Neuigkeiten
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Was kann man Positives bewirken?
vor 19 Std.Vielen Dank für eure große Unterstützung – durch Unterschriften, das Teilen der Petition und viele ermutigende Kommentare. Das gibt uns allen Rückenwind und zeigt, dass Hürth klar für ein respektvolles, weltoffenes Miteinander steht.
Parallel zur rechtlichen Prüfung können wir als Nachbarschaft und Stadtgesellschaft selbst aktiv werden und ein positives, demokratisches Ortsbild stärken. Unter den Unterstützenden sind so viele kreative Menschen aus Hürth – dieses Potenzial möchten wir gerne gemeinsam nutzen.
Wir laden euch daher ein, Ideen zu sammeln, wie wir unsere weltoffene Haltung sichtbar machen können:
– Ein „Fest der Demokratie“ oder ein Nachbarschaftsfest für Vielfalt und Respekt?
– Bunte Steine oder andere sichtbare Zeichen im Straßenraum – ähnlich wie in der Corona‑Zeit, aber mit klarer Botschaft für Demokratie?
– Selbst gestaltete Plakate, Banner oder Fensteraktionen für Vielfalt und gegen Hass?Schreibt eure Vorschläge gerne als Kommentar zur Petition oder sprecht uns oder die Initiative "Über uns – Wir sind Hürther direkt an. Wir aus der Nachbarschaft koordinieren die Ideen und schauen, was sich gemeinsam konkret umsetzen lässt.
Vielen Dank, dass ihr Hürth mit uns bunt, demokratisch und weltoffen haltet.
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Petition in Zeichnung - Vielen Dank!
vor 2 TagenRichtig super: Wir haben schon 285 Unterstützende zusammen. Das gibt einen tollen Rückenwind für die Ratssitzung morgen. Leider ist es zu spät, um die Angelegenheit noch offiziell auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Unter „Verschiedenes“ kann das Thema aber von einem Ratsmitglied aufgegriffen und eine Information oder Aussprache angestoßen werden. Je mehr Stimmen wir erzeugen, desto wahrscheinlich wird die Befassung.
Ja, es gibt Bedenken, ob man rechtlich überhaupt gegen die Fassadengestaltung vorgehen kann. Hoffnung schöpfen wir Nachbarinnen und Nachbarn aus einer Entscheidung des OVG NRW: Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 167/23
Dort heißt es sinngemäß, dass allein das öffentliche Zeigen der Reichsflagge (Farbenfolge Schwarz‑Weiß‑Rot) noch keine Gefahr für die öffentliche Ordnung im Sinne von § 14 Abs. 1 OBG NRW begründet. Eine solche Gefahr kann sich aber aus dem Gesamtkontext der Verwendung der Flagge ergeben. Es müssen Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass zu Einschüchterung, Diskriminierung und Gewalt aufgerufen wird.
Reichsflaggen sind auf der Fassade reichlich vorhanden. Das ist nicht die strafrechtliche, sondern die verwaltungsrechtliche Schiene – und über diese lässt sich auch eine Unterlassung erreichen. Außerdem kann geprüft werden, ob eine Hausfassade überhaupt dauerhaft als politisches Manifest genutzt werden darf, also ob baurechtliche oder ordnungsrechtliche Grenzen überschritten sind. Strafanzeigen wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) wurden inzwischen ebenfalls mehrfach gestellt.
Damit unser gemeinsames Zeichen aus der örtlichen Gemeinschaft noch stärker wahrgenommen wird und die Verwaltung die Angelegenheit erneut und gründlich prüft, wäre es großartig, wenn Du hilfst, die Online‑Petition weiter in Hürth zu verbreiten.
Sehr gerne können auch mehrere Mitglieder einer Familie unterzeichnen.
Vielen Dank für Deine Unterstützung!
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Änderungen an der Petition
vor 3 Tagen
ja und das sofort.