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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) sieht eine geplante pauschale 3%-Kürzung auf alle Versorgungsverträge in der individuellen Hilfsmittelversorgung vor.
Wir meinen, das ist der falsche Weg. Wir teilen die Ansicht der FinanzKommission Gesundheit. Sie hat explizit darauf hingewiesen, dass ein pauschaler Preiseingriff im Bereich der Hilfsmittelversorgung die Versorgungsqualität substantiell gefährden kann. Daher schlägt sie gezielte Maßnahmen ausschließlich für stark standardisierte Bereiche vor (z.B. Festbeträge). Mit dem BStabG bricht die Bundesregierung mit den Prinzipien ihrer eigenen Expertenkommission: Die Hilfsmittelversorgung gehört gerade nicht zu den Kostentreibern der GKV. Trotzdem soll sie pauschal gekürzt werden.
Das bestraft Vergütungsdisziplin und gefährdet wohnortnahe, individuelle Versorgung sowie die Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Das BStabG zerstört im Bereich der Hilfsmittelversorgung Strukturen, die bereits heute unter enormen Druck stehen. Schon heute herrscht in der handwerksbasierten Versorgung ein enormer Fachkräftemangel. Laut Kompetenzzentrum Fachkräftekräftesicherung (KOFA), gibt es kaum eine medizinische Berufsgruppe, in der ein größerer Fachkräftemangel besteht. Bundesweit weist die KOFA für Aufsichts- und Führungskräfte in der Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik lediglich 18 qualifizierte Bewerber auf 100 offene Stellen aus. Das ist schon heute Alarmstufe Rot für die qualitätsgesicherte Versorgung.
Das BStabG trifft die Versorgung von Menschen, die auf passgenaue Versorgung angewiesen sind. Sie trifft ambulante Versorgung, die Kliniken entlastet und Teilhabe ermöglicht. Wer stabile Beiträge und stabile Versorgung will, darf die individuelle Hilfsmittelversorgung nicht pauschal kürzen.
Wir fordern: 3%-Abschlag streichen. Individuelle, handwerksbasierte Hilfsmittelversorgung sichern.
Begründung
Die handwerksbasierte, individuelle Hilfsmittelversorgung ist kein anonymer Produktmarkt. Sie ist individuelle Fertigung, Beratung, Anpassung, Maßarbeit, Nachsorge, Reparatur, Mobilität, Teilhabe und Versorgungssicherheit.
Gerade Menschen mit hohem Versorgungsbedarf sind darauf angewiesen, dass Versorgung vor Ort erreichbar bleibt: Kinder mit komplexem Versorgungsbedarf, Menschen nach Amputation, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Pflegebedürftige, Menschen mit schweren neurologischen Erkrankungen oder Patienten nach Unfall, Tumor oder Verbrennung.
Der geplante pauschale 3%-Abschlag unterscheidet nicht zwischen standardisierten Produkten und individueller, handwerksbasierter Hilfsmittelversorgung mit hohem Dienstleistungsanteil. Genau das ist das Problem.
Er trifft besonders die Strukturen, die personalintensiv, handwerksbasiert, wohnortnah und fachlich anspruchsvoll sind. Die BIV-OT-Stellungnahme beschreibt diesen Effekt klar: Standardisierte Bereiche würden relativ begünstigt, dienstleistungsintensive Versorgungen dagegen überproportional belastet. Betroffen sind vor allem personalintensive, handwerksbasierte und wohnortnahe Strukturen, die für komplexe Versorgungen unverzichtbar sind.
Der pauschale Abschlag ist:
Nicht fair, weil ein Bereich pauschal bestraft wird, der laut der Finanzkommission gerade nicht durch entkoppelte Preisdynamik auffällt und den Beitragssatz bereits heute eher entlastet als belastet.
Nicht sozial, weil die Kürzung nicht abstrakte Märkte trifft, sondern individuelle Versorgung vor Ort, die für die Teilhabe und Mobilität unverzichtbar ist.
Nicht stabil, weil sie keine Strukturprobleme löst, sondern wohnortnahe Versorgungsstrukturen zerstört, die Ambulantisierung, Teilhabe, Pflege und Entlastung des stationären Systems überhaupt erst ermöglichen.
Wer Versorgung für die Zukunft stabilisieren will, darf nicht ausgerechnet dort pauschal kürzen, wo Menschen auf medizinische Fachkräfte, wohnortnahe Strukturen und individuelle Versorgung angewiesen sind.
Stattdessen braucht es:
- differenzierte Wirtschaftlichkeitssteuerung,
- weniger Bürokratie,
- verlässliche Rahmenbedingungen
Stabilität entsteht in der Versorgung vor Ort.
Darum: Jetzt Versorgung sichern. Keine pauschale 3%-Kürzung in der individuellen Hilfsmittelversorgung.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
04.05.2026
Sammlung endet:
03.11.2026
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
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In einem Bereich wo seit Jahren gekürzt wird ist schon lange das Ende der Fahnenstange erreicht.