126 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Petition richtet sich an: Petitionsauschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Beendigung der Kirchensteuer zu beschließen, und Artikel 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung abzuschaffen.
Zudem wird gefordert, sämtliche Staatsleistungen an die Kirche, die aufgrund historischer Gegebenheiten entstanden sind, endgültig einzustellen.
Begründung
Abschaffung der Kirchensteuer
Das Kirchensteuerprivileg widerspricht der grundgesetzlich festgelegten weltanschaulichen Neutralität des Staates.
Das derzeitige Recht der Kirchen, als Körperschaften des öffentlichen Rechts Steuern zu erheben, diskriminiert andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die diesen Status nicht erwerben können.
Der Steuercharakter der Kirchenbeiträge verschleiert zudem, dass es sich um einen persönlichen Mitgliedsbeitrag bei einer Glaubensgemeinschaft handelt. Daher sollte die Kirche ihre Beiträge selbst einsammeln. Zudem lässt der staatliche Einzug der Kirchensteuer die Kirchen als staatliche Einrichtungen erscheinen, auch wenn im Artikel 137 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung bereits verankert wurde, dass in Deutschland keine Staatskirche besteht. Dies wird über Artikel 140 im heutigen Grundgesetz bestätigt.
Des Weiteren stellt die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer und der dadurch verbundene Steuerverzicht des Staates eine eklatante Subvention der Kirchenmitglieder und damit mittelbar der Kirche dar. Da kirchliche Interventionen Konfessionslosen oder Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften nicht zugute kommen, stellt diese Subvention eine erhebliche Ungerechtigkeit dar.
Die Kirche sollte sich über freiwillige Beiträge oder Spenden finanzieren. Bürger, die einen Kirchenbeitrag zahlen möchten, könnten so ihren Beitrag direkt an die Kirche ihrer Wahl zahlen. Dies würde zu einem verbessertem Bewusstsein über die Freiwilligkeit und Höhe der Beiträge führen. Derzeit sind sich viele Kirchenmitglieder weder bewusst, wie viel Kirchensteuer sie monatlich zahlen, noch dass die nur für Mitglieder der Kirche verpflichtend sind.
Einstellung der Staatsleistungen an Kirchen
Jedes Jahr zahlen die Bundesländer mehrere hundert Millionen Euro an zusätzlichen Staatsleistungen an die Kirchen. Derzeit belaufen sich die Zahlungen auf jährlich circa 549 Millionen Euro. Diese Zahlungen werden nicht aus den Kirchensteuererträgen gedeckt, sondern sind zusätzliche Leistungen, die auf etwa zweihundert Jahre alten Verträgen zwischen Staat und Kirche basieren. Diese Staatsleistungen sind aufgrund historischer Gegebenheiten entstanden, und sollten eigentlich längst eingestellt worden sein: Seit Inkrafttreten der Weimarer Verfassung gilt der Verfassungsauftrag die dauerhaften Staatsleistungen endgültig einzustellen. Dieser Verfassungsauftrag wurde 1949 durch Art. 140 in das Grundgesetz übernommen. Jedoch hat der Bund bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit bleibt der Verfassungsauftrag weiterhin unerfüllt. Das heißt: die Staatsleistungen werden weiterhin durchgeführt.
Der Bund sollte dringend durch das Erstellen eines Grundsätzegesetzes die Voraussetzung schaffen, dass die Länder die Staatsleistungen schnell und rechtssicher einstellen können.
Laut Art. 140 GG und Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung ist es unzulässig, kirchlichen Amtsträgern staatliche Aufgaben und staatlichen Amtsträgern religiöse Aufgaben zu übertragen.
Das Zahlen von Bischöfsgehältern (kirchliche Amtsträger), welches aus Staatsleistungen finanziert wird, sollte eingestellt werden, da es diesen Grundsatz verletzt, und ebenfalls dem Prinzip der Neutralität auf eklatante Weise widerspricht. Keine andere Religionen in Deutschland erhalten vergleichbaren Privilegien.
Komplexität des Kirchenaustritts
Der Austritt aus der Kirche ist derzeit zu kompliziert und zu teuer. Somit müssen jene, die aus der Kirche austreten möchten, persönlich beim Amtsgericht erscheinen, dort eine Austrittserklärung abgeben, eine Gebühr von 30,00 EUR zahlen, sich ausweisen, und sogar die Geburtsurkunde vorlegen. In manchen Fällen kann sogar eine notarielle Begläubigung gefordert werden.
Aufgrund der oft eingeschränkten Öffnungszeiten vieler Amtsgerichte entsteht hierdurch eine zusätzliche Hürde für den Kirchenaustritt. Diese Hürde führt häufig zu einer Verzögerung -- und nicht selten sogar zur Verhinderung -- des Kirchenaustritts. Die Bescheinigung des Kirchenaustritts muss derzeit zudem unbedingt aufbewahrt werden, da die Kirche nicht selten nach Jahren – oder sogar Jahrzehnten – den Kirchenaustritt anzweifelt. Falls die ausgetretene Person ihren Austritt nicht mehr beweisen kann, fordert die Kirche die Steuern über Jahre rückwirkend.
Der Kirchenaustritt sollte unentgeltlich und unkompliziert sein. Nach Abschaffung der Kirchensteuer sollte demnach eine formloses Kündigung der Mitgliedschaft an die zuständige Gemeinde ausreichen, damit diese keine weiteren Mitgliedschaftsbeiträge fordert.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
21.09.2020
Petition endet:
20.09.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Steuern
Neuigkeiten
-
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 04.01.2024Liebe Unterstützende,
schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Beste Grüße
das openPetition-Team -
Rückmeldung des Ausschusses
am 06.05.2022Liebe Unterstützende,
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 3-20-08-6140-006298 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren. -
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
am 30.03.2022
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition
Debatte
Die Sekte von "Vatikanum 2" ist nicht die katholische Kirche, somit ist dort eine "katholische Kirchensteuer" per se illegal. Suchtipp: Petition "Abschaffung der katholischen Kirchensteuer".