Gesundheit

Anerkennung der Liposuktion als EBM-Ä für die Behandlung des Lipödems durch den G-BA

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
21.850 Unterstützende

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium dazu auf den G-BA damit zu beauftragen, die Liposuktion als EBM-Ä für die Behandlung der leider viel zu wenig bekannten und erforschten Krankheit, namens Lipödem anzuerkennen.

Das Lipödem ist eine chronische und meist progrediente Erkrankung bei Frauen, die durch eine Fettverteilungsstörung gekennzeichnet ist.(www.phlebology.de/Deutsche-Gesellschaft-fur-Phlebologie/leitlinie-lipoedem-der-beine.html) Diese entsteht aufgrund symmetrischen Unterhautfettgewebsvermehrungen überwiegend der unteren, in 30% der oberen Extremitäten. Zusätzlich bestehen die Neigung zu orthostatischen Ödemen sowie eine Hämatomneigung nach geringem Trauma und eine deutliche Berührungsempfindlichkeit. Im fortgeschrittenen Stadium kann sich zusätzlich ein lymphostatisches Ödem ausbilden (Lipo-Lymphödem). Dieses fortgeschrittene Stadium gilt es unter anderem zu vermeiden, da eine Dysfunktion des Lymphsystems des Menschens irreparabel ist.

Behandlungsmethoden für das Lipödem sind fälschlicherweise laut dem G-BA einhergehend mit der Behandlungsmethode eines Lymphödems, diese Krankheiten liegen zwar nah beieinander, sind jedoch komplett unterschiedlich.

Begründung

Den oben beschriebenen negativen Krankheitsverlauf gilt es frühestmöglich zu stoppen. Hierzu eignet sich ausschließlich die Liposuktion, welche das krankhaft vermehrte Fettgewebsvolumina entfernt, so dass es zur Beseitigung der pathologischen Morphologie kommt. Eine andere erfolgsversprechende Therapie existiert nicht. In den letzten 10 Jahren hat sich die Liposuktion etabliert und gilt heutzutage als sichere und effektive Therapie. Ohne Operation ist eine suffiziente Behandlung des Lipödems nicht möglich. Die aktuelle Datenlage bestätigt den dargestellten Behandlungserfolg.(www.dglymph.de/english/international-publications/) Zwar ist die Liposuktion als Behandlung des Lipödems nicht als abrechnungsfähige ärztliche Leistung im einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (EBM-Ä) enthalten, jedoch steht den Patientinnen dennoch ein Anspruch auf diese Behandlung zu, daher muss genau an dieser Stelle etwas unternommen werden und die aktuellen Forschungsergebnisse müssen Beachtung finden.

Bei der Liposuktion bei einem Lipödem handelt es sich um eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistung, deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, gemäß § 12 Abs. 1 SGB V. Der Zustand der Patientinnen verschlechtert sich, falls die genannte Operation nicht durchgeführt wird, stetig. Beim Lipödem liegt eine Erkrankung vor, welche chronisch verläuft, eine deutliche Progression aufweist und die Lebensqualität auf Dauer stark und nachhaltig beeinträchtigt, zu dem kann sie auch bei Verschlechterung, eine Dysfunktion des Lymphsystems hervorrufen, welche irreparabel ist und eine lebenslange Behandlung durch KPE unabdingbar erfordern würde.

Eine lebenslange Behandlung durch KPE (beispielsweise bei einer Patientin im Alter von Ende 20) wäre kumuliert auf eine Lebenserwartung des Rentenalters um ein ca. zehnfaches teurer, als die einmalige Behandlung durch Liposuktion. Bemessen an den Vergütungsvereinbarungen gemäß § 125 SGB V für Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen, Massagen und medizinischer Bäder gültig ab dem 01.04.2012 für die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, würde eine 40 Jahre andauernde, stetig durchgeführte MLD-Ganzbehandlung mit Kompressionsbandagierung beider Extremitäten (beide Beine) abzüglich des Seitens der Patientin zu leistenden Zuzahlungsanteils von ungefähr 12.441,60€, sich auf eine Summe von 130.752,-€ belaufen. Der einmalige Eingriff einer Liposuktion beläuft sich, je nach Durchführungsort auf zwischen 10.416,64€ und 20.221,-€. Eine fortlaufende Behandlung durch KPE ist daher weder ausreichend, zweckmäßig noch wirtschaftlich im Sinne des §12 Abs. 1 SGB V.

Seit mehren Jahren wird in diesem Gebiet geforscht und behandelt, Erfolg bringend durch Liposuktion. Mehrere Klagen zu diesem Kampf um Kostenübernahme der Krankenkassen der Liposuktion beim Lipödem von betroffenen Patientinnen wurden geführt mit unterschiedlichen Ergebnissen, doch bis dato hat der G-BA nicht in Erwägung gezogen die Liposuktion (noch als eine NUB deklariert), in ein Anerkennungsverfahren in angemessener Zeit einzuleiten bzw. durchzuführen.

Ist nicht unsere Regierung, in dem deutschen sozialen Rechtsstaat mit verantwortlich sich diesem Fehler im Gesundheitssystem anzunehmen und den GBA zu überwachen und ggf. Antragsprüfungen zu initieren? Wir bitten Sie hiermit höflich, setzen Sie einen Meilenstein in dem Gesundheitssystem, setzen Sie einen Meilenstein in der Politik und für uns am entschiedensten, setzen Sie bitte einen Meilenstein in dem Leben vieler tausenden betroffenen Patientinnen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Ergebnis

    am 25.09.2013

    Liebe Mitunterzeichner,

    Vor einigen Wochen bekam ich endlich die heiß und sehnlichst erwartete Antwort vom Petitionsausschuss.

    Es war leider - wie sollte es auch anders sein - eine negative Antwort.
    Der Petitionsausschuss sieht keine Notwendigkeit einer Veranlassung der Überprüfung der Liposuktion als kassenärztliche Leistung bei lipödembetroffenen Patienten, gegenüber dem GBA.

    Das genialste an der Antwort war jedoch, dass es haargenau, WORT WÖRTLICH!, der exakt selbe Text war, wie bereits bei der Antwort des Petitionsausschusses zu einer anderen Petition zu dem selben Thema vor drei Jahren,welche Dorothea Bosse (1. Vorsitzende des Lipödem Hilfe e.V.) eingereicht hatte!
    Eine bodenlose Frechheit.
    Es lohnt sich somit nicht, sich über... weiter

  • Die Petition wurde am 31. Januar 2013 beim Deutschen Bundestag eingereicht.
    Es wird auf Antwort gewartet.

  • 01.12.2012

    am 27.11.2012

    Meine Lieben,

    der Countdown läuft... es sind nur noch einige Tage bis die Petitionsfrist eintrifft.

    Kommenden Samstag am 01. Dezember ist der letzte Tag der Petition.

    Bitte aquiriert noch einmal alle eure Kräfte und Reserven.
    Lasst uns wenigstens 20.000 Stimmen bekommen!
    Falls ihr noch Listen habt, ladet sie bereits heute oder morgen hoch, nicht auf den letzten Drücker, jede Unterschrift ist soo wichtig!

    Besten Dank an euch Alle,

    Diana

GESCHLECHTSUMWANDLUNGEN, DROGEN- u ALKOHOLERKRANKUNGEN (mit sehr vielen langwierigen Therapien) werden doch AUCH BEZAHLT ! WIR FORDERN das GLEICHE RECHT FÜR LIPÖDEM - PATIENTEN ! !!! EINE UMFASSENDE BEHANDLUNG ist nur mit LIPOSUKTION MÖGLICH !!!

Weil die wICHTIGEN sACHEN NICHT UNTERSTÜZT WERDEN

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