Neuigkeiten
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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
zunächst möchten wir uns ganz herzlich für die große Unterstützung unserer Petition bedanken. Viele Menschen haben sich mit ihrem Namen, ihren Argumenten und ihrem Zuspruch für mehr Sicherheit auf dem Schulweg unserer Kinder eingesetzt. Dieses Engagement war keineswegs selbstverständlich und verdient großen Respekt.
Seit heute liegt die Entscheidung der Regierung vor. Leider wurde unsere Beschwerde zurückgewiesen.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Landratsamt keineswegs untätig gewesen sei. Es habe drei Ortstermine gegeben und auch Zählungen der Schülerinnen und Schüler auf dem betroffenen Schulweg durchgeführt. Dabei sei festgestellt worden, dass sich lediglich acht Kinder regelmäßig auf diesem Schulweg befinden. Nach Auffassung der Behörden erfüllt der Weg deshalb nicht die Voraussetzungen eines „stark frequentierten Schulwegs“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Darüber hinaus vertreten die Behörden die Auffassung, dass weder eine konkrete noch eine einfache Gefahrensituation vorliege und dass die vorhandenen Gehwege ausreichend und im guten Zustand seien.Aus unserer Sicht bleiben die Stellungnahmen jedoch in wesentlichen Punkten unvollständig und inhaltlich nicht überzeugend. Vor allem fehlt eine ernsthafte und nachvollziehbare Abwägung der Interessen und Sicherheitsbedürfnisse der betroffenen Kinder. Sämtliche der im Rahmen der Petition und der Beschwerde vorgetragenen Argumente wurden nicht bewertet. So wurde auch nicht darauf eingegangen, dass der Gehweg auf der Seite vom Edeka an mehreren Stellen sehr schmal ist. Gleichzeitig kommt es dort regelmäßig zu rangierenden oder zurücksetzenden Fahrzeugen. Gerade an diesen Stellen müssen Kinder teilweise auf die Fahrbahn ausweichen.
Problematisch halten wir außerdem die Schlussfolgerung der Behörden, wonach wegen der geringen Zahl an Schülerinnen und Schülern keine ausreichende Gefahrenlage bestehe. Aus unserer Sicht darf die Anzahl der betroffenen Kinder nicht entscheidend dafür sein, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind oder nicht. Auch ein einzelnes Kind hat Anspruch auf einen sicheren Schulweg. Bereits die Gefahr, dass ein Kind zu Schaden kommen könnte, sollte ernst genommen werden.
Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Aspekt: Wenn viele Kinder gemeinsam als Gruppe unterwegs sind, reagieren Autofahrer oft deutlich aufmerksamer und vorsichtiger. Große Gruppen werden schneller wahrgenommen. Einzelne Kinder hingegen können im Straßenverkehr leichter übersehen werden. Gerade deshalb überzeugt mich die Argumentation nicht, wonach eine geringe Zahl von Schülerinnen und Schülern automatisch gegen eine Gefahrenlage sprechen soll.
Auch die Auslegung des Begriffs „stark frequentierter Schulweg“ erscheint aus unserer Sicht fragwürdig. Die Behörden beziehen sich hierbei ausschließlich auf die Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Man kann diesen Begriff jedoch ebenso dahingehend verstehen, dass ein Schulweg insgesamt stark frequentiert ist – also insbesondere durch Fahrzeuge und Verkehr. Gerade die hohe Verkehrsbelastung war ja einer der zentralen Punkte unserer Petition.
Aus rechtlicher Sicht bliebe nun nur noch die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht mit dem Ziel, die Straßenverkehrsbehörde zur Anordnung von Tempo 30 zu verpflichten. Dabei würde es sich allerdings um ein Verfahren im Rahmen eines privaten Engagements handeln.
Aus diesem Grund werden wir die Petition nun schließen und die Gemeinde informieren. Wir hoffen , dass die Gemeinde selbst die notwendigen Schritte unternimmt und einen offiziellen Antrag auf die Anordnung von Tempo 30 bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellt.
Auch wenn das Verfahren nicht den erhofften Ausgang genommen hat, war das gemeinsame Engagement wichtig. Die Diskussion über die Sicherheit unserer Kinder auf dem Schulweg bleibt richtig und notwendig.
Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihr Vertrauen und Ihren Einsatz.
Freundliche Grüße
Maria Wendisch
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Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 11.11.2025Liebe Unterstützer der Petition für Tempo 30 in Aufkirchen,
zum Schuljahresbeginn rechneten wir mit einer Antwort des Landratsamts auf unsere Petition. Auf Nachfrage teilte uns das Landratsamt nun jedoch nüchtern mit, dass bislang keine Anwendungshinweise (für die Festlegung des Geltungsbereichs von Tempo 30) seitens der Regierung vorliegen. Eine Erweiterung der Geltung von Tempo 30 konnten wir auf diesem Weg daher vorerst nicht erreichen.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die zuständige Behörde beim Landratsamt eine – uns zugesagte – Auseinandersetzung mit unseren zahlreichen, auf acht Seiten dargelegten Argumenten für Tempo 30 bislang schuldig geblieben ist.
Aus diesem Grund haben wir am 25.10.2025 eine Beschwerde bei der Regierung von Oberbayern eingereicht. Sobald uns eine Antwort vorliegt, werden wir Sie und euch selbstverständlich informieren.
An ein Aufgeben ist also nicht zu denken! -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 03.06.2025Persönliche Übergabe erfolgt, Petition ist in der Prüfung