Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
An:
An:
Europäisches Parlament Bât. Altiero Spinelli 60 rue Wiertz / Wiertzstraat 60 B-1047 - Bruxelles/Brussels Belgium Phone: +32(0)2 28 45201 Fax: +32(0)2 28 49201
Anträge:
Verbot der Aufnötigung einer Gesetzgebung, die die Durchsetzung der Menschenrechte verweigert. Verwirklichung von Artikel 146 Grundgesetz der BRD durch Volksentscheid. Erläuterung der Anwendung der innerstaatlichen Rechte durch den Generalsekretär des Europarats mit der Zielsetzung die Aufnötigung einer bürgerlichen Weltanschauung zu verbieten, weil dies gegen die Gleichheit vor dem Gesetz und der Diskriminierung einer anderen Weltanschauung widerspricht.
Begründung
Nach Artikel 52 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 samt Zusatzprotokolle Nr. 4, 6, 7, 12 und 13 erläutert der Generalsekretär des Europarates jeder Hohen Vertrags- partei auf welche Weise die wirksame Anwendung aller Bestimmungen dieser Konvention in ihrem innerstaatlichen Recht gewährleistet wird.
Die Bundesrepublik Deutschland hat das Zusatzprotokoll Nr. 12 der Menschenrechtskonvention nicht ratifiziert. Dies enthält das Diskriminierungsverbot. Dem Merkblatt des Menschengerichtshofs in Strasbourg ist zu entnehmen, dass Beschwerden gegen Deutschland wegen Diskriminierung unzulässig sind. Artikel 14 der Menschenrechtskonvention beinhaltet ebenfalls das Diskriminierungsverbot. Kann die Menschenrechtskonvention, hier Artikel 14, deshalb von Deutschland unterlaufen werden?
Gängige Praxis in der Rechtsprechung in der BRD ist die Verweigerung das Grundgesetz anzuwenden, obwohl es höchste Priorität vor allen anderen Gesetzgebungen haben sollte, um eine Gesetzgebung aufzunötigen, die ein kap. System in der BRD festschreibt. Die Erzwingung der Ungleichheit vor dem Gesetz durch die Aufnötigung und Festschreibung eines kap. Systems ist Basis für die Willkür im Rechtssystem der BRD und gleichzeitig die Diskriminierung einer anderen politischen Weltanschauung. Die Durchsetzung der Menschenrechte ist im Widerspruch zu den Zielen der angewandten Gesetzgebung in der BRD, weil die angewandte Gesetzgebung das Ziel der Erwirtschaftung eines Maximalprofits verfolgt und deswegen eiine andere Weltanschauung, die nicht dieses Ziel verfolgt, diskriminiert..Die dem Grundgesetz nachgeordnete Gesetzgebung darf nicht zum Entscheidungsmaßstab werden, weil die ungleiche Zielsetzung zum einen die Durchsetzung der Menschenrechte und zum anderen die Erwirtschaftung eines Maximalprofits eine Gleichbehandlung nach dem Willkürverbot verbieten.
Der Staat darf nicht willkürlich wesentlich Gleiches ungleich bzw. wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Es muss hierfür ein Differenzierungskriterium vorliegen. Dieses fehlt nach einer vielfach verwandten Formel der Rechtsprechung, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die staatliche Maßnahme nicht finden lässt.
In der BRD wird über die Aufnötigung der angewandten Gesetzgebung diskriminiert, weil das Grundgesetz keine Rechtsfolgen definiert bei Grundrechtsverletzungen und somit die anwendbar ausgearbeitete Gesetzgebung zum Entscheidungsmaßstab aller Rechtsanträge in der BRD wird, die ein kap. System festschreibt. Beispiele dafür sind die Verweigerungen von Grundrechten, wie das Demonstrationsverbot in Frankfurt vom 16-19.05.2012, die Kriegsführung in Afghanistan, die Mitgliedschaft in der Nato, der ESM-Vertrag, Verweigerung von rechtlichen Gehör durch Abweisungen von Beschwerden aus finanziellen Gründen, Artikel 146 des GG ist nicht verwirklicht.
Die Rechtsprechung in der BRD läßt alles zu, das ein kap. System erhält, verbietet aber alles, das es verändern will.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)-
Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition wurde Online eingereicht
am 22.08.2012
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.