Kein Verstoß gegen Arbeitspflichten.
Die Hebamme diente nicht der Kirche, sondern Schwangeren und Neugeborenen, also dem Leben. Es stimmt auch nicht, dass sie sich von Christlichen Werten distanziert hätte, wie manche behaupten. Sondern die Kirche selbst verrät diese Werte beim Umgang mit Missbrauchsfällen! Das Sonderrecht der Kirchen gehört abgeschafft, v.a. bei strafrechtlichen Ermittlungen! Gleiches Recht für alle Bürger!
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