Die Petiton ist beendet. Es wurden 5773 Unterschriften gesammelt.
Petitionsbeschluss: Der Petition wurde nicht entsprochen oder überwiegend nicht entsprochen.

Aufhebung des Tanzverbots an Feiertagen in Hessen

Von: Marcus Bender aus Offenbach

An:   Landtag in Hessen

Sehr geehrte Abgeordnete des Hessischen Landtages,
mit dieser Petition wird gefordert, eine Änderung hinsichtlich des Tanzverbotes im Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) in der Fassung vom 29. Dezember 1971 vorzunehmen!
[komplett hier nachzulesen: tinyurl.com/3wb3kgt]

Wir fordern das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen anfolgenden Feiertagen aufzuheben:
§1 (1)
1.der Neujahrstag,
2.der Karfreitag,
3.der Ostermontag,
4.der 1. Mai,
5.der Himmelfahrtstag,
6.der Pfingstmontag,
7.der Fronleichnamstag,
8.der Tag der Deutschen Einheit,
9.der 1. und 2. Weihnachtstag.

Sowie folgende Paragraphen zu streichen:
§ 9
Am 1. Weihnachtstag, Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten die Vorschriften des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4 während des ganzen Tages.

§ 10
Am Gründonnerstag von 4 Uhr an, am Karsamstag und von 17 Uhr an am Heiligabend sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.

Da ein Verstoß gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeit angesehen wird, müssen Veranstaltungen bei denen getanzt wird, an den genannten Tagen schließen oder ihren Gästen das Tanzen verbieten.
Mit Ausnahme des Verbotes öffentlicher Tanzveranstaltungen am Volkstrauertag handelt es sich bei allen in §1 erwähnten Tagen um christliche Feier- und Trauertage. Die Schutzwürdigkeit dieser Tage geht zurück auf Art. 140 GG i. V. m. § 139 WRV, welcher „(…) die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich schützt.“ Hierbei ist zu beachten, dass dieses Gesetz aus dem Jahre 1919 stammt.
In der Schweiz hob zuletzt das Kanton Luzern (2010) das Tanzverbot auf (www.lu.ch/download/gr-geshaefte/2007-2011/b_144.pdf). Es folgte damit den Entscheidungen anderer Kantone, die bereits in den letzten Jahren das Tanzverbot ganz oder teilweise aufgehoben haben: Kanton Aargau (1998: Verbot nicht mehr zeitgemäß), St. Gallen (2004), Schaffhausen (2006: generelles Tanzverbot kaum mehr vertretbar) und Zug (2004: einschränkende Bestimmungen für die hohen Feiertage nicht mehr zeitgemäß, wird von einem großen Teil der Bevölkerung nicht mehr verstanden).

Begründung: Das Gesetz benötigt eine Anpassung an die heutige Lebensrealität der Hessinnen und Hessen.
Jeder Christ der an genannten Feiertagen einen Gottesdienst besuchen möchte kann dies tun und wird nicht durch öffentliche Tanzveranstaltungen davon abgehalten!
Es würde zudem eine Arbeitsentlastung für Polizei und des Ordnungsamts darstellen und Hessen eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Bender

Im Namen aller Unterzeichner.

Offenbach, 14.04.2011 (aktiv bis 11.05.2011)

Debatte zur Petition

PRO: "Wäre das Tanzen an allen Tagen erlaubt, so hätte dies keine Auswirkungen auf die Religionsausübung derjenigen, die aufgrund ihres Glaubens an den genannten mehr...

PRO: Kein einziger Mensch wird am Karfreitag durch Tanzen in seinen religiösen Gefühlen verletzt. Er kann ganz einfach der Disco oder dem Musikschuppen fern mehr...

CONTRA: Wenn man soweit geht, auch an Feiertagen der Spaß und Leichtsinnsgesellschaft freien Lauf zu lassen, könnte man im nächsten Zug die Feiertage auch gleich mehr...

CONTRA: also ich bin für das tanzverbot! ist doch wieder mal typisch für unsere gesellschaft, dass alle die freien tage abgreifen wollen, die die kirche mit sich mehr...

>>> Zur Debatte



 

Petitions-Blog

 

Petition wurde nicht entsprochen! (07.10.2011)

Der komplette Brief vom Innenministerium ist unter folgendem Link zu finden:

www.dropbox.com/gallery/14236556/1/Entscheidung%20Petition%20Tanzverbot?h=8777ba

Petitionsbeschluss: Der Petition wurde nicht entsprochen oder überwiegend nicht entsprochen am 07.10.2011
Referenz: II 7 - 3 d 38.03-1/05-11/003

Liebe Mitstreiter!

Leider wurde der Petition nicht entsprochen!

Den komplette Brief zu der Entscheidung des Innenministeriums könnt ihr unter folgendem Link nachlesen:

www.dropbox.com/gallery/14236556/1/Entscheidung%20Petition%20Tanzverbot?h=8777ba

Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung!

UPDATE (11.09.2011)

Mich erreichte folgendes Schreiben vom 30.08.2011:

***
Sehr geehrter Herr Bender,
in Ausführung des Beschlusses des Petitionsausschusses vom 18.08.2011 habe ich ihre oben bezeichnete Eingabe dem Innenausschuss überwiesen.

Die Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Beschluss des Landtags wird ihnen alsbald nach Abschluss der Beratung mitgeteilt werden.

Ich bitte Sie, die Mitunterzeichner der Eingabe von dem Inhalt dieser MItteilung in Kenntnis zu setzen. [was ich hiermit tue!]
***
Wir bleiben gespannt! :)

Viele Grüße

Der Empfang der Petition wurde bestätigt am 01.06.2011
Referenz: 02555/18

Heute hat der Herr Präsident des Petitionsausschusses den Empfang der Eingabe bestätigt.
"Die Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Beschluss des Landtags wird ihnen alsbald nach Abschluss der Beratung mitgeteilt werden."

Wir sind gespannt!

Einen schönen Himmelfahrtstag und beste Grüße!

Die Petition wurde eingereicht am 17.05.2011

Liebe Mitstreiter!
Ich habe heute die Unterschritenliste (110 Seiten!!!) ausgedruckt und per Post an den Hessischen Landtag geschickt!
Über Neuigkeiten werde ich euch/sie zeitnah informieren!

Beste Grüße