Energiewirtschaft - Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

450 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

450 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Ausbau des Stromnetzes vorrangetrieben wird, um die zusätzliche alternative Energie durchleiten zu können.

Begründung

Um Strom, aus alternativen Quellen vom einen Ende von Deutschland zum anderen zu leiten muß eine Verpflichtung ausgesprochen werden an die sich die Energieanbieter halten müssen oder es sollte eine verstaatlichung des Stromnetzes in Betracht gezogen werden ? dann müßte der Staat allerdings schnellstens zusätzliche Leitungskapazitäten schaffen. Denn die Anbieter haben keinerlei Interessen Kapazitäten zu schaffen um fremde Energie durchzuleiten, sie haben eigene Kraftwerke die ausgelastet und am Netz gehalten werden wollen. Dafür nehmen sie auch gern in Kauf das den Kunden ein Energieengpass suggeriert wird der aber so nicht vorhanden ist, da immer wieder z.B. Windräder abgeschaltet werden müßen. Eine Terminvorgabe bis wann die zusätzlichen Kapazitäten geschaffen werden müßen sollte vorgegeben werden. Falls der Termin nicht eingehalten wird kann die Ausweitung vom Staat übernommen und dem zuständigen Unternehmen in Rechnung gestellt werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.02.2012
Sammlung endet: 22.05.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-09-751-034614Energiewirtschaft
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine gesetzliche Verpflichtung zum Stromnetzausbau gefordert.
    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es liegen 450 Mitzeichnungen, 43 Diskussionsbeiträge sowie mehrere sachgleiche
    Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
    unterzogen. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden
    Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, zusammen mit der gesetzlichen
    Verpflichtung seien Fristen zum Netzausbau vorzugeben. So könnten die
    notwendigen Übertragungskapazitäten für den Transport erneuerbarer Energien
    geschaffen werden. Alternativ wird die Verstaatlichung des Stromnetzes
    vorgeschlagen. Es wird angeregt, auch Bundesfernstraßen zu nutzen. Dies sei
    planungsrechtlich schneller durchzusetzen. In der Bevölkerung stoße dieses
    Vorgehen auf weniger Widerstand. Der Landschaftsverbrauch würde minimiert. Eine
    Stromleitung entlang einer Autobahntrasse beeinträchtige Gegenden, mit bereits
    geringen Freizeit- und Erholungswerten.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verweisen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Zudem berücksichtigte der Petitionsausschuss die
    Stellungnahme des Rechtsausschusses nach § 109 der Geschäftsordnung des
    Bundestages, der am 24. April 2013 seinen Bericht und die Beschlussempfehlung
    des Ausschusses vorgelegt hatte (BT-Drs. 17/13258). Das Plenum des Deutschen

    Bundestages befasste sich mehrmals mit dem Thema und beriet hierüber ausführlich
    (Protokoll der Plenarsitzung 17/237 vom 25. April 2013). Das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens des
    zuständigen Fachausschusses sowie der Bundesregierung angeführten Aspekte wie
    folgt zusammenfassen:
    Zunächst stellt der Petitionsausschuss fest, dass der Netzausbau erforderlich ist, um
    die Energiewende zu verwirklichen. Die Akzeptanz von Ausbaumaßnahmen in der
    Bevölkerung ist ein wesentlicher Faktor. Im Netzausbaubeschleunigungsgesetz
    wurden deshalb eine Transparenz und eine Bürgerbeteiligung verankert.
    Der Ausschuss weist darauf hin, dass Betreiber von Energieversorgungsnetzen nach
    § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet sind, ein sicheres, zuverlässiges
    und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten,
    bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es
    wirtschaftlich zumutbar ist. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr
    2011 wurden konkrete Vorgaben zur koordinierten gemeinsamen
    Netzausbauplanung der Übertragungsnetzbetreiber eingeführt. Gemäß §§ 12a ff.
    EnWG haben die Übertragungsnetzbetreiber einen gemeinsamen nationalen
    Netzentwicklungsplan auf Grundlage eines Szenariorahmens zu entwickeln. Der
    Plan muss alle Netzausbaumaßnahmen der nächsten zehn Jahre enthalten, die für
    einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Der jährliche
    Szenariorahmen und der Netzentwicklungsplan sind öffentlich zu konsultieren. Beide
    Unterlagen bedürfen der Genehmigung seitens der Bundesnetzagentur für
    Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Diese prüft auch die
    Angemessenheit des Netzentwicklungsplans mit Blick auf die gesetzliche
    Netzausbauverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber.
    Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass der Bundesbedarfsplan für den Ausbau
    des Übertragungsnetzes auch in der 18. Legislaturperiode das zentrale Instrument
    darstellt. Die Notwendigkeit identifizierter Maßnahmen wird durch das am 27. Juli
    2013 in Kraft getretene Bundesbedarfsplangesetz qualifiziert. Engpässe in der
    Stromversorgung sollen durch beschleunigten Ausbau von Hochspannungstrassen,
    insbesondere von Nord nach Süd, vermieden werden. Der Ausschuss betont, dass
    der Bundesbedarfsplan, eine Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz, diejenigen
    Vorhaben zu Anpassung und Ausbau der Übertragungsnetze aufführt, für welche die
    energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur
    Gewährleistung sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes bestehen. Der

    Bedarfsplan enthält 36 Vorhaben. Der Ausschuss weist darauf hin, dass mit dem
    Netzausbaubeschleunigungsgesetz die Grundlage für bundeseinheitliche
    Planfeststellungsverfahren geschaffen wurde. Verzögerungen bei Projekten, die
    Ländergrenzen überschreiten, werden vermieden.
    Die Erfahrung zeigt nach Einschätzung des Petitionsausschusses, dass die
    Stromversorgung in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren privatwirtschaftlichen
    Strukturen sehr zuverlässig ist. Wichtig ist, mittels gesetzten Rahmenbedingungen
    und Regulierung sicherzustellen, dass die notwendigen Netzinvestitionen auch in
    Zukunft vorgenommen werden.
    Der Ausschuss hebt hervor, dass es in der 18. Legislaturperiode Ziel ist,
    Optimierungspotenziale der Bestandsnetze im Rahmen verlässlicher, langfristiger
    Netzausbauplanung auszuschöpfen. So sollen die Aufnahmekapazität des Netzes für
    erneuerbare Energien gesteigert, Effizienz erhöht und Kosten gesenkt werden. Auch
    begrüßt der Ausschuss die intensive Prüfung von Möglichkeiten, den Netzausbau
    durch Inanspruchnahme vorhandener Trassen und technischer Einrichtungen zu
    beschleunigen. Es wird nicht nur die Nutzung von Bundesautobahnen erwogen,
    sondern unter anderem auch die Einbindung des Bahnstromnetzes, der
    Bundeswasserstraßen und die Ertüchtigung vorhandener Leitungen. Der Ausschuss
    weist darauf hin, dass schon heute die Nutzung vorhandener Trassen, soweit
    technisch und wirtschaftlich möglich, rechtlich gefordert und gefördert wird. Das so
    genannte „Bündelungsprinzip“ gibt vor, im Rahmen von Planungsentscheidungen,
    linienförmige Infrastrukturprojekte möglichst zusammenzufassen. Konkret bedeutet
    dies, dass Stromleitungen nach Möglichkeit parallel zu Bahn- oder Autobahntrassen
    zu führen sind, um die Eingriffe in die Landschaft zu minimieren. Ferner unterliegen
    Netzausbauvorhaben innerhalb vorhandener Trassenkorridore vereinfachten
    Genehmigungsverfahren. Eine Bündelung von Stromtrassen und anderen
    Infrastruktureinrichtungen ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten aber nicht überall
    möglich. Auch sind Mindestabstände und Bauverbotszonen zu beachten. Daneben
    ist nach Auffassung des Ausschusses sicherzustellen, dass gegebenenfalls
    erforderliche Arbeiten an den Stromleitungen den Verkehr nicht beeinträchtigen.
    Im Ergebnis ist nach Ansicht des Petitionsausschusses die Bündelung von
    Infrastruktureinrichtungen ein notwendiger Aspekt der Beschleunigung des
    Stromnetzausbaus.
    Der Ausschuss hebt hervor, dass der Ausbau im Einklang stehen muss mit dem Ziel,
    die Natur zu erhalten und zu schützen. Die Möglichkeiten der Natura-2000-

    Richtlinien sind zur Lösung von Konflikten zwischen Netzausbau und Naturschutz
    effektiv und pragmatisch zu nutzen. Im Jahr 2011 haben europäische Netzbetreiber
    und Umweltorganisationen eine „Europäische Netzerklärung zu Netzausbau und
    Naturschutz“ unterzeichnet.
    Abschließend betont der Petitionsausschuss, dass die Gremien des Deutschen
    Bundestages sich intensiv mit Fragen der Energiewende und des Netzausbaus
    beschäftigt haben. Entsprechende Drucksachen können im Internet unter
    www.bundestag.de eingesehen werden.
    Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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