Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Hr. Dieter Reiter
Die Bürgerinitiative setzt sich für den unveränderten Erhalt der Freischankflächen auf öffentlichen Gehwegen für Restaurants und Cafés in der Landeshauptstadt München ein.
Durch neue Regelungen der Landeshauptstadt sind viele Flächen nicht mehr genehmigungsfähig und müssen drastisch reduziert werden und/oder erhalten sogar gar keine Genehmigung mehr. Die Bürger der Stadt möchten jedoch auch weiterhin das mediterrane Flair der Stadt an lauen Sommerabenden in ihrem Lieblingscafé oder Restaurant draußen genießen.
Herr Oberbürgermeister, lassen Sie nicht zu, dass durch diese neuen Regelungen der Charme unserer Stadt leidet.
Liebe Münchner und Münchnerinnen (und alle die sich nicht sicher sind...),
kämpft für Eueren Platz an der Sonne. Lasst nicht zu, dass die Stadtverwaltung durch realitätsfremde Regelungen Euerem Lieblingscafé oder Restaurant die Außenplätze wegnimmt oder diese drastisch reduziert.
Dies droht allen Lokalen, die die notwendigen neuen Mindestbreiten für Gehwege nicht mehr einhalten können. Siehe hierzu auch die Regelungen der Stadt München hinsichtlich der Mindestmaße der Gehwegbreiten: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Gewerbeangelegenheiten-und-Gaststaetten/Bezirksinspektionen/Sondernutzung.html
Wir wollen ausreichend Platz und keine abgeschnittenen Beine! Unterstützt uns mit Euerer Unterschrift oder Teilname an der Onlinepetition.
Bürgerinitiative für den Erhalt der Freischankflächen in München http://www.draussen-in-muenchen.org
Begründung
Seit 1. Mai 2014 gelten neue Richtlinien für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München.
Diese schränkt die Genehmigungsmöglichkeit von Freischankflächen aufgrund der festen Vorgabe von Mindestabständen erheblich ein. So wird geregelt: Um ein Durchkommen für den Verkehr sicher zu ermöglichen, muss zwischen der Sondernutzung und dem Gehsteigrand mindestens 1,60 Meter Platz bleiben. Grenzt an den Gehsteig ein Radweg, müssen mindestens 1,90 Meter frei bleiben, bei einem Parkbereich mit Schräg- und Senkrechtparkern mindestens 2,30 Meter.
Wir sind der Auffassung, dass diese Regelungen nicht praktikabel sind und dafür sorgt, dass viele Straßencafés oder Restaurants mit Außenfläche keine Genehmigung mehr erlangen können oder eine Reduzierung notwendig sind.
Daher sprechen wir uns für mindestens einen umfangreichen und dauerhaften Bestandsschutz für bisher genehmigte Flächen aus. Weiterhin bitten wir die Stadtverwaltung die Regulierung generell neu zu gestalten und weisen darauf hin, dass in etlichen Großstädten Deutschlands keine so erheblichen Regelungen zu Mindestmaßen vorhanden sind.