Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das Gesetz, dass der Nachname des Kindes nach einer Trennung oder Scheidung nur unter besonderen Bedingungen oder mit der Unterschrift des Elternteils, wo das Kind nicht überwiegend lebt, geändert werden kann, stammt noch aus einer Zeit, in der Scheidung nicht gerne gesehen wurde und Frauen keinen großen Stellenwert hatten.
Kinder leiden aber häufig darunter, dass sie einen anderen Nachnamen tragen, als die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater, da so eine Distanz zwischen dem Kind und seiner ersten Bezugsperson geschaffen wird.
Andererseits werden alleinerziehende Mütter und alleinerziehende Väter gezwungen, den Nachnamen des Exmannes oder der Exfrau zu behalten, um keinen anderen Nachnamen als das Kind zu tragen und leiden nicht selten darunter.
Heute gibt es sehr viele getrennte oder geschiedene Paare, daher sollten Kinder den selben Nachnamen tragen können, wie der Elternteil, wo das Kind überwiegend lebt!
Begründung
Ich bin selbst doppelt betroffen als Scheidungskind und als geschiedene Mutter, daher spreche ich aus eigener Erfahrung und bekomme immer wieder Zustimmung von anderen Müttern oder Vätern.
Deshalb ist es höchste Zeit, dass etwas geändert wird!