Bürgerrechte

Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein dauerhaft abschaffen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss
3.395 Unterstützende 3.250 in Schleswig-Holstein

Der Petition wurde nicht entsprochen

3.395 Unterstützende 3.250 in Schleswig-Holstein

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Der Schleswig-Holsteinische Landtag möge im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichgesetzes, Änderungen bei den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen vornehmen, die eine endgültige und dauerhafte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bewirken. Noch bestehende Satzungen werden ab Stichtag 26.01.2018 für unwirksam erklärt.

Die Änderungen sollen rückwirkend zum 26.01.2018 in Kraft treten. Die von der Rückwirkung betroffenen Kommunen erhalten einen Ausgleich für noch nicht abgerechnete Maßnahmen.

Begründung

Zum 26. Januar 2018 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Kommunen freistellt, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Viele Kommunen haben daraufhin ihre Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben.

Leider gibt es noch viele Kommunen, die parteiübergreifend davon keinen Gebrauch machen wollen. Sie begründen es u. a. damit, dass es ihre finanzielle Situation nicht erlaubt, auf Beiträge zu verzichten. Sogar die Änderung der Schuldlaufzeit auf 20 Jahre wurde vielerorts nicht übernommen. Das führt nach wie vor zu großem Unverständnis und Unmut bei den betroffenen Anliegern.

Durch das neue Finanzausgleichsgesetz, das 2021 in Kraft treten wird, sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, für Infrastrukturmaßnahmen keine Straßenbaubeiträge mehr zu erheben.

Dann ist es nur konsequent, wenn das Land im gleichen Zug per Gesetz die Straßenausbaubeiträge endgültig abschafft.

Quer durch alle Parteien, u. a. sogar durch einen Landesparteitagsbeschluss einer großen Partei, wurde die Abschaffung befürwortet, wenn die Finanzierung durch das Land erfolgt. Jetzt ist die Gelegenheit da, den politischen Willen dazu zu zeigen. Die von der Rückwirkung betroffenen Kommunen werden wahrscheinlich überschaubar sein, da nicht alle gerade eine aktuelle Straßenausbaumaßnahme planen, bzw. durchführen.

Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben die Gesetze entsprechend geändert. Damit sind sie mit sehr guten Beispiel Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg gefolgt.

Eine Auswertung (Stand 07/20) nach eigener Recherche, verdeutlicht die derzeitige Ungerechtigkeit im Land.

Übersicht Straßenausbaubeitragsatzung -- von 1.106 -- Städte/Kommunen haben
- 826 -- keine Satzung vor und nach 2012
- 20 -- die Gültigkeit der Satzung nach 20 Jahren verloren
- 102 -- die Satzung nach 26.01.2018 aufgehoben
- 158 -- die Satzung beibehalten und
- 112 von 158 -- keine Anpassung der Verschuldung auf 20-jährige Laufzeit vorgenommen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Die Kommunen haben genug Geld, um die Straßen zu sanieren. Eigentlich muss für die Sanierung der Straßen nichts bezahlt werden. Wenn die Kanäle erneuert werden müssen, tragen die Wasser- Gas und Stromversorger alle Kosten. Die Bürger zahlen eigentlich nur für die Erneuerung der Wege - und diesen Betrag müssten die Kommunen bei vernünftiger Planung aus den Rücklagen bezahlen können.

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