Region: Starnberg

Sicherer Schulweg: Tempo 30 für den Ortskern in Aufkirchen

Petition richtet sich an
Landratsamt Starnberg, Regierung von Oberbayern

506 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet März 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Landratsamt Starnberg, Regierung von Oberbayern

Wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger, fordern die Erweiterung der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 im Bereich vor der Schule auf den Ortskern - von der Ampelanlage bis zum Hotel "Die Post".

Der genannte Bereich in unmittelbarer Schulnähe stellt eine besonders gefährdete Zone für unsere Kinder und alle Weg-Besucher dar. Besonders in den morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten ist das Verkehrsaufkommen hoch, die Lage unübersichtlich und die Geschwindigkeit vieler Fahrzeuge überschreitet häufig das sichere Maß für eine Zone, die von Kindern und anderen Fußgängern stark frequentiert wird.

Tempo 30 bis zum Hotel "Die Post" würde nicht nur Schulkindern zugute kommen. In diesem Bereich auf der Länge von knapp 200 Meter befinden sich direkt an der Straße weitere soziale Einrichtungen und Einrichtungen des täglichen Lebens: Ein Montessori-Kindergarten und eine zukünftige Kinderkrippe, Gemeindebücherei, zwei Horte, sowie ein Friedhof und eine Kirche. Auch eine Edeka-Filiale und ein kleiner Ortskern mit einem Metzger, einer Bäckerei und Postfiliale, einem Gemüse- und Schreibwarenladen, einer Confiserie, einem Friseur und einer Drogerie führen dazu, dass sich in diesem Bereich täglich viele Menschen jeden Alters bewegen. Bei der Anlieferung der Edeka-Filiale an drei Wochentagen sowie dem dazu kommenden Schulbusverkehr sowie dem ÖPNV und den vor dem Edeka parkenden Autos wird die Situation für alle Verkehrsteilnehmer sehr herausfordernd.

Es ist uns bewusst, dass die Regierung von Oberbayern sich bislang gegen die Einführung einer Temporeduzierung in Aufkirchen ausgesprochen hat. Diese Entscheidung hat bei vielen von uns Besorgnis ausgelöst, da sie dem Ziel widerspricht, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Anwohner und Besucher zu erhöhen. Es steht jedoch fest, dass die Verantwortlichen vor Ort sich eindeutig für eine solche Maßnahme ausgesprochen haben und die Einführung von Tempo 30 unterstützen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Sicherheit unserer Kinder und aller Verkehrsteilnehmer höchste Priorität haben sollte und dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 auf der Länge von insgesamt ca. 200 Meter ein effektiver Schritt zur Verbesserung dieser Sicherheit ist.

Wir bitten daher die verantwortlichen Behörden, diese Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen und die notwendige Beschilderung vorzunehmen, um die Sicherheit im Bereich der Schule und des Ortskerns nachhaltig zu erhöhen.

Begründung

**Gründe für Tempo 30 in Aufkichen **

1. Schutz der jungen Verkehrsteilnehmer: Täglich sind zahlreiche Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg. Die Einführung von Tempo 30 würde das Risiko von Unfällen und schwerwiegenden Verletzungen deutlich verringern. Laut dem Positionspapier des VCD (Verkehrsclub Deutschland) senkt eine Tempobeschränkung auf 30 km/h das Risiko schwerer Verkehrsunfälle erheblich. Bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fußgänger bei einem Unfall schwer verletzt wird, nur 10% im Gegensatz zu 80% bei 50 km/h. Städte und Gemeinden, die Tempo 30 im Umfeld von Schulen eingeführt haben, berichten von signifikanten Verbesserungen in der Verkehrssicherheit und einer positiveren Schulwegsituation.
  
2. Erhöhung der Verkehrssicherheit: Weniger Geschwindigkeit im Ortskern und in der Nähe der Schule sorgt für mehr Zeit zum Reagieren und eine deutlich höhere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Mehr Eltern würden ihre Kinder nicht mehr zur Schule fahren, wenn sie wissen, dass die Kinder sicher unterwegs sind.

3. Verbesserung der Lebensqualität: Ein langsamerer Verkehr trägt zu weniger Lärm und besserer Luftqualität bei, was sowohl den Anwohnern und Besuchern als auch den Schülerinnen und Schülern zugutekommt.

4.Beeinflussung der Verkehrsteilnehmer: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern fördert auch eine respektvolle Miteinander zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern. Diese Regelung kann das Bewusstsein für die Gefahren im Straßenverkehr schärfen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Elternbeirat, Berg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.03.2025
Sammlung endet: 30.04.2025
Region: Starnberg
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    zunächst möchten wir uns ganz herzlich für die große Unterstützung unserer Petition bedanken. Viele Menschen haben sich mit ihrem Namen, ihren Argumenten und ihrem Zuspruch für mehr Sicherheit auf dem Schulweg unserer Kinder eingesetzt. Dieses Engagement war keineswegs selbstverständlich und verdient großen Respekt.

    Seit heute liegt die Entscheidung der Regierung vor. Leider wurde unsere Beschwerde zurückgewiesen.
    Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Landratsamt keineswegs untätig gewesen sei. Es habe drei Ortstermine gegeben und auch Zählungen der Schülerinnen und Schüler auf dem betroffenen Schulweg durchgeführt. Dabei sei festgestellt worden, dass sich lediglich acht Kinder regelmäßig auf diesem Schulweg befinden. Nach Auffassung der Behörden erfüllt der Weg deshalb nicht die Voraussetzungen eines „stark frequentierten Schulwegs“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Darüber hinaus vertreten die Behörden die Auffassung, dass weder eine konkrete noch eine einfache Gefahrensituation vorliege und dass die vorhandenen Gehwege ausreichend und im guten Zustand seien.

    Aus unserer Sicht bleiben die Stellungnahmen jedoch in wesentlichen Punkten unvollständig und inhaltlich nicht überzeugend. Vor allem fehlt eine ernsthafte und nachvollziehbare Abwägung der Interessen und Sicherheitsbedürfnisse der betroffenen Kinder. Sämtliche der im Rahmen der Petition und der Beschwerde vorgetragenen Argumente wurden nicht bewertet. So wurde auch nicht darauf eingegangen, dass der Gehweg auf der Seite vom Edeka an mehreren Stellen sehr schmal ist. Gleichzeitig kommt es dort regelmäßig zu rangierenden oder zurücksetzenden Fahrzeugen. Gerade an diesen Stellen müssen Kinder teilweise auf die Fahrbahn ausweichen.

    Problematisch halten wir außerdem die Schlussfolgerung der Behörden, wonach wegen der geringen Zahl an Schülerinnen und Schülern keine ausreichende Gefahrenlage bestehe. Aus unserer Sicht darf die Anzahl der betroffenen Kinder nicht entscheidend dafür sein, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind oder nicht. Auch ein einzelnes Kind hat Anspruch auf einen sicheren Schulweg. Bereits die Gefahr, dass ein Kind zu Schaden kommen könnte, sollte ernst genommen werden.

    Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Aspekt: Wenn viele Kinder gemeinsam als Gruppe unterwegs sind, reagieren Autofahrer oft deutlich aufmerksamer und vorsichtiger. Große Gruppen werden schneller wahrgenommen. Einzelne Kinder hingegen können im Straßenverkehr leichter übersehen werden. Gerade deshalb überzeugt mich die Argumentation nicht, wonach eine geringe Zahl von Schülerinnen und Schülern automatisch gegen eine Gefahrenlage sprechen soll.

    Auch die Auslegung des Begriffs „stark frequentierter Schulweg“ erscheint aus unserer Sicht fragwürdig. Die Behörden beziehen sich hierbei ausschließlich auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Man kann diesen Begriff jedoch ebenso dahingehend verstehen, dass ein Schulweg insgesamt stark frequentiert ist – also insbesondere durch Fahrzeuge und Verkehr. Gerade die hohe Verkehrsbelastung war ja einer der zentralen Punkte unserer Petition.

    Aus rechtlicher Sicht bliebe nun nur noch die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die Straßenverkehrsbehörde zur Anordnung von Tempo 30 zu verpflichten. Dabei würde es sich allerdings um ein Verfahren im Rahmen eines privaten Engagements handeln.

    Aus diesem Grund werden wir die Petition nun schließen und die Gemeinde informieren. Wir hoffen , dass die Gemeinde selbst die notwendigen Schritte unternimmt und einen offiziellen Antrag auf die Anordnung von Tempo 30 bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellt.

    Auch wenn das Verfahren nicht den erhofften Ausgang genommen hat, war das gemeinsame Engagement wichtig. Die Diskussion über die Sicherheit unserer Kinder auf dem Schulweg bleibt richtig und notwendig.

    Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihr Vertrauen und Ihren Einsatz.

    Freundliche Grüße

    Maria Wendisch

  • Liebe Unterstützer der Petition für Tempo 30 in Aufkirchen,

    zum Schuljahresbeginn rechneten wir mit einer Antwort des Landratsamts auf unsere Petition. Auf Nachfrage teilte uns das Landratsamt nun jedoch nüchtern mit, dass bislang keine Anwendungshinweise (für die Festlegung des Geltungsbereichs von Tempo 30) seitens der Regierung vorliegen. Eine Erweiterung der Geltung von Tempo 30 konnten wir auf diesem Weg daher vorerst nicht erreichen.

    Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die zuständige Behörde beim Landratsamt eine – uns zugesagte – Auseinandersetzung mit unseren zahlreichen, auf acht Seiten dargelegten Argumenten für Tempo 30 bislang schuldig geblieben ist.

    Aus diesem Grund haben wir am 25.10.2025 eine Beschwerde bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir Sie und euch selbstverständlich informieren.

    An ein Aufgeben ist also nicht zu denken!
  • Persönliche Übergabe erfolgt, Petition ist in der Prüfung

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