Soziales

Änderung des Insolvenzrechts bezogen auf Privatinsolvenzen für Rentner

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
29 Unterstützende 29 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

29 Unterstützende 29 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Vorgaben bei einer Privatinsolvenz für Senioren ab 65 Jahren, die sich bereits im Ruhestand befinden und schwerbehindert sind, müssen dringend geändert und um wichtige Bestandteile ergänzt werden.

Dieser Personenkreis bezieht zum größten Teil nur eine geringe Rente von der, bei chronischen Erkrankungen, auch noch Medikamente und Hilfsmittel beglichen werden müssen.

Chronische Erkrankungen müssen den heutigen medizinischen Erkenntnissen angepasst werden. So werden z. b. Diabetes, Fibromyalgie, Lactoseintoleranz oder auch schwere Rheumaerkrankungen durch Insolvenzverwalter und Gerichte immer noch nicht anerkannt.

Und die damit verbundenen höheren Ausgaben für Medikamente und Hilfsmittel für den täglichen/monatlichen Bedarf völlig ignoriert. Und nicht ausreichend genug berücksichtigt.

Diese gesamten Benachteiligungen sind nicht nur unmenschlich sondern auch nicht vereinbar mit Artikel 2.2 des Grundgesetzes.

Begründung

Eine seniorengerechte Wohnung aufgrund einer Gehbehinderung zu finden wird diesem Personenkreis nahezu unmöglich gemacht, da Wohnungsgesellschaften sich weigern, diesem Personenkreis eine Wohnung zu vermieten.

Auch müssten die Richtlinien der Zurückhaltung der Wohnungskaution geändert werden, denn ohne diese wird eine Neuanmietung geradezu unmöglich gemacht.

Insolvenzverwaltern sollten die Auflagen gemacht werden nicht rücksichtslos und ohne die Schuldner zu informieren, deren Verträge, die nicht in die Insolvenzmasse einfließen, wie z. B. Telefon-Verträge, Kfz-Versicherungen, sowie Hausrat- und Private Haftpflicht Versicherungen ersatzlos zu kündigen.

Vor dem Eintritt in die Privatinsolvenz begonnene Behandlungen, z.B. dringend notwendige Zahnbehandlungen, sollten nicht abgebrochen werden dürfen, weil von den Versicherungen zugesagte Gelder dafür nicht mehr freigegeben werden.

Rechtsschutzversicherungen die auch das Mietrecht abdecken, dürften nicht bei einem laufenden Verfahren gekündigt werden und müssten auch weiterhin dem Schuldner zur Verfügung stehen.

Durch diese willkürlich ausgeführten Kündigungen entstehen Folgeschäden für die Schuldner, da diesen aufgrund ihres Alters zum Teil kein Versicherungsschutz mehr gewährt wird oder Neuverträge mit erheblich höheren Kosten verbunden sind.

Auch sollten den Schuldnern, im Falle solcher Verfehlungen die Möglichkeit gegeben werden die Insolvenzkanzlei / den Insolvenzverwalter zu wechseln um weiteren Schikanen und dem damit verbundenem psychischem Druck aus dem Weg zu gehen.

Diesem Personenkreis, der überwiegend über 45 Jahre gearbeitet hat und vielfach aufgrund unglücklicher Umstände in diese Situation geraten ist und dessen Lebenserwartung in vielen Fällen überschaubar sein dürfte, sollte eine verkürzte Laufzeit bis zur Erlangung der Restschuldbefreiung eingeräumt werden, zumal hier auch keine größeren Einnahmen zugunsten der Insolvenzmasse mehr zu erwarten sind.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Judith Reko aus Bochum
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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Verehrte Unterstützer, hier möchte ich Sie über den aktuellen Stand der Petition informieren. Am 24. Juni 2021 erhielt ich vom Deutschen Bundestag - Petitionsausschuss - eine Nachricht mit nachfolgendem Wortlaut:
    ... die aufgrund Ihrer Eingabe eingeleitete Prüfung dauert noch an. Sobald es möglich ist, erhalten Sie weitere Nachricht. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden ...

    Wer weiterhin über den Verlauf informiert werden möchte oder aber auch über Hintergründe und weitere Informationen, den lade ich ein meine Website zu besuchen die unter nachliegender Adresse erreichbar ist. Sie ist zur Zeit noch im Aufbau und es werden noch mehr Informationen hinzugefügt werden.
    meine-unglaublich-wahre-geschichte6.webnode.com/
    Vielen Dank für... weiter

  • Sehr geehrte Unterstützer, die Petition zur Änderung der Vorgaben bei einer Privatinsolvenz für Senioren ab 65 Jahren wurde heute von mir an den Deutschen Bundestag eingereicht.

    Ich möchte Ihnen hiermit für Ihre Unterschrift danken und hoffe doch sehr auf einen Erfolg. Über den Verlauf und das Ergebnis werde ich auf meiner Homepage
    - www.reko-bochum.de - berichten.
    Mit freundlichen Grüßen Judith Reko

Noch kein PRO Argument.

Das Insolvenzrecht gibt dem Schuldner die Möglichkeit nach einer gewissen Wohlverhaltensperiode, bei der der pfändbare Teil des Einkommens, auch der Rente, an den Insolvenzverwalter abzutreten ist, eine Restschuldbefreiung zu erlangen, d.h. ihm werden ihm die dann noch vorhandenen Schulden erlassen. Gläubiger bleiben dann auf Ihren Ansprüchen sitzen. Es muss somit eine faire Regelung getroffen werden und die ist jetzt vorhanden. Nicht immer nur an sich denken, vielleicht auch mal an den, dem Sie Geld schulden.0as sind auch oft genug Privatleute, die auch darauf angewiesen.

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