40.383 Unterschriften
Dialog abgeschlossen
Petition richtet sich an: Europaparlament, Bundestag, Landtage
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedeutet in ihren praktischen Auswirkungen und Konsequenzen der Durchführung, dass jedes Foto, das erstellt wird, anstelle eines Bildes des Zeitgeschehens oder einer Nachricht oder gar der Kunst nur noch eine reine Datenerfassung darstellt. Selbst die Erkennbarkeit einer Person auf dem erstellten Bild spielt in der DGSVO keine Rolle.
Es wird die Arbeit und das Recht, fotografisch tätig zu sein, all derjenigen eingeschränkt, die nicht in institutionalisierten Medien tätig sind:
- Fotografen & Bildagenturen
- Journalisten & Presse
- Privatpersonen & Touristen
- Künstlern & Filmschaffende
- Vereinen & Unternehmen
- Webseitenbetreiber & Blogger
- Clubs & Konzertveranstalter
- Schulen
Damit werden Kunst- und Pressefreiheit sowie die Berufs- und die persönliche Freiheit der Bildgeber verletzt und damit auch die Dokumentation des Zeitgeschehens für nicht in institutionalisierten Medien tätige Fotografen unmöglich gemacht.
Anstelle der Datenhändler und damit die Verursacher, die dieses neue Gesetz notwendig gemacht haben, zu treffen, werden die seit 1907 geltenden und im KUG verankerten Rechte der künstlerischen Freiheit sowie der Pressefreiheit massiv eingeschränkt.
Fotografische Darstellungen müssen weiterhin in gesonderter Form vorrangig als Darstellungen und nicht als Datei gesehen werden. Die Entsprechung ist auch historisch eher in den darstellenden und grafischen Künsten zu sehen, als in der reinen Erhebung von Daten. Auch Personen, die nicht im öffentlichen Leben stehen, müssen im jeweiligen Kontext der Aufnahme hinsichtlich ihrer Persönlichkeitsrechte weiterhin als Beiwerk bewertet werden können. Die DSGVO muss die Fotografischen Darstellungen betreffend aufgehoben werden, bis entsprechende Sonderregelungen eingeflossen sind, und anderfalls in seiner Umsetzung sofort gestoppt werden..
Begründung
Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nicht in der Praxis umsetzbar, da es keinerlei (Ausnahme) Regelungen gibt, die etwa Pressefreiheit von nicht in institutionalisierten Medien tätigen Fotografen oder die Kunstfreiheit der Kunstfotografen oder die persönlichen Rechte selbst von Erstellern privater Handy-Aufnahme berücksichtigen und fotografische Aufnahmen als bildnerisches Einfrieren eines Momentes sehen.**
Die Begründung diese Änderungen nicht rechtssicher zu machen, da es ja nicht umsetzbar ist schützt eben nicht vor den juristischen Folgen. Veranstaltungsfotografie etwa wird in der Zukunft nicht mehr möglich sein, da die DSVGO das bisherige Hausrecht der Veranstalter aushebelt. Diese waren bisher etwa über AGB oder Eintrittskarten und Aushänge auf der sicheren Seite.
Die bisher geltenden Regelungen zu Bild-, Film- und Fotoaufnahmen haben ihre Berechtigung und weiterhin ihren Sinn. Es war auch hier die Bewertung des Motivs und die Wichtigkeit der Nachricht ausschlaggebend, ob ein Anspruch auf Löschung oder wie im DSVGO auf Schadenersatz besteht. Auch ein Bild eines Publikums etwa bleibt eine Aufnahme des Zeitgeschehens und das Individuum tritt doch bereits nach kurzer Zeit auch in Bekleidung und Stimmung weit hinter den Identitäten in der Gruppe zurück.
Das DSVGO verlangt aber auch Freigaben vorab von selbst nicht erkennbaren Personen. Also selbst die Behauptung, auf dem Bild gewesen zu sein, reicht, um hier die legale Fotografie selbst belebter Landschaft insgesamt unmöglich zu machen.
Anstatt die Verursacher und wirklichen Datenhändler mit diesem Gesetz zu erfassen, wird ein Bereich vernichtet, der für alle Generationen und auch für die Geschichte und die Dokumentation und das Verständnis alltäglichen Lebens wichtig ist, und in den Bereich der Illegalität gedrängt. Selbst der private Nutzer eines Mobiltelefones, der die Fotofunktion nutzt, ist ein Erfasser von Daten und den Motiven gegenüber zur Schadenersatz verpflichtet, oder bewegt sich am Rande des Bußgeldes durch sinnferne Änderungen des bestehenden Rechtes.
Insgesamt bedarf dieses Gesetz massiver Nachbesserungen in allen Bereichen und der Überprüfung auf Sinnfälligkeit oder gar der Aufhebung oder mindestens der Nichtanwendung und klaren Ausnahmen wie es in Schweden geschieht.
Schweden hat bereits erkannt, dass die Regelungen des DSVGO Freiheiten durch Androhung von Strafgeldern unsinnig einschränken, und Meinungsfreiheit verhindern. Auch ein Stimmungsbild einer Privatperson kann das Zeitgeschehen dockumentieren und der Meinungsbildung förderlich sein. Bildaufnahmen wären nicht mehr legal möglich, da in der modernen Zeit schlicht viel in Socialmedia hochgeladen würde. Dieser Informationsgewinn des Internets etwa ginge komplett verloren, da selbst die Urlaubsaufnahme ohne "Ausnahme per Gesetz" schlicht illegal wäre.
Schweden beruft sich auf das Verbot der Zensur in der Verfassung und wird Fotografien nicht unter das DSVGO fallen lassen sondern hebt die eigene Verfassung über das von medienfernen Bürokraten zusammengeschraubte Datenschutzgesetz.
Auch sollte geprüft werden, wem ganz praktisch dieses Gesetz letztlich zu Gute kommt. Es rollt bereits eine Abmahnwelle von Anwälten, denen der anderweitige Brotwerwerb fehlt, auf Blogger, Seiten- und Shopbetreiber, Fotografen, Vereine, Schulen, Bildagenturen und Verlage zu, die unabsehbar und niemandem von Nutzen ist..**
Datenschutz ist überaus wichtig, Rechte von Individuen gegenüber multinational operierenden Datenhändlern auch. Aber das darf nicht dazu führen, dass einem ganzen künstlerischen und journalistischen Bereich par ordre de mufti das Lebenslicht ausgeblasen wird.
Österreich hat am 20.04.2018 der DSVGO die Zähne gezogen und zeitgleich den Abmahnvereinen die Geschäftsgrundlage entzogen, da es keine Schadenersatzforderungen mehr zuässt.
Weitere Petition zu dem Thema die auch Fotografen und Seitenbetreiber betrifft:
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.04.2018
Petition endet:
10.07.2018
Region:
Europäische Union
Kategorie:
Datenschutz
Diese Petition wurde in folgende Sprachen übersetzt
Neuigkeiten
-
Dialog mit Petitionsempfänger beendet
am 14.06.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger
am 13.06.2019Werte Mitzeichner,
die Rechtslage bezügliich der DSGVO ist nach wie vor schwammig bis unklar. Auch in anderen Bereichen dient diese Verordnung weniger dem Datenschutz der Bürger als der Bürokratie selbst. Eigentlich war es mein Wunsch die Unterschriften von Openpetition als Datei symbolisch dem Ausschuss zu übergeben. Diesem Wunsch wurde nicht entsprochen, auch die Möglichkeit direkt beim Land oder Bund zu zeichnen wurde uns verwehrt. Allerdings werde ich mit dem Ergebnis ab dem 18 einen Pressetermin vereinbahren und über das Ergebnis und die bisherigen Entwicklungen vor der Presse sprechen. Ich hoffe dazu einem politischen Ansprechpartner gewinnen zu können, bei dem ich dann mit Ihren Stimmen unserem Problem Nachdruck verleihen kann.
Mittlerweile... weiter -
Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger
am 20.03.2019Stiller Protest gegen Artikel 13 am 21. März 2019: Petitionsplattform openPetition für 24 Stunden offline. #Savetheinternet
openPetition schließt sich dem Protest gegen Artikel 13 an und geht für 24 Stunden offline. Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform sieht vor, dass Plattformen wie openPetition, die von Nutzerinnen und Nutzern generierte Inhalte zur Verfügung stellen, für Verstöße gegen das Urheberrecht haften. Bisher haften Plattformen erst, wenn sie über einen Verstoß informiert werden und nichts dagegen unternehmen.
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“Artikel... weiter
Debatte
Konzertfotografie ist die Magie aus Musik und Emotion. Musik kommt von der Bühne, Emotionen aus dem Publikum. Was sind Konzertberichte ohne Bilder aus der ersten zweiten Reihe, ohne Gruppenbilder, ohne Publikum. Alle Szenemusik Portale könnten somit nicht mehr arbeiten.
Die Petition ist meiner Ansicht nach zu schwammig formuliert. Nicht die EU-Gesetzgebung ist hier das Problem, sondern der fehlende ausreichende Abgleich mit nationalem Recht. Hier ist die Bundesregierung gefordert, gemäß Art. 85 DGSVO für Rechtssicherheit für alle Betroffenen zu sorgen, was bisher offenbar weitgehend unterblieben ist. Das wäre eine realistische Forderung, die ich sofort unterstützen würde.