dem
    Inverkehrbringen einer Zulassungspflicht. Dieses Verfahren schließt eine
    Sicherheitsbewertung ein. Hierbei kann es sich z.B. um unbekannte Früchte handeln,
    auch um aus Pflanzen gewonnene Extrakte oder synthetisch hergestellte Zutaten wie
    Fettersatzstoffe. Die in der Petition angesprochenen Nahrungsergänzungsmittel
    zählen ebenfalls zu den Lebensmitteln. Pharmakologisch wirksame Stoffe zum
    Zwecke der Heilung bzw. Behandlung von Krankheiten dürfen daher auch in
    Nahrungsergänzungsmitteln nicht verwendet werden.
    Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat im Übrigen zu
    Nahrungsergänzungsmitteln eine Verbraucherinformation veröffentlicht, die auf
    seiner Internetseite unter www.bfr.bund.de abrufbar ist und vom 4. April 2012 datiert.
    Es weist darin auf die Gefährlichkeit bestimmter Nahrungsergänzungsmittel hin.
    Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Annahme, dass Naturstoffe generell
    gesundheitlich unbedenklich sind und vorbehaltlos verwendet werden können, nicht
    zutreffend sind. Bestimmte Pflanzen enthalten auch toxische Wirkstoffe, die – z. B.
    bei einer Aufkonzentrierung bei Verwendung von Extrakten – schädigende Wirkung
    auf die menschliche Gesundheit haben können.
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die kritisierte Vorschrift eine europäische
    Verordnung darstellt, die in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist. Es
    ist daher rechtlich nicht möglich, diese – wie vom Petenten gefordert – nicht
    umzusetzen. Der Petitionsausschuss hält dies im Hinblick auf den Schutz der
    Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher auch nicht für sachgerecht.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
245 Unterschriften
78 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern