Tierschutz

Rettet die Schmetterlinge in Rheinland-Pfalz - #SaveButterflies

Petition richtet sich an
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
850 Unterstützende 145 in Rheinland-Pfalz
1% von 12.000 für Quorum
850 Unterstützende 145 in Rheinland-Pfalz
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  1. Gestartet Juli 2023
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Rettet die Schmetterlinge in Rheinland-Pfalz

Schmetterlinge sind faszinierende, farbenfrohe Geschöpfe, die Menschen seit je her begeistern. Als Bestäuberinsekten leisten viele Falterarten wichtige Dienste. Die Lebensräume der Tag- und Nachtfalter sind nunmehr fast überall bedroht und die Populationen gehen, wie bei allen Insekten, zum Teil dramatisch zurück. Die beiden Kardinalfaktoren für das Sterben der Schmetterlinge sind die

Jeden Tag werden in Rheinland-Pfalz 8,6 Hektar Boden neu bebaut und versiegelt. Der Lebensraum der Schmetterlinge schwindet rasant. Die bunte Artenvielfalt ist in akuter Gefahr, deshalb müssen Naturlandschaften erhalten, erweitert und vor Pestizid Anwendung bewahrt werden. Wir haben keine Zeit mehr. Wir können nicht mehr auf besseres Wetter warten. Das Klima schlägt Kapriolen und Kipppunkte sind bereits erreicht.

Wir fordern für die Rettung der Schmetterlinge und Insekten

  1. Strukturreiche Landschaft durch Blüten- & Pflanzenvielfalt mit Hecken & Bäumen, sowie mit Artenkorridoren & Gewässerrandstreifen, die gesetzlich besser zu schützen sind.
  2. Schrittweise Abschaffung der Pestizidanwendungen in der Landwirtschaft, keine Pestizidanwendungen in Naturschutzgebieten, keine Ausnahmegenehmigungen für Hubschrauberflüge mit Pestiziden neben FFH-Arten.

Bitte hilf mit Deiner Unterschrift unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Je mehr Menschen sich einsetzen, desto eher bekommen wir auch Gehör in der Politik. Nur gemeinsam können wir etwas zum Guten verändern.


Begründung

Begründung mit ausführlichen Erklärungen

Zu 1.

Strukturreiche Landschaft durch Blüten- & Pflanzenvielfalt mit Hecken & Bäumen, sowie mit Artenkorridoren & Gewässerrandstreifen die gesetzlich besser zu schützen sind.

Die biologische Vielfalt ist in Deutschland erschreckend stark zurück gegangen. Die Hauptursache für die Gefährdung vieler Schmetterlingsarten ist der Verlust an Lebensraum und der Entzug von Lebensgrundlagen und Futterpflanzen. Fehlt die für den Schmetterling benötigte Pflanze, so verschwindet auch die daran angepasste Art unwiderruflich. Unser stark dezimierender Einfluss auf die Artenvielfalt verdeutlicht die Wichtigkeit der Zurückgewinnung, der Erhaltung und Schaffung neuer blütenreicher Habitate, neuer Artenkorridore und Trittsteinbiotope. Gesetzlich geschützte Randbereiche von Gewässern, die darüber hinaus mit schmetterlingsfreundlichem Bewuchs angelegt werden, könnten in Rheinland-Pfalz eine Möglichkeit sein, sowohl den Lebensraum für Insekten wieder zu beleben, als auch das Gewässer selbst vor schädlichen Einträgen durch unerwünschte Stoffe aus der Landwirtschaft zu schützen. Das wäre ein sehr wichtiger Synergieeffekt für Natur und Mensch. Gewässer sind ja bereits vorhandene Korridore und entsprechend renaturiert sind sie Lebensadern und Lebensräume, die sich dafür anbieten.

Den meisten Gewässern fehlt jedoch dieser Randbereich und eine häufige Praxis in der Landwirtschaft in RLP ist es, Äcker bis an die Bachkante zu bearbeiten. Einen Lebensraum mit Pflanzen, Insekten und Kleinlebewesen am Gewässerrand gibt es dann nicht. Ein Mindestabstand zu einem Gewässer wurde im Landeswassergesetz (LWG) § 33 Gewässerrandstreifen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, bisher nicht grundsätzlich festlegt. Es wäre aber wichtig, mindestens 5 Meter Abstand zum Mittelwasserstand und -falls vorhanden- zur Böschungsoberkante von allen Bächen und Wasserläufen gesetzlich festzulegen und auch einzuhalten.

In der Summe bieten alle Gewässerrandstreifen zusammen nämlich ein riesiges Flächenpotential. Die Gewässer als Artenkorridore könnten mit dem entsprechenden gesetzlichen Schutz für struktur- und blütenreiche Randstreifen auch die Schmetterlingspopulationen wieder bereichern.

Deshalb fordern wir:

  • Blütenreiche Feldraine und Hecken anzupflanzen, die Waldränder aufzuwerten und Übergänge durch Blühwiesen und kleinteilige Strukturen zu Offenlandlebensräumen zu schaffen.
  • Mindestens 5 Meter breite, struktur- und blütenreiche Gewässerrandstreifen zu schaffen, durch gesetzliche Regelung zu sichern und verbindlich einzuhalten.

-

Zu 2.

Schrittweise Abschaffung der Pestizidanwendungen in der Landwirtschaft,

keine Pestizidanwendungen in Naturschutzgebieten,

keine Ausnahmegenehmigungen für Hubschrauberflüge mit Pestiziden neben FFH-Arten.

Pestizide sind chemische Substanzen, die Lebewesen töten, vertreiben oder in Keimung, Wachstum oder Vermehrung hemmen. Der hohe Pestizideinsatz ist einer der Hauptgründe für den Insekten- und Artenschwund. Mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt. Tagtäglich werden massenhaft Pestizide auf tausenden von Quadratkilometern versprüht. Dass dieses Handeln auch für Schmetterlinge nicht ohne Konsequenzen bleibt, können wir sehr deutlich am gegenwärtigen Rückgang und Verschwinden der Populationen erkennen. Das Umweltinstitut München zeigt in einer Studie von 2018 wie stark die Fernwirkung von Pestiziden ist und wie gefährlich die Überlagerungswirkung von verschiedenen Giften einzuschätzen ist. In allen Messungen konnten Luftbelastung und Verbreitung von Pestiziden über mehrere Kilometer und sogar bis in über 1000 m Höhe nachgewiesen werden. “Die Ergebnisse der Untersuchungen ergeben einen deutlichen Hinweis auf erheblichen Ferntransport von Pestiziden abseits der Applikationsflächen und bestätigen damit ähnlich verlautende Erkenntnisse anderer Autoren (Hofmann et al. 2017, 2015; Silva et al. 2017; Fahrenhorst et al. 2015; Peverly et al. 2015; Majewski et al. 2014; Kreuger & Kylin 2006).“ … “Im Vergleich zu einzelnen Wirkstoffen besteht bei der Gesamtbelastung an Pestiziden eine erheblich höhere und über den Saisonverlauf andauernde Belastung und damit ein entsprechend höheres Gefahrenpotenzial.“

Es sollte allen klar sein, dass Pestizide überall ankommen und zuerst die kleinsten Lebewesen vergiften. Dafür sind sie gemacht. Eine für den Menschen lebenswerte Welt ohne Schmetterlinge und andere Insekten ist nicht möglich. Der UN Sonderbeauftragte für das Recht auf Nahrung hat in einem Bericht der Vereinten Nationen über Pestizide versichert, dass es möglich ist die Welt mit Bio Lebensmitteln zu ernähren, dass die Pestizidindustrie die Wahrheit über die schädliche Wirkung ihrer Pestizide herunterspielt, dass die staatlichen Vorgaben zwar vielzählig aber nicht ausreichend sind um die Menschen tatsächlich vor den Giften zu schützen (UNO warnte vor katastrophalen Auswirkungen von Pestiziden).

Eine Schmetterlingsart die populär und zugleich am meisten bedroht ist, soll hier beispielhaft erwähnt werden. Sie wurde in RLP zu einem Aushängeschild des Tourismus. Auf Traumpfaden werden Touristen in die Steilhänge der Mosel geführt, um diesen, extrem seltenen, Falter noch sehen zu können.

Der Mosel-Apollofalter (Parnassius apollo vinningensis) ist eine nach § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützte Schmetterlingsart, die als stark gefährdet eingestuft und sein Vorkommen in Mitteleuropa, speziell hier an den Steilhängen der Mosel, als absolute Ausnahme und besonders schützenswerte Population dieser Art angesehen wird (Dem Apollofalter auf der Spur / Schmetterlinge und Wein – Schutz des Apollofalters an der Mosel).

‚Nachdem in den siebziger Jahren und Anfang der achtziger Jahre beobachtet wurde, dass der Apollo auch in Rheinland-Pfalz an vielen Stellen mit ehemaligen Vorkommen verschwand, wurde ab 1986 das Artenschutzprojekt „Apollofalter“ durchgeführt. So wurde vereinbart, die Ausbringung von Insektiziden vom Hubschrauber aus einzustellen, und auch die übrigen Spritzungen wurden möglichst außerhalb der Entwicklungszeiten der Raupen gelegt‘ (Apollofalter, Vorkommen, Gefährdung und Schutz).

Seit etwa 10 Jahren jedoch gehen die Vorkommen des Apollo wieder dramatisch zurück. Im unmittelbaren Umfeld der Lebensräume der FFH-Art Mosel-Apollofalter werden insektenschädliche Stoffe mittels Hubschrauber ausgebracht. Es handelt sich dabei zwar "nur" um Fungizide, aber diese sind definitiv auch schädlich für Insekten. Und es geht auch nicht nur um einen Stoff, sondern um an die 20 verschiedene Stoffe, von denen 14 vom Umweltbundesamt als potentiell schädlich für den Apollofalter eingeschätzt werden. Diese Mittel sind aber unserer Einschätzung nach noch weitaus giftiger als bisher offiziell bekannt, reichern sich zudem in der Umwelt an und wirken auch auf andere Insekten. Die Bundes- und Landesbehörden wissen seit geraumer Zeit davon, schieben sich aber gegenseitig die Zuständigkeit zu, wie schon einmal in den 80er Jahren (Melanargia -Schmetterlinge und mehr!). Diese Mittel mit Hubschrauber zu versprühen ist nur mit Sondergenehmigungen möglich. Diese Genehmigungen werden derzeit 100fach erteilt.

Erst kürzlich gab es durch die Presse alarmierende Meldungen zu Sicherheitslücken bei Pestizidzulassungen, die auch für Schmetterlinge nichts Gutes ahnen lassen (Sicherheitslücke bei Pestizidzulassungen). Agrochemie-Konzerne haben wichtige Studien zurück gehalten, wodurch Zulassungen gefährlicher Pestizide wieder erteilt wurden. Die Folgen durch Pestizide für Schmetterlinge und andere Insekten liegen meiner Meinnung nach auf der Hand.

Deshalb fordern wir:

  • Keine Ausbringung von Pestiziden in Naturschutzgebieten
  • Keine Ausnahmegenehmigungen für Hubschrauberflüge mit Pestizidanwendungen neben FFH Arten
  • Schrittweise Abschaffung aller Pestizide in der Landwirtschaft
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Martina For Nature aus Münstermaifeld
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