Förderung der Aufnahme einer selbständigen Arbeit - Nutzung des KfW Gründercoachings zu 90 %

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.202 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.202 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Existenzgründern und Existenzgründerinnen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben sollen im ersten Jahr Ihrer Gründung das KfW Gründercoaching mit einer Förderung zu 90% nutzen können. Die bisherige Zulassungsvoraussetzung, dass hierfür der Erhalt des Gründungszuschusses erforderlich ist, soll wegfallen.

Begründung

Im Dezember 2011 wurde das Förderinstrument ?Gründungszuschuss? für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit nicht nur gekürzt, sondern gleichzeitig auch von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung, die die jeweilige Arbeitsagentur entscheidet, umgewandelt. Somit erhalten deutlich weniger Gründer und Gründerinnen den Gründungszuschuss der dazu dienen soll, die Liquidität in den ersten schwierigen Monaten zu unterstützen. Doppelt benachteiligt damit auch, dass das KfW Gründercoaching nur mit 50% Förderung in Anspruch genommen werden kann, wenn der Gründer die Ermessensleistung Gründungszuschuss nicht erhält. Um das KfW Gründercoaching mit einem 90% Zuschuss in Anspruch zu nehmen, ist derzeit die Fördervoraussetzung der Erhalt des Gründungszuschusses. Wenn es also keinen Gründungszuschuss als Unterstützung gibt, muss zusätzlich mehr Geld aufgewendet werden um beim Unternehmensaufbau professionelle Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Gründer und Gründerinnen können sich daher gerade in der wichtigen Anfangszeit eine professionelle Beratung als Unterstützung eher seltener leisten. Daher unsere Forderung an die Bundesregierung: Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ohne Gründungszuschuss nicht doppelt zu benachteiligen, und das KfW Gründercoaching mit 90% Zuschuss für alle Gründer und Gründerinnen aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr der Gründung zu ermöglichen. Wir freuen uns über Unterstützer dieser Petition, damit der Wirtschaftsmotor Existentzgründung nicht zwangsweise gestoppt wird. Bitte leiten Sie die Petition in Ihrem Netzwerk weiter - z.B. über die Sozialen Netzwerke. Freundliche Grüße und vielen Dank vorab. Dagmar Schulz 1a-Startup Unternehmensberatung

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.03.2012
Sammlung endet: 29.05.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-8125-033465

    Förderung der Aufnahme einer
    selbständigen Arbeit


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Existenzgründer und Existenzgründerinnen, die
    ein Unternehmen aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben, im ersten Jahr
    ihrer Gründung das KfW Gründercoaching mit einer Förderung zu 90 % nutzen
    können. Die bisherige Zulassungsvoraussetzung, der Erhalt des
    Gründungszuschusses, soll wegfallen.
    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass das Förderinstrument
    des Gründungszuschusses für Unternehmensgründungen aus der Arbeitslosigkeit
    heraus gekürzt wurde und zudem nur noch im Ermessen der jeweiligen
    Arbeitsagentur stehe. Darüber hinaus könne das KfW Gründercoaching nur in Höhe
    von 50 % der Förderungssumme in Anspruch genommen werden, wenn der Gründer
    keinen Gründungszuschuss erhalte. Dadurch erhielten zunehmend weniger
    Unternehmensgründer einen Gründungszuschuss und müssten zudem mehr Geld
    für professionelle Hilfe im Rahmen des Unternehmensaufbaus aufwenden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 1.202 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 88 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahmen,
    deren erste der Petentin übermittelt worden ist, lässt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

    Wie die Bundesregierung sachlich und rechtlich zutreffend ausführt, war im Jahre
    2012 das Ziel der Neujustierung des Gründungszuschusses im Rahmen des
    Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt die
    Anpassung der Förderung an die grundlegende Förderphilosophie im Dritten Buch
    Sozialgesetzbuch (SGB III). Diese bestand darin, für eine Eingliederung in Arbeit das
    jeweils beste Förderinstrument für die arbeitslose Person zu identifizieren. Ein
    pauschaler Rechtsanspruch widerspricht diesem Gedanken, weil er die Suche nach
    alternativen Eingliederungs- und Fördermöglichkeiten verhindert. Eine
    Ermessensleistung hingegen sichert eine Förderentscheidung, die am Maßstab des
    individuellen Einzelfalles ausgerichtet ist.
    Hiervon getrennt zu betrachten war das Gründercoaching bei Gründungen aus
    Arbeitslosigkeit, das je nach individueller Ausgangslage nachgehend ein weiteres
    Element der Förderung sein konnte, ähnlich wie z. B. Unterstützungsmaßnahmen im
    Vorgründungsbereich oder zum Gründungszeitpunkt einschließlich gezielter
    Unterstützung bei der Unternehmensfinanzierung (z. B. Mikrokreditfonds
    Deutschland).
    Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanzierte Programm
    „Gründercoaching Deutschland - Gründungen aus Arbeitslosigkeit" wurde bis zum
    30. April 2015 verlängert. Hierbei konnten für Gründerinnen und Gründer je nach
    Zielgebiet bis zu 75 % der Beratungskosten eines Gründercoachings übernommen
    werden.
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zwischenzeitlich
    Eckpunkte zur künftigen Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung
    vorgelegt. Damit sollen die verschiedenen Programme des Bundes, die Gründer
    sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme von
    Beratungsdienstleistungen unterstützen, zusammengefasst werden. So sollen diese
    einen besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how erhalten.
    Gerade für Menschen, die sich selbstständig machen, sind eine gute Vorbereitung
    und Begleitung von unternehmerischen Richtungsentscheidungen essenziell.
    Professionelle Beratung soll dabei unterstützen, die Erfolgschancen von Gründungen
    wie auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen zu
    steigern.
    Für das Jahr 2016 stehen 16 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Beratung zur
    Verfügung. Die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse sind
    vor allem für kleine und finanziell nicht sehr starke Unternehmen in schwächer

    entwickelten Regionen von großer Bedeutung. Die Richtlinien traten am 1. Januar
    2016 in Kraft. Die neue Förderung ersetzt die bisherige „Förderung
    unternehmerischen Know-hows“ sowie die Programme „Gründercoaching
    Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“. Antragsberechtigt sind
    neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-
    Mittelstandsdefinition. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt
    das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
    Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich
    deshalb nicht für die Eingabe auszusprechen. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

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