Unterhaltsrecht reformieren – Existenz schützen, Kindeswohl stärken

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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505 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Ich fordere den Deutschen Bundestag auf, die Grundlagen der Düsseldorfer Tabelle sowie die geltenden Selbstbehaltsregelungen im Unterhaltsrecht kritisch zu überprüfen und an die realen Lebenshaltungskosten sowie an die tatsächliche Lebenssituation unterhaltspflichtiger Eltern anzupassen.

Die aktuelle Ausgestaltung führt insbesondere bei Eltern mit niedrigen und mittleren Einkommen dazu, dass der notwendige Eigenbedarf faktisch unterschritten wird und eine eigenständige, existenzsichernde Lebensführung kaum möglich ist. Dies betrifft in der Praxis überwiegend Väter, gilt jedoch gleichermaßen für alle unterhaltspflichtigen Elternteile.

Diese Petition richtet sich nicht gegen Kinder, nicht gegen Mütter und nicht gegen Unterhalt an sich. Sie richtet sich gegen ein System, das die wirtschaftliche Realität vieler Eltern nicht mehr abbildet und damit langfristig allen Beteiligten schadet.

Begründung

1. Widerspruch beim staatlichen Existenzschutz

Ein Vergleich zwischen der Düsseldorfer Tabelle und der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO zeigt einen strukturellen Widerspruch im staatlichen Existenzschutz.

Alleinstehenden Personen ohne Unterhaltspflichten steht nach der Pfändungstabelle ein höherer unpfändbarer Grundbetrag zu als vielen unterhaltspflichtigen Eltern nach der Düsseldorfer Tabelle als notwendiger Selbstbehalt verbleibt. Dieser Vergleich erfolgt bewusst ohne Berücksichtigung von Kindern, um eine sachlich nachvollziehbare Gegenüberstellung zu ermöglichen.

Damit entsteht die schwer nachvollziehbare Situation, dass einem Elternteil mit Unterhaltspflicht teilweise weniger Mittel zur eigenen Lebensführung verbleiben als einer Person ohne Kinder im Rahmen des Pfändungsschutzes.

2. Steigende Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Mieten, Energie, Mobilität, Versicherungen und Lebensmittel betreffen unterhaltspflichtige Eltern in gleicher Weise wie alle anderen Menschen.

Diese Entwicklung spiegelt sich im Selbstbehalt jedoch nur unzureichend wider, insbesondere bei nicht erwerbstätigen, erkrankten oder arbeitslosen Unterhaltspflichtigen. Die pauschale Einstufung als „nicht erwerbstätig“ berücksichtigt nicht, dass die tatsächlichen Lebenshaltungskosten unabhängig vom Erwerbsstatus anfallen.

3. Berücksichtigung wirtschaftlicher Vorteile

In der Praxis werden wirtschaftliche Vorteile häufig beim barunterhaltspflichtigen Elternteil berücksichtigt, etwa wenn durch eine neue Partnerschaft Kosten geteilt werden.

Vergleichbare Vorteile beim betreuenden Elternteil werden dagegen deutlich seltener einbezogen, obwohl auch dort durch neue Partnerschaften oder geringere Wohnkosten Einsparungen entstehen können. Dadurch kann die tatsächliche wirtschaftliche Situation beider Elternteile unterschiedlich bewertet werden.

4. Umgangskosten

Der Umgang mit dem eigenen Kind ist ein Recht und eine Pflicht. In der Praxis entstehen dabei häufig zusätzliche Kosten, etwa für Fahrten, Verpflegung oder gemeinsame Aktivitäten.

Diese Kosten werden im Unterhaltsrecht meist nur eingeschränkt berücksichtigt. Dadurch trägt der barunterhaltspflichtige Elternteil neben dem Barunterhalt häufig auch einen erheblichen Teil der tatsächlichen Umgangskosten.

5. Kindergeld und wirtschaftliches Gleichgewicht

Das Kindergeld soll dem Kind zugutekommen. In der praktischen Umsetzung kann die Kombination aus Barunterhalt, Kindergeld und nicht berücksichtigten Einsparungen jedoch zu wirtschaftlichen Ungleichgewichten zwischen den Eltern führen.

Eine ausgewogene Betrachtung der finanziellen Situation beider Elternteile ist daher auch im Interesse stabiler familiärer Verhältnisse und des Kindeswohls wichtig.

6. Krankheit und Arbeitslosigkeit

Besonders schwierig ist die Situation für Unterhaltspflichtige, die langfristig erkrankt sind oder Leistungen nach dem SGB II beziehen. In solchen Lebenslagen kann der notwendige Eigenbedarf faktisch unterschritten werden, obwohl gerade dann zusätzliche Belastungen entstehen können.

Ein sozial ausgewogenes Unterhaltsrecht sollte auch in solchen Situationen die wirtschaftliche Existenz des unterhaltspflichtigen Elternteils sichern.

7. Auswirkungen auf das Kindeswohl

Eine dauerhafte wirtschaftliche Überforderung eines Elternteils kann zu finanziellen Problemen, eingeschränkten Umgangsmöglichkeiten und langfristigen familiären Konflikten führen.

Ein Unterhaltsrecht, das die Existenz eines Elternteils gefährdet, kann langfristig weder dem Elternteil noch dem Kind gerecht werden.

8. Forderungen

Ich fordere den Gesetzgeber auf,

  • den Selbstbehalt realitätsnah und einheitlich anzupassen
  • die Entwicklung der Pfändungsfreigrenzen stärker als Orientierung für den Existenzschutz zu berücksichtigen
  • reale Lebenshaltungskosten beider Elternteile angemessen einzubeziehen
  • Umgangskosten systematisch zu berücksichtigen
  • wirtschaftliche Vorteile bei beiden Elternteilen gleichwertig zu prüfen

Ziel sollte ein Unterhaltsrecht sein, das sowohl die Existenz des unterhaltspflichtigen Elternteils als auch das Kindeswohl nachhaltig schützt.

Quellen & weiterführende Informationen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Studien zu den in dieser Petition genannten Punkten sind öffentlich zugänglich.

Eine zusammengefasste Übersicht mit Quellen, Fakten und rechtlichen Hintergründen findet sich hier:

Fakten & Studien:
https://fairbessern.org/fakten/

Rechtliche Grundlagen:
https://fairbessern.org/recht/

Eine kompakte Gesamtübersicht über das Thema und die zentralen Argumente ist auf der Startseite dargestellt:
https://fairbessern.org/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, René Lantzsch, Aichach
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.03.2026
Sammlung endet: 10.09.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

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  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    vielen Dank für eure Unterstützung! Ich freue mich über jede einzelne Stimme.
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    René

Endlich eine sachliche Diskussion. Das Unterhaltsrecht ist längst überholt. Oftmals darf man als Papa nur noch zahlen und hat keinerlei Möglichkeiten, für einen Ausgleich zu sorgen. Die Contra-Beiträge sind nicht nachvollziehbar. Daran merkt man, dass es endlich zur fairen Bedingungen kommen muss. Daher unterstütze ich diese Petition. Sie ist sehr wichtig, damit man als Papa nicht benachteiligt wird.

Die Pfändungstabelle, die bei pfändbaren Schulden angewandt wird, ist etwas völlig anderes, als die Düsseldorfer Tabelle bzgl. des Kindesunterhaltes und kann nicht verglichen werden. Die Kinder stehen an erster Stelle und deren Unterhalt muss gesichert werden!

Warum Menschen unterschreiben

Weil das Geld was mir bleibt ist viel zu wenig

Das System Unterhalt wie es aktuell läuft, schafft eine starke Ungleichheit, sodass Kinder ihr Recht auf beide Elternteile verlieren, da der Unterhaltszahler alles dafür geben muss den Unterhalt aufzubringen und selbst noch leben zu können.

Selbst betroffen und ungerecht für das, was ich alles zusätzlich leiste!

Die Beträge sind unverhältnismäßig und besteht keine Gerechtigkeit. Der Unterhalt wird bewusst instrumentalisiert und gegen den Vater benutzt. Auch wenn der Vater ein Wechselmodell möchte, wendet due Mutter sich dagegen um Geld zu erhalten. Im Sinne der Kinder ist es nicht förderlich.

Das das Geld was die mot pfänden vom Lohn auch eins zu eins an meine Kinder geht. Und trotz arbeiten von 40 std mehr für mich bleibt zu. Existieren. Und das die Unterhaltskosten auf die eier bekommt das man trotz Arbeit diese Masse nie rixhtig zurück zahlen kann ohne als Leiche noch arbeiten zu gehen. Das System ist kacke .

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