Heilberufe - Dokumentationspflicht auch für Heilpraktiker

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
1.679 Unterstützende 1.679 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1.679 Unterstützende 1.679 in Deutschland

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  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß analog zu Ärzten und Psychotherapeuten auch Heilpraktiker gesetzlich zur Dokumentation der von ihnen durchgeführten Behandlungen und Beratungen verpflichtet werden.

Begründung

Bisher ist die Pflicht zur Dokumentation nur in den Statuten einiger Fachverbände bzw. der Berufsordnung verankert. Da die Mitgliedschaft jedoch freiwillig ist, können freie Heilpraktiker sich dem also ohne weiteres entziehen. Eine Heilpraktikerkammer mit Pflichtmitgliedschaft und Sanktionsmöglichkeiten wie bei Ärzten und Psychotherapeuten existiert nicht. Somit können selbst hochgefährliche Therapien angewendet oder von ärztlichen Therapien abgeraten werden, ohne daß der Heilpraktiker dies dokumentieren muß.

Bedingt durch die Tatsache, daß es sich bei Heilpraktikern um medizinische Laien handelt*, erscheint daher gerade hier eine gesetzlich verankerte, allumfassende Dokumentationspflicht notwendig. Erstens, um evtl. anschließend behandelnden zugelassenen Ärzten einen Einblick in bisher erfolgte Maßnahmen und deren Auswirkungen zu gewähren. Zweitens, um dem Patienten nötigenfalls eine solide Grundlage für Schadenersatzforderungen zu verschaffen, welche ohne Dokumentation nicht konsequent durchsetzbar sind und im Ernstfall zu "Aussage gegen Aussage"-Situationen führen. Dies ist den Patienten nicht zuzumuten.

  • Heikpraktiker durchlaufen in Deutschland keine gesetzlich geregelte Ausbildung. Die von Heilpraktikern absolvierten Tests unterliegen bzgl. Umfang, Themenauswahl u. Schwierigkeitsgrad zudem keinerlei Prüfungsordnung. Spezielle Krankheitslehre muss nicht explizit nachgewiesen werden. Ebensowenig Kenntnisse in Pharmakologie.

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Neuigkeiten

Für die Untersuchung von ungeklärte Suizid oder Amok-Laufs sind Indizien aus den früheren Gespräche sehr wichtig. Auch der Suche nach Mißhandlungstätern kann erfordern, dass die Polizei, oder andere Therapeuten auf die frühere Geschichte eines Patients zurückgreift, entweder um eine Behandlung fortzusetzen, oder um die Reinzidenz von psychische Perioden zu erkennen.

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