Debatte
Hier geht es nicht um die Unterstützung privatwirtschaftlich organisierter Kapitalgesellschaften!!! Hier geht es um freigemeinnützige Krankenhäuser, die eben gemeinnützige Ziele verfolgen (Verbesserung der Angebotsstruktur der Patient*innen) und Ihre Miatarbeiter*innen fair bezahlen.
Private Krankenhauskonzerne wie Helios und Asklepios weisen seit Jahren zweistellige Umsatzrenditen aus - auf Kosten von Löhnen und Patienten-Versorgung. Das kann und darf nicht aus Steuergeldern finanziert werden. Sicher - diese Kliniken sind wichtig für die regionale Versorgung. Richtig ist aber auch, dass es privatwirtschaftliche Unternehmen sind. Entweder müssen sie also (notfalls auch per Gesetz) zur Versorgung verpflichtet werden oder die Kliniken wieder in staatliche Hand.
Politik muss endlich damit aufhören den Volkswillen zu ignorieren. Wenn doch Kritik kommt, sitzt die Politik das aus und macht dann einfach weiter. Das muss aufhören!
Die zunehmende Zahl privat betriebener Krankenhäuser hat dazu geführt, dass nicht länger das menschliche Leben und die Gesundheit im Zentrum der Aufmerksamkeit steht. Im Fokus stehen heute betriebswirtschaftliche Kennzahlen: Produktivität, Rentabilität und Effizienz.
Das Leben ist kein Bilanzposten
Der Mensch ist nicht länger Patient, sondern - wahlweise - Kostenfaktor oder Bilanzposten. Und auch die Folgen der fortschreitenden Privatisierung sind nicht zu übersehen. Innerhalb eines Jahres haben 34 Kliniken Insolvenz angemeldet. Geht der Trend weiter, werden im Jahr 2030 rund 25% aller Krankenhäuser in die Zahlungsunfähigkeit geraten.**.
Dieser Entwicklung muss ein Ende gesetzt werden. Die Gesundheit der Menschen ist weder Handelsware noch Spekulationsobjekt. Wenn das menschliche Leben nur noch als Posten in einer Bilanz auftaucht, muss die Frage nach der Würde des Menschen selbst gestellt werden. Die medizinische Versorgung der Menschen darf nicht von Wirtschaftsprüfern und Insolvenzverwaltern abhängig sein.
Darum fordern wir
1. die Überführung aller Krankenhäuser mit allgemeiner medizinischer Versorgung in öffentliche Verwaltung. Diese Einrichtungen sollen allein der Gemeinnützigkeit und der Wiederherstellung der Gesundheit dienen und nicht den Profitinteressen einiger Weniger. Somit entfiele auch die Notwendigkeit Gewinne erwirtschaften zu müssen, um die monetären Interessen privater Investoren zu befriedigen. Die Versorgung der Menschen kann wieder in den Mittelpunkt rücken.
2. ein Verbot der Veräußerung von Einrichtungen der allgemeinen medizinischen Versorgung an nationale und internationale Privatinvestoren. Die Gesundheit des Menschen ist keine Ware, die nach Gutdünken und rein finanziellen Interessen gehandelt werden darf.