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Die sofortige Einbürgerung von Pajtime G. aus Bayern ohne serbische Entlassungspapiere

Von: Thorsten Untergrabner aus Bad Abbach

An:   Landratsamt Kelheim in Bayern

Das Landratsamt Kelheim wird aufgefordert das Pajtime G. sofort Eingebürgert wird, da eine Einbürgerungszusicherung vom Landratsamt und Entlassungspapiere aus Ihrer Kosovarischen Staatsbürgerschaft vorliegen. Entlassungspapiere von der Republik Serbien zu bekommen, wie es das Landratsamt fordert ist für Frau Pajtime G. die 1990 in Regensburg/Deutschland geboren ist unzumutbar.

Begründung: Bayern ist neben Sachsen das einzige Bundesland, das trotz der Anerkennung Kosovos
durch Deutschland von einbürgerungswillige Kosovaren verlangt, nicht nur ihre kosovarische,
sondern auch die serbische Staatsbürgerschaft abzulegen. Zwar setzt eine Einbürgerung in
Deutschland grundsätzlich voraus, dass der Ausländer seine bisherige Staatsbürgerschaft
aufgibt oder verliert (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG). § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StAG regelt
aber unter anderem, dass hiervon eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Entlassung aus
der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht wird. Das Bayerische Staatsministerium des Innern beruft sich darauf, dass zwischen 2004 und 2010 immerhin 1400 Kosovaren aus der serbischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden. Jedoch wies
bereits der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 24.9.2008 (13 S 1812/07) darauf
hin, dass die Durchführung vieler Entlassungsverfahren einer Unzumutbarkeit der Entlassung
aufgrund der hohen Fälscherquote nicht entgegensteht. Dem Bayerischen Flüchtlingsrat liegen darüber hinaus Hinweise vor, dass die begehrte Entlassung aus der Staatsbürgerschaft
zum Teil gegen die Zahlung von Bestechungsgeld möglich ist. Viele Betroffenen empfinden
es im Übrigen als demütigend, den ehemaligen Kriegsgegner um die Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit zu „bitten“. Wenn die restlichen Einbürgerungsvoraussetzungen
vorliegen, steht u.E. einer Einbürgerung in Deutschland nichts entgegen. Vor diesem Hintergrund sollte die Bayerische Staatsregierung ihre Einbürgerungspraxis für Kosovaren erleichterten.

Im Namen aller Unterzeichner.

Bad Abbach, 04.02.2012 (aktiv bis 05.02.2012)

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